Im Clinch mit den Rettungskräften beim Bürgerfest in Neukirchen-Balbini: 55-Jähriger nun auf Anklagebank

Von Josef Schaller · 6. Oktober 2024 um 05:00

Prozess am Amtsgericht Schwandorf: Nach einem Vorfall beim Bürgerfest in Neukirchen-Balbini im August 2023 legte die Staatsanwaltschaft einem 55-Jährigen zur Last, den eingesetzten Rettungsdienst durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt behindert und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.

Aus der Anklageschrift ging hervor, dass der 55-Jährige, an einem Gehirntumor erkrankt, nach starkem Alkoholeinfluss im August 2023 am Bürgerfest in Neukirchen-Balbini mehrmals kurzzeitig bewusstlos zusammengebrochen sei. Er habe gegenüber eingesetzten Rettungskräften und Polizeibeamten so erheblichen Widerstand geleistet, dass er an Händen und Füßen gefesselt und vom Notarzt „zu seiner eigenen Sicherheit, aber auch zur Sicherheit der Einsatzkräfte“ sediert worden sei.

Am Mittwoch musste sich der 55-Jährige nun vor dem Amtsgericht Schwandorf für sein Verhalten verantworten. Genau könne er sich nicht mehr erinnern, so der Angeklagte vor Gericht zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Ihm sei nachträglich von Personen vor Ort zugetragen worden, dass er nicht den Willen gehabt habe, sich von den Rettungssanitätern auf die Trage legen zu lassen. Da diese gegen seinen Willen gehandelt hätten, habe er sich gewehrt. „Ich kann bezüglich meiner Gesundheit selbst Entscheidungen treffen", sagte er vor Gericht.

Bei Bürgerfest 2,31 Promille Alkohol im Blut

Er sei bei einem Vereinskollegen aus der Fußballmannschaft auf der Hochzeit gewesen. Danach sei er zum Bürgerfest mitgenommen worden. Der Angeklagte gab an, er könne sich nicht mehr daran erinnern, wie viel er an diesem Abend getrunken habe. Eine durchgeführte Blutentnahme ergab laut Anklageschrift eine Blutalkoholkonzentration von 2,31 Promille.

Der 55-Jährige sagte vor Gericht, dass er an jedem Tag im August 2023 die wegen seiner Erkrankung notwendigen Medikamente nicht eingenommen habe. Dass er gelegentlich kurzzeitig für einige Sekunden das Bewusstsein verliere, insbesondere bei Stress oder Alkoholkonsum, komme vor, so der 55-Jährige. Bei Eintreffen des Rettungsdiensts wurde der Mann am Boden liegend, zwischen Bierbänken, angetroffen. Passanten hätten ausgesagt, dass er etwa fünf Minuten bewusstlos gewesen sei, wie einer der eingesetzten Rettungskräfte vor Gericht aussagte. Der Angeklagte habe sich von Beginn an unkooperativ gezeigt. Wegen seines aggressiven Verhaltens sei schließlich die Polizei angefordert worden. Bei deren Eintreffen sei der 55-Jährige beim Bierausschank gestanden. Dort habe er ein weiteres Mal das Bewusstsein verloren, so der Zeuge.

Notarzt sah eine „erhebliche vitale Bedrohung“

Der eingesetzte Notarzt, der ebenfalls als Zeuge geladen war, sagte aus, dass aufgrund der Gesamtsituation und der Vorerkrankung eine erhebliche vitale Bedrohung für den Angeklagten bestanden habe. Ziel der Rettungskräfte sei es gewesen, den bewusstlosen Mann auf die Trage zu legen, um ihn in die neurologische Abteilung einer Klinik zu bringen. Dabei sei er wach geworden und habe angefangen, um sich zu schlagen.

Eine konkrete Verletzungsabsicht wollte der Notarzt dem Angeklagten aber nicht unterstellen. Rettungskräfte und Polizeibeamten hätten zusammengeholfen, um den Mann mit starkem Kraftaufwand an den Händen und den Füßen zu fesseln. Aus Gründen der Eigen- und Fremdgefährdung sei der 55-Jährige schließlich von ihm sediert worden, sagte der Notarzt weiter aus.

Die Krankenakte des Angeklagten bleibt geschlossen

Richterin und Staatsanwaltschaft rieten dem Angeklagten, seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und Einblick in die Krankenakte zu gewähren, um mit Hilfe eines ärztlichen Gutachters eine mögliche Schuldunfähigkeit zu prüfen. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger lehnte der 55-Jährige dies aber ab.

Da so die Feststellung der Schuld- beziehungsweise Schuldunfähigkeit nicht möglich war, aber auch, weil die Aussagen der Zeugen auf keine bewusste Verletzungsabsicht beim Widerstand schließen ließen und auch niemand verletzt worden war, wurde das Verfahren nach einem Rechtsgespräch – mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft – bei Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die 4500 Euro gehen an den Allgemeinen Rettungsdienst Oberpfalz, Kreisverband Schwandorf.