Waffenarsenal schlummerte im Landkreis Schwandorf: 54-Jähriger kommt mit Bewährung davon

Von Philipp Breu · 9. Oktober 2024 um 19:00

14 scharfe Flinten, Büchsen und Pistolen, Schreckschusswaffen, Bögen, Armbrüste und mehr als 1000 Schuss Munition: Im August 2022 waren Ermittler bei einer Hausdurchsuchung auf ein riesiges Waffenarsenal gestoßen. Weil ihm die erforderlichen Genehmigungen fehlten, musste sich der Besitzer, ein 54-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Schwandorf, am Mittwoch vor Gericht verantworten.

Einen ganzen Bus hätten sie gebraucht, um die vielen Beweisstücke abzutransportieren. Die Worte, die der als Zeuge geladene Beamte der Polizei Nabburg beim Schöffengerichts-Prozess in Schwandorf unter Vorsitz von Richterin Kathrin Heitzer wählte, ließen erahnen, wie groß das Arsenal gewesen sein muss. Er war im August 2022 mit einem weiteren Kollegen zur Wohnung des Angeklagten gefahren.

Lauf im Internet gekauft

Der Grund: Nach einem Hinweis des Landeskriminalamts Baden-Württemberg hatte die Amberger Staatsanwaltschaft die PI Nabburg mit einer Hausdurchsuchung beauftragt. Es hatte Anhaltspunkte darauf gegeben, dass sich der Mann im Internet ein Laufbündel, also ein Waffenrohr, gekauft hatte.

Als die Beamten den Angeklagten vor Ort zur Rede stellten, habe er anfangs noch herumgedruckst, den Gegenstand, der bereits in einer Flinte eingebaut war, aber schließlich herausgegeben. Im weiteren Verlauf des Gesprächs hatte der 54-Jährige dann erwähnt, noch weitere Waffen zu besitzen und die Ermittler durch die Räume geführt. 14 scharfe Waffen waren abgeriegelt in Waffenschränken verstaut gewesen. Dazu mehr als 1000 Schuss Munition in kleinen Safes und weitere erlaubnisfreie Waffen wie Schreckschusspistolen, Bögen, und Armbrüste, frei zugänglich in Schränken aufbewahrt. „Wir hätten diese wahrscheinlich gar nicht gefunden. Eigentlich waren wir ja nur wegen dem Laufbündel da und das hatte er uns ja bereits ausgehändigt“, erklärte der Polizist.

Die Beamten hatten daraufhin Verstärkung geholt und auch das Sprengstoffkommando in München kontaktiert. Denn zu allem Überfluss waren die Ermittler neben einer gefüllten Box auf der „Schwarzpulver“ stand auch noch auf verschiedene explosionsfähige Substanzen gestoßen. Und ein weiterer pikanter Gegenstand kam bei der Durchsuchung zum Vorschein: eine Hakenkreuzbinde aus der NS-Zeit. Das ließ auch Richterin Heitzer hellhörig werden. „Gehören Sie der rechten Szene an?“, wollte sie vom Angeklagten wissen. Der verneinte klar. Die Binde sei ein Erinnerungsstück von seinem Großvater, er habe diese nie öffentlich präsentiert. Ohnehin habe er keine bösen Absichten gehabt, wie der Mann klarstellte.

Waffen stammten vom Onkel der Ehefrau

In seinem Geständnis erklärte er, dass die scharfen Waffen samt Munition vom Onkel seiner Ehefrau stammten. Als diesem ein Krankenhausaufenthalt samt Reha bevorstand, habe der Verwandte ihn gebeten, die Waffen derweil an sich zu nehmen. „Eigentlich war der Plan, dass der Onkel die Sachen wieder mitnimmt, sobald er wieder zuhause ist. Doch er ist dann gestorben“, so der Angeklagte.

Der 54-Jährige hatte also nach eigener Aussage von heute auf morgen die Waffen zuhause. Er habe sich für diese schon immer interessiert und die Sammlung, letztlich Erbstücke, gerne entgegengenommen, aufbewahrt und gepflegt. Geschossen habe er mit diesen nie, beteuerte der Angeklagte. Vielmehr habe er sogar daran gedacht, die Waffen mit einer Flex unbrauchbar zu machen. Davon habe er letztendlich aber abgesehen.

Auch für die explosionsfähigen Substanzen hatte er eine Erklärung vor Gericht. Diese dienten nicht zum Basteln von Sprengstoffen, er habe diese teils zum Schweißen, teils als Grillanzünder benutzt. Dass für einige Utensilien ein Waffenschein notwendig sei, habe er gewusst. Gekümmert habe er sich darum aber nie. Eine Erklärung dafür habe er nicht. Er habe einen riesen Fehler gemacht und bereue das Ganze sehr.

Für die Prozessbeteiligten war die Sache klar. Der Angeklagte hat sich des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes halbautomatischer Kurzwaffen jeweils in Tateinheit mit dem vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen und Munition sowie des vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe und des vorsätzlichen Besitzes einer Kriegswaffe schuldig gemacht. Letzterer Vorwurf begründete sich in der Tatsache, dass der 54-Jährige auch Leuchtspurgeschosse besessen hatte, die gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstießen.

3000 Euro ans Schwandorfer Hospiz

Das Plädoyer von Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler fiel entsprechend kurz aus. Er sah seine Anklage vollumfänglich bestätigt. Für den Angeklagten spreche, dass er sich stets geständig und kooperativ gezeigt habe und den Ermittlern erst zum großen Fund verholfen hatte. Kinzler bescheinigte dem 54-Jährigen, der nicht vorbestraft und verheiratet ist sowie als einfacher Arbeiter sein Geld verdient, eine günstige Sozialprognose. Der Oberstaatsanwalt forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem halte er eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro für angemessen.

Verteidiger Gunther Haberl stimmte dem Staatsanwalt größtenteils zu, forderte jedoch eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr. Richterin Kathrin Heizer wählte schließlich die goldene Mitte. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Außerdem habe er eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro an das Schwandorfer Hospiz zu entrichten. Weil beide Parteien auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.