Misshandlungen in der Chamer Kaserne: Vorgesetzter tritt junge Rekruten und beleidigt sie

Er lässt junge Rekruten und eine Rekrutin in der Nordgaukaserne in Cham Liegestütze machen bis zur Erschöpfung, tritt und beschimpft sie. Zudem zeigt er den Hitlergruß. Dafür musste sich ein 31-jähriger Soldat nun vor Gericht verantworten.
„Das tut mir wirklich unendlich leid, dass ich die Kameraden verletzt und beleidigt habe. Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe. Das bin ich eigentlich nicht.“ Immer wieder entschuldigte sich ein 31-jähriger ehemaliger Bundeswehrsoldat bei seinen Opfern, die er im Dezember 2022 in der Chamer Nordgaukaserne unter offenbar starkem Alkoholeinfluss malträtiert hatte.
Jedem von ihnen händigte sein Verteidiger nach ihren Aussagen bei der Verhandlung am Chamer Amtsgericht einen Umschlag mit 250 Euro Schmerzensgeld aus.
Der Angeklagte wurde wegen körperlicher Misshandlung, Beleidigung in mehreren tateinheitliche Fällen und des Zeigens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von Richterin Birgit Fischer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Vorfälle bei einer Wehrübung
Eigentlich war die achtjährige Dienstzeit des Angeklagten schon zu Ende, doch die drei Monate bis zu Beginn des Unterrichts an einer Bundeswehr-Fachschule überbrückte er mit einer Wehrübung als Lehrkraft für junge Rekruten.
Deshalb waren die auch nicht überrascht, als er sie an einem Abend aus ihrer Stube holte, auf dem Gang antreten und Liegestützen machen ließ. Dabei beschimpfte er sie als Hurensöhne oder Bitches. Wenn er glaubte, die jungen Männer und eine Frau strengten sich nicht genügend an, dann drückte er sie mit der Hand zu Boden oder schlug sie auf Schulter oder Rücken, einen trat er von der Seite in die Weichteile. Einen anderen herrschte er an, er solle die Schnauze halten, sonst haue er ihn in die Fresse. Und schließlich soll er noch den Hitlergruß gezeigt und „Heil, Hitler!“ gerufen haben.
Angeklagter war offenbar betrunken
Die vier Zeugen bestätigten die in der Anklageschrift zusammengefassten Straftaten, aber auch, dass der Angeklagte offenbar stark betrunken gewesen sei. Die Erniedrigung habe erst aufgehört, als Vorgesetzte des Mannes dazwischen gegangen seien.
Man habe an dem Tag den Abschied eines Ausscheidenden gefeiert und dabei auch getrunken, erklärte der Angeklagte, der auch von psychischen Problemen sprach. Ein Vorgesetzter habe bei der Feier schließlich gemeint, er solle ins Bett gehen. Er sei wohl auf dem Weg zu seiner Stube noch zu den Rekruten und habe sich daneben benommen.
Haftstrafe auf Bewährung
Kurz nach den Vorfällen hatte sich der Angeklagte bei der Soldatin entschuldigt. Die Staatsanwältin rechnete ihm sein Schuldeingeständnis, seine offenbare Reue und die Schmerzensgeldzahlungen mildernd an. Zudem sei er aufgrund der starken Alkoholisierung wohl nicht fähig gewesen, zu erkennen, sehen, dass er sich gerade schuldig macht. Andererseits seien die Straftaten nicht gering. So forderte sie eine Freiheitsstrafe von insgesamt elf Monaten und eine Geldbuße von 3000 Euro. Die Haft könne zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Angeklagte aus seiner Tat gelernt habe und sich in Ausbildung befindet, die er bei einem Einsitzen nicht beenden könnte.
Der Verteidiger hielt eine doppelte Strafrahmenverschiebung für angebracht, vor allem wegen der alkoholbedingten Unzurechnungsfähigkeit. Auch Richterin Fischer sah die Rahmenverschiebung als gegeben.
Sie sprach eine Haftstrafe von neun Monaten zur Bewährung aus wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, körperlicher Misshandlung, Beleidigung und des Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen. Außerdem muss der 31-Jährige 3000 Euro an die Organisation Kontakt e. V. in Regensburg zahlen. Zu Lasten des Angeklagten rechnete sie zwei Verurteilungen wegen Beleidigung an. Er hätte den Rekruten etwas beibringen und sie nicht schikanieren sollen.