Richter verurteilt Mann zu sieben Monaten Haft für Fahrrad-Diebstahl

Von Mittelbayerische Zeitung · 13. Januar 2025 um 05:00

Wenig Glauben fand ein derzeit arbeitsloser Mann, der sich vor Richter Wolfgang Voit am Chamer Amtsgericht wegen eines Fahrraddiebstahls verantworten musste. Dazu beigetragen haben sicher auch die vielen, teils einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten.

Die Zeugenaussagen waren jedoch in sich schlüssiger als die vom Beschuldigten vorgetragene Geschichte, so dass er wegen „vollendeten, jedoch nicht beendeten“ Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

„Ich bin ein Boxer, ich geh nicht so schnell zu Boden“, versuchte der Angeklagte die Aussage einer Zeugin zu entkräften, die angegeben hatte, dass bei der Auseinandersetzung des E-Bike-Eigentümers mit dem Dieb beide mit dem Rad umfielen.

Warum er mit dem fremden Rad Mitte August des vergangenen Jahres mitten in Cham vor einem Club von einer Polizeistreife angetroffen worden war, erklärte der Angeklagte so: Er sei mit seinem eigenen Rad, das 1500 Euro gekostet habe und eine Gold-Edition einer bekannten Marke sei, an besagtem Lokal vorbeigefahren und habe mitten auf dem Gehsteig das teure Mountainbike liegen sehen.

Rad nur in den Hof gebracht

Er habe „mindestens zehn Minuten“ geschaut, ob jemand da sei, aber keine Menschenseele sei zu sehen gewesen. Da habe er einen Freund angerufen, was er mit dem Fund-Rad machen soll. Er habe ihm gesagt, dass er das MTB in einen Hof hinter dem Lokal schieben könne. Der Angeklagte habe zuerst sein Radl mit Geldbörse und Haustürschlüssel in den Hof geschoben, und dann das andere Rad geholt, um es im Hof zu sichern.

Da sei der Radeigentümer, auf ihn zugestürmt und habe ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Während des Streits sei die Polizei aufgetaucht, und sein „Gegner“ habe ihn des Diebstahls bezichtigt. Er sei Sportler, so der Angeklagte und brauche kein Hightech-Rad, bei dem man sich nicht anstrengen muss. Er habe ja selber sein teures Rad dabei gehabt und das andere in Sicherheit bringen wollen. Der MTB- und Lokalbesitzer sagte aus, dass er an diesem Abend mit seinem Rad an der Bar vorbeigefahren sei und gesehen habe, dass Licht brennt. Deshalb habe er schnell sein Rad auf die Eingangsstufen gelegt und sei in das Gebäude geeilt. Dabei habe er noch ein paar Unterlagen zusammengesucht. Er habe aus dem Augenwinkel den Angeklagten zuerst an der Tür vorbeigehen und sein Mountainbike aufheben sehen, sei rausgestürmt und habe den vermeintlichen Dieb gepackt. Bei der folgenden Rangelei seien beide zu Boden gegangen.

Da sei die Polizei gekommen und habe gefragt, was los sei. Er habe den Angeklagten aber nicht geschlagen, höchstens geschubst. „Mit der Faust ins Gesicht geschlagen hast mich“, echauffierte sich dieser. Als der Radbesitzer Bilder von der beschädigten Schaltung zeigte und behauptete, dass sie vom Streit ums Rad gekommen seien, bezichtigte ihn der Angeklagte der Lüge. Der Neuwert des des Rades liege bei rund 9500 Euro, so der Besitzer. Soweit die beiden Betroffenen. Jedoch hat eine Zeugin den Vorfall mitbekommen. Die Frau kam mit ihrem Mann bei der Heimfahrt an dem Lokal vorbei. Und da habe der Angeklagte gerade das Rad die Stufen der Eingangstreppe hinab auf die Straße geschoben, so dass das Ehepaar fast mit ihm zusammengestoßen wäre. Sie stellten ihren Wagen etwas abseits ab. Die Zeugin lief zum Lokal zurück, wo inzwischen auch die beiden Polizisten waren. Die Polizeibeamtin sagte aus, dass das des Angeklagten eher eine Schrottmühe gewesen sei, was den auf die Palme brachte.

„Für mich ist das abwegig, dass sie das Rad nur im Hof sicherstellen wollten“, erklärte der Staatsanwalt seine Skepsis gegenüber der Aussage des Angeklagten. Das Rad habe niemanden behindert, das hätte jeder andere einfach liegen gelassen.

Bewährung nicht möglich

Elf Monate Haft wegen Diebstahls forderte er, eine Bewährung sei nicht möglich, auch wenn der Angeklagte drei bis vier Jahre in den letzten 20 Jahren ohne Straftaten durchgestanden habe, aber seine Sozialprognose sei sehr dürftig.

„Ich habe fünf Jahre durchgehalten, ohne Blödsinn zu machen“, entgegnete der Angeklagte. „Ich bin kein Bewährungsversager, wie sie mir das unterstellen wollen.“

Das wollte auch Richter Voit nicht, doch konnte er ebenso keine positiven Anzeichen für ein geregeltes Leben des Angeklagten sehen. So verhängte er eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Erklärungsversuche des Angeklagten widerlegte Voit Punkt für Punkt. Die Tat sei ein vollendeter Diebstahl gewesen, da der Mann das Rad schon in seinem Besitz hatte, als er erwischt wurde, aber kein beendeter Diebstahl, da das Diebesgut nicht endgültig im Besitz des Entwenders war. So könne er eine kurze Freiheitsstrafe rechtfertigen, fand Voit.

„Des is a Blödsinn!“, entfuhr es dem Angeklagten, was den Richter veranlasste, ihn zu warnen, dass solche Einwürfe schnell in eine Beleidigungsklage münden. Dass es keine Bewährung gab, erklärte der Richter damit, dass der Angeklagte seit zwei Jahren in der Gegend sei, bisher aber keine Arbeit aufgenommen und keine eindeutige Wohnung habe – momentan lebt er bei seiner Mutter, ziehe aber angeblich gerade wieder um.