Reihe von Vorwürfen bringt Angeklagten vor Gericht – Vergewaltigung beim Chamer Volksfest

Es hat glückliche Umstände gebraucht, viel Einsicht und einen Richter, der bereit war, seine Akten-Meinung über den Angeklagten während des Prozesses zu ändern. So bekam der 19-Jährige eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monate auf Bewährung ausgesetzt, trotz einer Latte von Vorwürfen bis hin zur Vergewaltigung.
Vergewaltigung, Körperverletzung, Belästigung, versuchte Nötigung und sexueller Missbrauch von Jugendlichen. Es war eine ganze Latte von Vorwürfen, die die Staatsanwaltschaft gegen einen 19-Jährigen vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Regensburg erhoben hat. Unter anderem soll der Mann aus dem Chamer Umland eine 16-Jährige im Umfeld des Chamer Volksfestes vergewaltigt haben.
30 Euro für „Rummachen“
Dem jungen Mann, der in der Gastronomie arbeitet, wurde von der Staatsanwältin in der Anklage vorgeworfen, in einer Chamer Diskothek einer E-Shisha einen lebensgefährlichen psychoaktiven Stoff beigemengt zu haben und zwei Discobesucher zum Rauchen eingeladen zu haben, worauf diese bewusstlos wurden. Das sei strafbar als Körperverletzung. Außerdem wurde dem angeklagten vorgeworfen, eine 16-Jährige mehrfach vehement gegen deren Willen sexuell belästigt zu haben.
Einer weiteren 16-Jährigen habe er 30 Euro beim Chamer Volksfest angeboten, wenn sie „mit ihm rummache“. Diese habe zuerst eingewilligt, dann aber ihre Einwilligung zurückgezogen, weil ihr die Handlungen zu weit gegangen seien. Die 16-Jährige habe ihn befriedigt, weil sie sich vor ihm gefürchtet habe. Gegen den Widerstand der Minderjährigen sei er mit den Fingern in sie eingedrungen und habe sich von ihr befriedigen lassen. So kam am Ende auch der Vorwurf der Vergewaltigung hinzu.
Rechtsgespräch und Geständnis
Der Anwalt des 19-Jährigen regte an dieser Stelle ein Rechtsgespräch an. Wie anschließend mitgeteilt wurde, hatte sein Mandant angeboten, für eine Bewährungsstrafe umfassend zu gestehen, 2500 Euro als Schmerzensgeld zu bezahlen sowie die Anwaltskosten der 16-Jährigen Geschädigten zu übernehmen.
Die Erklärung des Anwalts: Besonders im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vergewaltigung sei dem Beklagten nun klar, dass er zu weit gegangen sei. Heute sei ihm klar, dass ein Nein ein Nein sei und er Grenzen überschritten habe.
Der Richter forderte den Angeklagten auf, seinen Weg zur Einsicht zu beschreiben. Der 19-Jährige erklärte, er sei heute älter und einsichtiger. Die 30 Euro habe er angeboten, weil er dadurch die Chance auf einvernehmlichen Sex gesehen habe: „Das war eine Scheiß-Aktion!“ Seine heutige Freundin habe von Anfang an Bescheid gewusst und es gut gefunden, dass er ehrlich gewesen sei. „Sie schaut darauf, wie ich jetzt bin und nicht, wie ich vor einem Jahr war.“ Damals habe er auch Partydrogen konsumiert. Heute sei er sauber, das habe er in einer MPU nachweisen müssen. Auf Nachfrage der Staatsanwältin erklärte der Angeklagte: Die meisten aus dem alten Bekanntenkreis hätten mit Drogen zu tun gehabt.
Alkohol, Medikamente, Drogen
Als Zeugen rief das Gericht einen 19-jährigen Gärtner auf. Er wurde nach dem gemeinsamen Drogenkonsum im März 2023 in einer Chamer Disco gefragt. Er sei angetrunken gewesen, und im Raucherbereich sei eine Shisha herumgegangen. Nach dem Rauchen sei er im Krankenhaus gelandet. Eine 23-jährige Bürokauffrau sagte zu dem Vorfall aus, dass der Angeklagte ihr die Shisha angeboten habe, und sie sei nach drei bis vier Zügen bewusstlos gewesen. Sie habe an dem Abend nur ein Getränk gehabt. Auch ihre Schwester sei umgekippt. Nach ihrer Erinnerung seien vier Personen ins Krankenhaus gebracht worden.
Der Richter verlas die Atteste aus den Sana Kliniken. Darin war die Rede von Alkoholvergiftungen und Ausfallerscheinungen nach Drogenkonsum, fehlenden Pupillenreaktionen, Schläfrigkeit und torkelndem Gang. Auch das Cannabinoid wurde bei den Blutuntersuchungen nachgewiesen. Die Alkoholwerte lagen bei 0,5 bis 1,15 Promille. Der Rechtsanwalt des Angeklagten wies darauf hin, dass sich 1,15 Promille wohl nicht mit der Aussage der Zeugin von „kaum was getrunken“ in Einklang bringen ließen.
Übergriffe trotz Widerstands
Eine 17-Jährige sagte über Vorfälle im Sommer 2023 aus. Es sei zu ungewollten Übergriffen des Angeklagten gekommen. Sie habe mit diesen Dingen aber abschließen können und wolle nicht mehr über die Vorfälle reden. Der Angeklagte entschuldigte sich bei ihr.
Eine Auszubildende berichtete, der Angeklagte habe sie in mehreren Fällen angefasst, obwohl sie das nicht gewollt und deutlich gesagt habe. Verletzt worden sei sie nicht, aber sie habe psychisch unter den Übergriffen gelitten und habe den Kontakt zum Angeklagten abgebrochen. Auch bei ihr entschuldigte sich der 19-Jährige.
Der Richter verlas Eintragungen im Strafregister wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Handeltreiben sowie Diebstahls in zwei Fällen. Die Jugendgerichtshilfe stellte eine günstige Sozialprognose und hielt Jugendstrafrecht im Hinblick auf die Reife des Angeklagten für angemessen.
U-Haft war die Hölle
Dieser schilderte seinen Eindruck von der einmonatigen U-Haft. „Es war die Hölle.“ Er sei in Nürnberg im normalen Vollzug gewesen und habe gesehen, wie sich ein Mitgefangener mit einer Rasierklinge die Halsschlagader aufgeschlitzt habe. Ich möchte das nie mehr in meinem Leben haben“, so der 19-Jährige. Er sei damals fünf Wochen nach dem Vorfall beim Volksfest an seinem Arbeitsplatz verhaftet worden. Die Auflagen nach der U-Haft seien faktisch einem Hausarrest gleichzusetzen gewesen.
Als die Geschädigte als Zeugin aussagen sollte, ließ das Gericht den Angeklagten aus dem Gerichtssaal entfernen und schloss die Öffentlichkeit aus.
Die Schwere der Schuld
Im Plädoyer erklärte die Staatsanwältin, der Angeklagte habe alle Taten ganz zu Beginn eingeräumt, und die Geschädigten hätten nur noch in einem eingeschränkten Rahmen vernommen werden müssen. Gefährliche Körperverletzung sei zu ahnden sowie die sexuellen Übergriffe. Die Anklagevertreterin schloss sich der Ansicht an, dass Jugendstrafrecht angewendet werden könne. Die Vergewaltigte habe zum Glück die Vorfälle gut verarbeitet. Das sei aber so nicht vorhersehbar gewesen. Die Schwere der Schuld sei aber diesbezüglich klar zu bejahen und zu bestrafen. Die Staatsanwältin forderte eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf drei Jahre Bewährung.
„Es ist da nicht um Himbeergeschmack gegangen beim Testen“
Der Verteidiger wollte das Geständnis nicht verwässern, aber der Angeklagte habe seiner Ansicht nach nicht junge Leute angelockt, an der Shisha zu ziehen. Es seien Alkohol und Medikamente im Spiel gewesen und Abbauprodukte aus Cannabis-Konsum. Das ändere nichts am Tatvorwurf. „Es ist da nicht um Himbeergeschmack gegangen beim Testen.“ Zu den anderen Taten habe der Angeklagte Einsicht und Reue glaubhaft gezeigt. Er habe auf die harte Tour gelernt, dass ein Nein ein Nein sei. Die Tat im Umfeld des Volksfestes sei die heftigste gewesen. Das umfassende Geständnis habe allen Beteiligten peinliche Fragen und Antworten erspart. Der Anwalt beantragte eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Richter: Ein neues Täterbild
Amtsrichter Ehrl verurteilte den 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Nach dem Aktenstudium habe er das Bild eines distanzlosen und hemmungslosen Menschen gehabt, der über die Stränge schlage mit sexuellen Belästigungen, Geldangebot und Vergewaltigung. „Es war eine gute Entscheidung von Ihnen, selbst zu reden. Ich habe ein anderes Bild gewonnen, nicht nur von einem Täter, sondern auch von dem Menschen dahinter. Vor einem Jahr hätten wir Sie eingesperrt. Da sind Sie um ein Haar davongekommen. Die Taten gäben Haft her.“ Das seien die Vorzüge des Jugendrechts, dass man die Entwicklung positiv berücksichtigen könne.
Die Schwere der Schuld sei aber zu bejahen. Im Erwachsenenrecht wäre Haft aufgrund des Gedankens von Schuldausgleichs unvermeidbar gewesen. Das Urteil auf Bewährung sorge für eine weitere Stabilisierung. „Es muss Ihnen klar sein, dass nichts mehr passieren darf. Sonst setzen Sie alles aufs Spiel, wenn noch einmal etwas mit Drogen oder Gewalt geschieht. Deshalb die drei Jahre auf Bewährung“, so der Richter. Er gehe davon aus, dass das Signal der Hilfe vom Gericht angekommen sei und es nicht zum Widerruf der Bewährung komme.