Kostenlos in Roding parken per Verordnung: Wie soll das gehen, fragt sich die Stadt

Von Christoph Klöckner · 13. Januar 2025 um 19:00

Es klingt zunächst wie ein Scherz, zumal es ab 1. April gelten soll: In Bayern dürfen dann E-Autos drei Stunden auf öffentlichen Parkplätzen parken – ohne dafür zahlen zu müssen. Das hat Ministerpräsident Markus Söders Kabinett Anfang Dezember beschlossen – über die Köpfe der Kommunen hinweg. Die Stadt steht damit vor allem vor vielen Fragen.

Denn Ausführungsbestimmungen gibt es für die Kommunen bislang nicht. So antwortet Josef Köppl vom Rodinger Ordnungsamt auf Fragen mit Gegenfragen: „Wie soll das geregelt werden? Mit Schildern?“ Er kann sich noch nicht vorstellen, wie das vor Ort umgesetzt werden soll. Fraglich ist für ihn auch, ob alle E-Autos erkennbar seien, denn nicht jedes E- oder Hybridfahrzeug hat auch ein E auf dem Nummernschild. Und was nach drei Stunden kostenlosem Parken geschehe, sei auch offen, meint er.

Für ihn ist es ein fraglicher Eingriff der bayerischen Landesregierung in Bundesgesetze – denn Verkehrsrecht sei eine Bundesangelegenheit. Mit der Ankündigung des kostenlosen Parkens seien jedenfalls viele Fragen verbunden und bislang ungeklärt.

Von oben diktiert

Auch Rodings Bürgermeisterin Alexandra Riedl sieht die Kommune vor vielen Fragen rund um das Thema. „Das ist nicht ganz einfach. Vor allem, wenn solche kommunalen Themen von oben diktiert werden“, sagt sie. Da sollten ihrer Meinung nach die Kommunen noch selber entscheiden dürfen.

Vor allem auch, ob man als Stadt die Kunden und Besucher je nach Antrieb benachteiligen oder bevorteilen wolle. Sie sieht bei solch einer Anordnung eines kostenfreien Parkens auch den Freistaat in der Pflicht, schließe koste solch eine Regelung Geld. Zum einen, um auf die Regelung für E-Autos etwa über Schilder aufmerksam zu machen, zum anderen habe die Stadt finanzielle Ausfälle. Für sie bedeutet das, dass diese Regelung von Staatsseite nicht einseitig zu machen sei – ohne die Kommunen.

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Stadtrat und Verkehrswachtmann Richard Seidl sieht weniger das kostenlose Parken für E-Autos als Problem, sondern für ihn rückt mehr die Benachteiligung anderer Bevölkerungsgruppen in den Vordergrund. Viele ältere Menschen würden nicht mehr in ein neues E-Autos investieren, etwa weil ihnen das Geld fehle oder der Verbrenner es noch tue und ein Neukauf ihrer Meinung nach nicht lohne. Die Senioren würden bei solch der geplante Regelung benachteiligt, findet er.

Das Kabinett hatte Anfang Dezember beschlossen, ein kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge zur Förderung der Elektromobilität in Bayern einzuführen. Die Staatsregierung sah dies auch als notwendig an, weil die Neuzulassungen 2024 bei E-Autos einbrachen. „Um den Klimaschutz zu verbessern und die Anschaffung von E-Fahrzeugen attraktiver zu machen, bedarf es neuer Anreize, um die Elektromobilität zu fördern“, hieß es aus dem Kabinett. Der Ministerrat hatte daher beschlossen, dass reine Batterieelektrofahrzeuge und von außen ladbare Hybridelektrofahrzeuge wie Brennstoffzellenfahrzeuge in Bayern auf öffentlichen Verkehrsflächen für eine Dauer von drei Stunden kostenfrei parken dürfen.

Per Verordnung wurde somit ab 1. April 2025 eine generelle Befreiung von Parkgebühren für die Dauer von drei Stunden angeordnet. Dies setze neue Impulse zur Beschaffung von Elektroautos, so dass eine Lenkungswirkung zugunsten klima- und umweltfreundlicher Fahrzeuge entstehe. Zudem blieben mit einer gebührenfreien Parkdauer von drei Stunden Einkäufe oder Arztbesuche weiterhin möglich, ohne Dauerparken zu fördern. Dies solle insbesondere in Gebieten mit hohem Parkdruck Anreize schaffen, Elektroautos zu nutzen.

„Mit der nun erfolgten Ergänzung wird für elektrisch betriebene Fahrzeuge bayernweit kostenloses Parken generell über eine Dauer von drei Stunden ermöglicht. Den Kommunen entstehen durch die Änderung der Zuständigkeitsverordnung keine neuen Aufgaben“, so der Kabinettsbeschluss.

Laut Landratsamt Cham handelt es sich um „eine Verordnung des Freistaats Bayern zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung für die Erhebung von Parkgebühren durch die örtlichen und unteren Straßenverkehrsbehörden“ – also nicht um Straßenverkehrsrecht.

3000 E-Autos unterwegs

Im Landkreis Cham können somit ab 1. April etwas mehr als 3000 Pkw drei Stunden auf öffentlichen Parkplätzen kostenlos parken, während etwa 88 000 Verbrenner zahlen müssen. Zum Stichtag 3. Januar 2025 waren hier 1178 PlugIn-Hybride und 3017 reine E-Fahrzeuge zugelassen. Im Kreis Cham stehen 100 öffentliche Ladesäulen zur Verfügung. In Roding sind es demnach zwölf. In der Stadt Cham gibt es laut Landratsamt 40 Ladestationen mit teilweise zwei Ladepunkten. Zusätzlich plant der Landkreis Cham 2025 zwei weitere öffentliche Ladepunkte. Diese Maßnahme ist Bestandteil des vom Kreistag beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzepts, mit dem der Kreis beabsichtigt, die Treibhausgase auf seinen eigenen Handlungsfeldern wie Liegenschaften, Mobilität, Beschaffung und IT-Infrastruktur nachhaltig zu reduzieren, um das festgelegte Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Das E ist entscheidendNummernschild: Ab 1. April 2025 dürfen alle Autos mit einem ,E‘ am Ende des Kennzeichens auf öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken. Eine ausdrückliche Kennzeichnung für das kostenlose Parken für E-Autos sei nicht erforderlich, so das Innenministerium. Das sei eine pragmatische Lösung, die bayernweit gelte, um E-Fahrzeuge attraktiver zu machen, so Minister Hermann. Man erhoffe sich einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und auch für weniger Fahrzeuglärm.

Nachweis: Laut Herrmann reicht es für die Gebührenbefreiung, beim Parken auf öffentlichen Parkflächen eine entsprechend auf den Parkbeginn eingestellte Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen. Kommunen könnten auch ihre Parkautomaten entsprechend umstellen, so dass sich der E-Autofahrer für bis zu drei Stunden ein kostenloses Ticket ziehen könne. Zudem könnten Park-Apps ein Zusatzfeld anbieten, damit für E-Autos die ersten drei Stunden Parken kostenlos sind.

Öffentlich: Der Innenminister wies darauf hin, dass die Kostenbefreiung nur für öffentliche Parkflächen gelte. Diese seien beispielsweise am blauen P-Verkehrszeichen erkennbar. Nicht gültig sei die Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge bei Privatparkplätzen, wie etwa bei Parkhäusern mit Schranke und Ticket oder am Supermarktparkplatz. Bei Zweifeln, ob eine Parkgebührenbefreiung gilt, soll sich der Autofahrer beim Parkautomaten den Aushang anschauen. Auch die zulässige Höchstparkdauer müsse beachtet werden – denn die werde durch die Gebührenbefreiung nicht beeinträchtigt.