Gestohlener Lolli für 20 Cent hatte gravierende Folgen: Haftstrafe für jungen Mann

„Das war ein saudummer Zufall“, fand ein junger Mann, der am Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Voit wegen Diebstahls, Beleidigungen und Nötigung angeklagt war. Dieser „Zufall“ bestand darin, dass er in einem Lebensmittelmarkt aus einem Ständer vor dem Kassenbereich, einen Lolli herauszog, sich in die Tasche steckte und vom Filialleiter und einem Angestellten per Überwachungskamera beobachtet wurde.
Die Angestellten des Marktes stellten den Lutscherdieb und bedeuteten ihm, dass die Entnahme der Süßigkeit als Diebstahl gewertet und zur Anzeige gebracht werde, auch wenn der Wert des Diebesguts weniger als 20 Cent betrug. Der Ertappte stritt zunächst alle Vorwürfe ab und schlug dabei den Marktleiter gegen die Schulter und beleidigte ihn und dessen Angestellten mit üblen Ausdrücken.
Dieser Mitarbeiter sagte im Zeugenstand aus, dass auf dem Parkplatz des Ladens nicht zu erkennen gewesen sei, was der Angeklagte, eigentlich vorhatte. Der sei auf und ab gegangen, habe geschimpft und die Umstehenden beleidigt.
Eine Nachbarin war mit dem jungen Mann zum Einkaufen gefahren, da er wegen einer Trunkenheitsfahrt einige Tage zuvor keinen Führerschein mehr hatte. Sie habe von dem Vorfall nur wenig mitbekommen, da sie die Einkäufe ins Auto geladen habe, behauptete sie. Der Angeklagte behauptete, dass er wegen seiner Alkoholisierung damals sich nur an Bruchteile des Geschehens erinnern könne.
Der Angestellte des Marktes schilderte dem Gericht, was er gehört und gesehen hatte und wie alles zeitlich ablief. So erwähnte der Zeuge etwa, dass der Angeklagte auf dem Parkplatz vor Wut den Lolli aus seiner Tasche holte und auf den Boden warf, nachdem der Filialleiter ihm gesagt hatte, dass man ihn auf dem Kameramonitor gesehen habe. Schließlich kam die Polizei und nahm den Dieb mit.
Doch damit war der Tag noch nicht zu Ende. Denn ein paar Stunden später klingelte eine Vertreterin eines Energie-Anbieters an der Wohnungstür des Angeklagten. Die Nachbarin, die ihn zum Einkaufen gefahren hatte, kam am die Tür. Sie sei durchaus interessiert gewesen, sagte die Vertreterin, doch plötzlich sei der Wohnungsinhaber erschienen, mit Badehose bekleidet und mit einem Baseballschläger in der Hand. „Du schaust ja recht hübsch aus, aber verpiss dich“, soll er sie angeherrscht und den Schläger leicht angehoben haben. Sie habe sich ernsthaft bedroht gefühlt und habe die Polizei verständigt. Als die Polizeibeamten zur Wohnung kamen, war der Beschuldigte nicht da. Die Nachbarin sagte nichts.
Angeklagter zeigte sich reumütig
Bei der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte reumütig und entschuldigte sich. Er erzählte, warum er manchmal so aggressiv reagiere oder trinke. Er habe miterlebt, wie sein Vater von einem Verwandten ermordet wurde, und habe darauf eine chronische Erkrankung bekommen, wegen der er seit einiger Zeit nicht mehr arbeiten könne. Auch habe er von sich aus schon Suchtgespräche begonnen. Seine derzeitige Abstinenz könne er jederzeit dem Gericht nachweisen.
Der Staatsanwalt blickte auf das Vorstrafenregister und sah eine „massive Häufung an Beleidigungen. Als Bestrafung für den Diebstahl in Tateinheit mit den Beleidigungen sowie die gesonderte Nötigung forderte er eine Bewährungsstrafe von neun Monaten sowie eine Geldbuße von 500 Euro und weitere zwölf Monate Entzug der Fahrerlaubnis.
Richter Voit hielt sich weitgehend an diesen Strafantrag, bezog dabei das vorhergegangene Urteil ein und sprach eine Haftstrafe von sechs plus drei Monaten aus, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Dazu müsse er vier weitere Suchtgespräche und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit absolvieren.
„Auf die Idee, dass ein Geschäft etwas umsonst anbietet, bin ich auch noch nicht gekommen“, meinte Voit zu der Entschuldigung des Angeklagten, er habe geglaubt, die Lutscher seien quasi ein Werbegeschenk für die Kunden. Der Angeklagte habe nur eine Woche vor dem Diebstahl seinen Führerschein verloren, „weil er betrunken war. Und jetzt die neue Straftat. “Ihre Rückfallgeschwindigkeit ist schon enorm.“ Deshalb müsse es eine kurze Freiheitsstrafe geben. Die Bewährung sei möglich, weil sich der junge Mann bemühe, sein Leben neu zu ordnen.