Horror-Fahrt eines 52-Jährigen auf der B85: Waren die Bremsen seines Geländewagens defekt?

Mit einem Geländewagen hat ein Mann im Oktober 2023 auf der B85 zwischen Wölsting und Chamerau auf einer Strecke von rund 650 Metern gleich drei Fahrzeuge übel ramponiert. Zudem wurden zwei Unfallbeteiligte schwer verletzt. Deswegen musste er sich am Chamer Amtsgericht wegen des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Die Version des Anwalts, der eine defekte Bremsanlage des Autos als Ursache der Unfälle nannte nahm Richterin Birgit Fischer dem Angeklagten nicht ab. Neben einem Bremsendefekt gab es noch eine andere Theorie für die Unfallserie: Die Fahrt war außer Kontrolle geraten, das der Angeklagte einen Epilepsie-Hemmer eingenommen und Cannabis konsumiert hatte.
Mitten am Nachmittag war der Angeklagte zunächst bei Wölsting auf einen Seat aufgefahren, der durch den Aufprall über die Fahrbahn katapultiert wurde. Unbeirrt fuhr der 52-Jährige mit seinem schweren Wagen weiter, Er überholte nach 100 oder 200 Metern – trotz Überholverbots – ein weiteres Fahrzeug und beschädigte das Eck von dessen Ladefläche. Nach einer Reihe von Autos, an denen der Unfallfahrer auch noch vorbeifuhr, bog er wieder auf die rechte Fahrspur ein und krachte dort kurz vor dem Kreisverkehr bei Chamerau auf das Heck eines VW Golf, dessen Fahrerin verletzt wurde. Bilanz dieser Horror-Fahrt: rund 50 000 Euro und zwei Schwerverletzte.
Mix aus Medikament und Cannabis
Alkohol war nicht im Spiel, doch ergab die Blutprobe des Fahrers, dass eine durchschnittliche Menge eines Wirkstoffs gegen epileptische Anfälle im Körper war, die sich aufs zentrale Nervensystem auswirkt. Der Fahrer hatte offenbar relativ kurz vor der Fahrt oder über einen längeren Zeitraum Cannabis konsumiert.
Wie eine Sachverständige ausführte, könnten die beiden Mittel zusammen dazu geführt haben, dass der Fahrer Geschwindigkeiten und Abstände nicht richtig einschätzen konnte. Womit aber nur die beiden ersten Zusammenstöße zu erklären seien. Beim dritten sei die Ausgangslage eigentlich zu übersichtlich gewesen.
Der Verteidiger brachte ein Versagen der Bremsen ins Spiel. Nur deshalb sei sein Mandant nach dem ersten Crash weitergefahren, habe die vor ihm fahrenden Autos überholt und sei dann schließlich noch in den Golf gekracht. Der verwirrte Zustand des Fahrers, den die Zeugen und auch die Polizei später feststellten, sei davon gekommen, dass der Angeklagte beim letzten Crash mit dem Kopf auf das Lenkrad geprallt und benommen gewesen sei. Vom Cannabis, das der Angeklagte nach eigener Aussage nur einmal am Vortag eingenommen hatte, sei der Schwindel nicht gekommen.
Das könne so nicht stimmen, wies die sachverständige Chemikerin nach. Denn entweder habe der Angeklagte regelmäßig Cannabis konsumiert oder aber kurz vor der Unfallfahrt. Gegen das erstmalige Kiffen sprachen auch Angaben des Angeklagten, die in einem Arztbericht dokumentiert wurden. Demnach war der THC-Konsum durchaus regelmäßig.
Dies Kombination von Medikament und Drogen hielt die Sachverständige wohl für den Grund der kognitiven Aussetzer des Fahrers, so dass die in der Anklage aufgeführte Fahruntüchtigkeit zum Unfallzeitpunkt wohl gegeben war. Die Fahrlässigkeit bei den Unfällen verschob sich zum Vorsatz, was die Staatsanwältin bewog, den im Strafbefehl vorgesehenen Strafrahmen anzuheben.
Staatsanwältin beantragt Freiheitsstrafe
Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, eine Geldbuße von 800 Euro sowie eine weitere Führerscheinsperre von zwei Jahren. Bei der Höhe der Strafe wurden auch die zwölf Voreintragungen im Strafregister berücksichtigt, die schon einige Jahre zurücklagen.
Der Verteidiger blieb bei seiner Version mit dem Versagen der Bremsen, insbesondere, da das Gegenteil mangels technischem Gutachten nicht zu beweisen sei. Dadurch würden die Vorwürfe des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wegfallen. Blieb nur die fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen. Dafür würden 200 Euro Geldbuße genügen.
Richterin Fischer hatte schon vorher angedeutet, dass sie die Geschichte mit der defekten Bremse nicht glaube, zumal der Geländewagen im Bremsenbereich nicht beschädigt war. Sie verhängte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 3000 Euro und eine Führerscheinsperre von weiteren acht Monaten.