Arbeiter stürzte von Gerüst und fiel tief: Gericht spricht Firmenchef aus dem Raum Neunburg frei

Von Philipp Breu · 30. August 2024 um 11:16

Schwer verletzt hatte sich ein tschechischer Mitarbeiter einer Baufirma aus dem Raum Neunburg (Landkreis Schwandorf) bei einem Arbeitsunfall im September 2022. Er fiel vier Meter tief, als bei einem Gerüst ein Schaldeckel brach. Der Bauunternehmer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt.

Weil er diese nicht akzeptieren wollte, kam es am Amtsgericht Schwandorf kürzlich zum Prozess. Nach zwei Verhandlungstagen ist nun das Urteil bekannt.

Ein Bänderriss am rechten Knöchel und ein gebrochenes Sprunggelenk: Diese Verletzungen hat der Arbeiter durch den Sturz davongetragen. Er musste operiert werden, lag drei Tage in einem Krankenhaus in Tschechien und war anschließend ein halbes Jahr krankgeschrieben. Am ersten Prozesstag schilderte er vor Richter Sebastian Eckl, dass ihm am gebrochenen Deckel vor dem Unfall nichts aufgefallen sei. Vielmehr seien an diesem Tag er und einige andere Arbeiter bereits über den Deckel gelaufen, und es sei nichts passiert.

Zwei weiteren in den Zeugenstand gerufenen Mitarbeitern der Firma, die am Unfalltag auf der Baustelle waren, war an dem gebrochenen Schaldeckel ebenfalls kein Mangel aufgefallen.

Kontrollpflicht verletzt?

Das deckte sich auch mit den Aussagen des angeklagten Bauunternehmers. Er musste sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung verantworten. Der Grund: Laut Staatsanwaltschaft habe er als Verantwortlicher der beteiligten Firma seine Kontrollpflicht verletzt.

Der Bauunternehmer schilderte vor Gericht, dass er beim Unfall zwar nicht selbst vor Ort gewesen sei, einen Tag vorher sei das Gerüst aber noch inspiziert worden. Unter anderem sei damals ein Vertreter des Gerüstbauers dabei gewesen. Bei der Besichtigung seien keinerlei Schäden entdeckt worden. Zudem sei der Gerüstdeckel auch augenscheinlich nicht in schlechtem Zustand gewesen, sonst hätte man ihn sofort ausgetauscht.

Auch der Gerüstbauer wurde im Laufe des Prozesses vernommen. Er bestätigte, dass er das Gerüst überprüft hätte. Er könne sich den Unfall nicht erklären. Er habe zwischenzeitlich auch einen Strafbefehl über 1500 Euro erhalten und bezahlt.

Richter Eckl wollte das Verfahren einstellen, die Staatsanwaltschaft sah das anders. Das Urteil wurde daraufhin vertagt. Ein Sachverständiger der Berufsgenossenschaft wurde nun beim zweiten Verhandlungstag am Amtsgericht Schwandorf in den Zeugenstand berufen. Doch er gab bei seiner Befragung an, dass er beim Unfall selbst nicht vor Ort gewesen sei. Er habe das Gerüst lediglich auf zwei Lichtbildern gesehen.

Noch nicht rechtskräftig

„Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben schließlich Freispruch beantragt“, schildert Richter Holger Vogl, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit am Amtsgericht Schwandorf. Denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme konnte der Nachweis, dass der Angeklagte seine Kontrollpflicht als Verantwortlicher der beteiligten Baufirma verletzt habe, nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit erbracht werden.

Das Urteil sei nach derzeitigem Stand aber noch nicht rechtskräftig, „da keine Erklärungen zu einem Rechtsmittelverzicht abgegeben worden sind und die Rechtsmittelfrist von einer Woche noch nicht abgelaufen ist“, erklärt Vogl.