Dubiose Überweisung: Wurde die Hilfsbereitschaft eines 35-Jährigen missbraucht?

„Ich glaube ihnen kein Wort“, sagte Richterin Birgit Fischer nach den Einlassungen des Angeklagten, der am Chamer Amtsgericht wegen Geldwäsche vor ihr saß. Den gegen ihn erlassenen Strafbefehl hatte er nicht akzeptiert und Einspruch dagegen eingelegt, um das Gericht von seiner Unschuld zu überzeugen.
Als dies nicht zu gelingen schien, besprach sein Anwalt die neue Lage mit seinem Mandanten und beschränkte den Einspruch auf die Höhe der im Strafbefehl festgesetzten 70 Tagessätze der Geldstrafe. Darauf konnten Richterin und Staatsanwältin eingehen.
Eine knappe Viertelstunde war vergangen bis die Verhandlung losgehen konnte. Der Angeklagte, ein aus Nigeria stammender, 35-jähriger Mann, der in Deutschland eine Ausbildung gemacht hat und auch im erlernten Beruf arbeitet, musste sich zunächst noch mit seinem Anwalt besprechen – mit Hilfe einer Dolmetscherin. Daneben hat der Mann auch noch einem Job bei einer Sicherheitsfirma.
Und im Zusammenhang damit stand er nun Vor Gericht. Er soll 2023 einen Betrag über 1000 Euro von einem Berliner Konto auf seines überwiesen bekommen und den Großteil davon am nächsten Tag weiter nach Afrika geleitet haben. Den Rest soll er quasi als Entgelt für den Transfer behalten haben. „Leichtfertige Geldwäsche“ nennt das die Justiz.
Kumpel als Vermittler
Das sei alles ganz anders gewesen, ließ sich der Angeklagte ein. Er habe damals im April 2023 als Security gearbeitet. Als er in der Früh nach Hause fahren wollte, habe ihn ein Kumpel angehalten und gefragt, ob er einen Bekannten mit zum Bahnhof nehmen könne.
Weil er hilfsbereit sei, habe er den Mann mitgenommen. Auf der Fahrt zum Bahnhof habe der ihm erzählt, dass er aus der Ukraine stamme und seine Familie in Afrika sei. Da ein Kind von ihm erkrankt sei, müsse er seiner Frau Geld schicken. Er habe aber kein Konto in Deutschland. Der 35-Jährige wisse doch, wie man Geld nach Afrika überweist. Er solle ihm doch seine Kontonummer sagen, dann werde ein Kumpel aus Berlin Geld an ihn überweisen, das er dann nach Afrika weiterleiten solle. So habe er dem angeblichen Ukrainer seine Kontonummer gegeben. Ein paar Tage später sei eine Summe aus Berlin auf seinem Bankkonto eingegangen.
Unglaubwürdige Geschichte
Er habe dann den Fremden angerufen, dass das Geld da sei und wohin er es überweisen solle. Als der Osteuropäer ihm die entsprechenden Kontodaten sagte, habe der Angeklagte, wie er sagte, noch gemeint, dass der Empfänger in Afrika aber keinen afrikanischen Namen habe.
Er habe nur helfen wollen, weil der Mann doch ein krankes Kind gehabt habe, rechtfertigte sich der Angeklagte. Doch Richterin und Staatsanwältin glaubten der Geschichte nicht, zumal der Kumpel des Angeklagten, der den „Deal“ vermittelt hatte, bereits wegen Geldwäsche verurteilt ist.
Auch bei dessen Geldtransferaktionen war immer der Name eines Mann in Berlin als Geldquelle aufgetaucht, der nun auch an den Angeklagten die besagte Summe überwiesen hatte. Wobei sich herausgestellt hat, das dessen Kontodaten gehackt worden waren. Der Staatsanwältin war außerdem nicht ersichtlich, warum dieser Geldgeber die Summen nicht einfach direkt nach Afrika überwiesen hatte.
Auf Anregung der Richterin fand daher ein Rechtsgespräch statt. Danach beriet sich der Verteidiger noch einmal mit seinem Mandanten. Anschließend gab der Anwalt zu verstehen, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werde, da der Angeklagte momentan nicht in seinem Beruf arbeiten könne und mit dem Geld vom Arbeitsamt seine Frau und drei Kinder im Jugendalter unterhalte.
Das Urteil der Richterin lautete schließlich auf eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zum Mindestsatz von 15 Euro sowie den Wertersatz der Transferzahlungen an den Kontoinhaber, dessen Daten gehackt worden waren.