23-Jähriger schlug mit der Faust zu: Achtfach Vorbestrafter bekam noch einmal Bewährung

Von Mittelbayerische Zeitung · 15. Oktober 2024 um 11:00

Vor einem Lokal in Furth im Wald begegneten sich zwei Gruppen junger Leute – die eine wollte in den Gastrobetrieb, die andere kam von dort. Einer davon war in die Ankommenden „gerumpelt“, worauf ein 28-Jähriger ihm bedeutete, dass er ein wenig aufpassen solle.

Der Zurechtgewiesene sagte, dass er sich verpissen solle und schubste ihn leicht. Was zu gegenseitigem Schubsen und zu Beschimpfungen führte. Und schließlich zu einem Faustschlag ins Gesicht und an die Schulter des Gerempelten,

Der erstattete Anzeige, weil er Prellungen rund ums Auge und an der Schulter davongetragen hat, was dann auch die Staatsanwaltschaft tat. So saß der 23-jährige Angreifer nun vor Richter Wolfgang Voit am Chamer Amtsgericht und musste sich wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung verantworten, da er außerdem einen weiteren jungen Mann, der schlichten wollte, zusammen mit einem Kumpel ebenfalls mit Fäusten traktierte.

Angeklagter gab Fausthiebe zu

Alle an der Rauferei Beteiligten waren angeheitert, wussten aber, was sie tun. So beurteilte es einer der herbeigerufenen Polizeibeamten als Zeuge. Der Beschuldigte sei zu ihnen „normal kooperativ“ gewesen, habe nur die Tat bestritten, aber sonst Auskunft gegeben.

Die Tat war also relativ gut dokumentiert. So bat der Verteidiger gleich zu Verhandlungsbeginn um ein Rechtsgespräch, nachdem sich die gegnerischen Parteien schon im Vorfeld verständigt hatten. Danach gab der Angeklagte über seinen Anwalt die Fausthiebe zu und sicherte dem Geschädigten 1000 Schmerzensgeld zu. Zudem wurde klar, dass die in der Anklageschrift als zwei unabhängige Körperverletzungen angeführten Taten tateinheitlich waren, zwar gegen zwei Personen, aber eben im Rahmen der einen Schlägerei.

Freiwilliges Schmerzensgeld

Das Geständnis lag vor, blieb die Frage nach der Höhe der Strafe. Und da spielte eine Rolle, dass es schon acht Verurteilungen, die meisten, als der jetzt 23-Jährige noch unter Jugendstrafrecht gefallen ist, gab. Der Großteil der Vergehen beruhte auf dem damaligen Drogenkonsum mit Beschaffungskriminalität oder Aggressionen im Rausch.

Der Staatsanwalt, der den geänderten Lebenswandel des Angeklagten und sein Geständnis sowie das freiwillige Schmerzensgeld würdigte, beantragte eine Haftstrafe von zwölf Monaten, die noch mal zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da der junge Mann in einer festen Beschäftigung sei und seiner gesundheitlich angeschlagenen Mutter helfe.

Der Anwalt des Nebenklägers stellte fest, dass für den Angeklagten wegen seiner kriminellen Vergangenheit viel auf dem Spiel stehe. Bei dem Tatvorwurf komme eine Geldstrafe nicht mehr infrage. Dennoch hatte auch er einen positiven Eindruck. Besonders die angebotene Ausgleichszahlung, fast ein Monatsgehalt, sei mehr als man erwarten konnte. So forderte er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Richter Voit verurteilte den 23-Jährigen schließlich zu zwölf Monaten Haftstrafe, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens sowie die der Nebenklage tragen und eine Geldbuße von 1600 Euro an die Kindernothilfe zahlen.

Als er die Akte und das Bundeszentralregister angeschaut habe, so der Richter, habe er gedacht, dass es keine Bewährung geben könne. In der Verhandlung habe er aber den offenbaren Wandel des Angeklagten erlebt, so dass man eine positive Sozialprognose zumindest erwarten könne.