„Das macht den Menschen Angst“: Regensburger Landrätin kritisiert Asylpolitik bei „hart aber fair“

Von Christian Eckl · 14. Januar 2025 um 15:33

Die Regensburger Landrätin Tanja Schweiger (Freie Wähler) sprach bei „hart aber fair“ über gescheiterte Migrationspolitik. Derweil macht ein Urteil über einen Fall aus Regensburg deutlich, wieso Abschiebungen scheitern – sogar nach Italien, wie der Fall einer Äthiopierin zeigt. Dient all das nur der AfD?

Das Thema Asyl und Migration ist eines der Entscheidenden im Bundestagswahlkampf. 37 Prozent der Befragten im ARD-Deutschlandtrend halten das Thema Zuwanderung für das Wichtigste, vor der Wirtschaft (34 Prozent). Doch aktuelle Zahlen zeigen, dass die amtierende Bundesregierung das Thema noch nicht im Griff hat. Beispiel Rückführungen innerhalb der EU: Mehr als 12 000 Übernahme-Ersuchen stellte die Bundesregierung im vergangenen Jahr an die italienische Regierung, mehr als 10 400 Fälle akzeptierten die Italiener auch – abgeschoben wurden drei Menschen.

Ein überregional gefragter Talkshow-Gast ist die Regensburger Landrätin Tanja Schweiger (Freie Wähler). Spätestens, seitdem ihre Behörde in Sachen Flüchtlingsunterbringung einen unkonventionellen Weg ging und mit der MS Rossini ein Boot charterte, ist Schweiger häufiger im Fernsehen zu sehen. Diesmal hatte sie Moderator Louis Klamroth in seine Sendung „hart aber fair“ eingeladen. Schweiger machte deutlich: „Ich finde gut, dass das Thema Migration aus allen politischen Ebenen angekommen ist“, sagte Schweiger in der Sendung am Montagabend. Lange habe man die Sorgen und Nöte der Kommunen im Bund ignoriert, meinte Schweiger.

„Straftäter auf freiem Fuß“

Der Appell der Politikerin aus dem Landkreis Regensburg: Man dürfe die Menschen vor allem aus der Mitte der Bevölkerung in der Debatte nicht weiter verlieren. In der Debatte darüber, ob man straffällig gewordenen Migranten die deutsche Staatsangehörigkeit wieder aberkennen sollte – ein Vorschlag des Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz bei Menschen mit zwei Pässen – sagte Schweiger: „Wir sollten doch darüber reden, wie wir es schaffen, Straftäter, die Asylbewerber sind, nicht in unserem Land zu lassen.“ Man bringe diese Täter „nicht raus und manchmal geht es auch nicht schnell genug, sie in Untersuchungshaft zu bringen“. Diese Menschen bekämen weiter Sozialleistungen. „Das ist, was den Menschen Angst macht.“

Schweiger diskutierte unter anderem mit dem früheren CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn und der Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckart (Grüne). Im Landkreis Regensburg lebten 70 verschiedene Nationen, es habe lange gut funktioniert und viele dieser Menschen arbeiteten in der regionalen Wirtschaft. Aber „die Menschen haben das Gefühl, dass es keine Steuerung mehr gibt und kein Management“. Nur „ganz wenige“ machten Probleme, sie erwiesen auch denjenigen einen Bärendienst, die „Teil unserer Gesellschaft geworden sind“, argumentierte Schweiger.

Dass es allerdings häufig Regelungen auf europäischer Ebene sind, die konkret Abschiebungen verhindern, belegt ein aktueller Fall aus Regensburg. Eine äthiopische Staatsangehörige, die in Italien bereits als Flüchtling anerkannt ist, reiste dennoch 2019 nach Deutschland weiter. Hier wurde ihr Asylantrag allerdings abgelehnt. Sie erhielt lediglich eine Duldung. Doch die Gültigkeit ihres italienischen Flüchtlingsausweises lief aus. Sie klagte – und zwar auch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Während die Duldung nur eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ist und lediglich Asylbewerberleistungen den Betroffenen zustehen, ermöglicht ein Aufenthaltstitel die freie Wohnortwahl, uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und vollen Zugang zum Sozialsystem. Das Verwaltungsgericht Regensburg lehnte dies mit Verweis darauf, dass die Italiener für das Asylverfahren der Frau zuständig seien, ab. Der Verwaltungsgerichtshof in München aber hob den Beschluss aus Regensburg auf. Dabei bezogen sich die Richter auf die Genfer Flüchtlingskonvention sowie auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Ihr Fazit: „ Ein in einem anderen Mitgliedstaat anerkannter Flüchtling kann aber auch ohne Durchführung eines weiteren Asylverfahrens in Deutschland in den vollen Genuss der mit der Flüchtlingsanerkennung verbundenen Rechte kommen“. Das bedeutet auch: Wer in Italien als Flüchtling anerkannt ist, kann auch nach Deutschland weiterreisen und kommt dort in den Genuss des deutschen Sozialstaates. Dabei zitieren die Richter auch einen ausgewiesenen Migrationsexperten, den Europarechtler Daniel Thym. In einem Interview mit der „Neuen Zürcher Zeitung“ sagte Thym kürzlich: „Die deutschen Gerichte verfügen inzwischen auch ein Abschiebeverbot im Fall von drohender krasser Armut.“

Rückkehr in die 90er Jahre?

Wer tatsächlich Änderungen bei der Migration wolle, der müsste „einen Teil seiner Rechtsprechung auf den Stand der 1990er Jahre“ zurückdrehen. Eine „Unrechtsherrschaft“ sie die EU und damit auch Deutschland nämlich auch damals nicht gewesen.

Kommentar: Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten

Migration und vor allem ihr Scheitern bewegt die Menschen. Bei den linken Parteien hat man das Gefühl, sie haben viel zu lange weggesehen und die tatsächlichen Probleme ignoriert. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Lage heute auf die Kanzlerschaft der formal konservativen Angela Merkel zurückgeht. Die derzeit bestehende Gefahr ist, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Die allermeisten Menschen mit Migrationshintergrund hierzulande leisten ihren Beitrag, genauso wie jene ohne diese Herkunft. Fakt ist aber auch: Es muss sich gewaltig etwas ändern, um ungesteuerte Migration in unsere Sozialsysteme endlich zu beenden. Auch Straftäter dürfen hier keinen Fuß auf den Boden bekommen. Wie das gehen soll nach der Wahl? Unklar. Denn am Ende würde etwa der Knallhartkurs der Union womöglich am Regierungspartner scheitern.