Feuerwehrbedarfsplan war Thema im Maxhütter Stadtrat – Maßnahmen auf rund vier Millionen Euro geschätzt

Das Thema Feuerwehrbedarfsplan beschäftigte auch den Stadtrat von Maxhütte-Haidhof. Das Papier wurde, wie auch in Teublitz und Burglengenfeld einmütig abgesegnet. Thomas Keller, vom Büro IBG, Heilsbronn, erläuterte Sinn und Zweck des Planes.
Dieser stelle die geplante Entwicklung des Feuerwehrwesens im Städtedreieck bis ins Jahr 2029 dar. Besonders wies er eingangs auf den Punkt „Ausrücke- und Anfahrtszeit der Feuerwehr“ hin. Die Hilfsfrist, die Zeitspanne von Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort, solle wie es in der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz heißt, zehn Minuten betragen.
Der Experte setzte dazu die Einschränkung: „In den Grenzen der (finanziellen) Leistungsfähigkeit“. Der Fachmann blickte zunächst auf das Personal der einzelnen Wehren im Stadtbereich und damit auf die Möglichkeit, die Ausrückzeiten einzuhalten.
In zwei Gruppen eingeteilt
Dabei gab es zwei Gruppen wie das Papier zeigte. Wehren, die den ganzen Tag „alarmsicher“ wären und solche, bei denen nur nachts genug Personal vorhanden sei, die Ausrückzeit zu garantieren.
Zur Gruppe eins zählten Maxhütte-Winkerling (Ausrückzeit 5,45 Minuten) und Pirkensee (4,30 Minuten). Bei Meßnerskreith (5,15 Minuten), Leonberg (5,30 Minuten) und Ponholz (4,30 Minuten) zeige die Personalverfügbarkeitsanalyse nur für nachts eine garantiert planbare Ausrückzeit.
76 Einsätze analysiert
Keller betonte, dass es keine Besonderheit sei, wenn Wehren nur in der Nacht über genug Personal verfügten, um die Ausrückzeiten einzuhalten. „Das ist in ganz Bayern so“ und sei dem System der Freiwilligkeit geschuldet.
Für die Stadt insgesamt bewertete er die Situation: „Das ist im Rahmen der Leistungsfähigkeit ok.“ In Zahlen: Bei 76 analysierten Einsätzen kam ein „Zielerreichungsgrad“ von 68 Prozent heraus. Als mögliches Probleme hob er „Nutzungseinheiten“, sprich Gebäude hervor, die „Rettungsleiterpflichtig“ seien. Werde eine Drehleiter benötigt, über die nur die FF Burglengenfeld verfügt, komme es bei der Anfahrt zu Zeitüberschreitungen, die „nicht unerheblich“ wären.
Rettungswege bei Gebäuden
Um hier vorzusorgen, sollten Gebäude in einer Höhe von acht Metern nur dann genehmigt werden, wenn ein zweiter Rettungsweg geplant werde. Ein weiterer Punkt zum Thema Feuerwehr war der Erlass einer Satzung für die Feuerwehren der Stadt auf Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Diese löst die veraltete Satzung aus 1984 ab. Deren Inhalt beschreibt die innere Organisation der Wehren. Beim speziellen Blick auf Maxhütte skizzierte der Fachmann auch die vorgesehene weitere Entwicklung der Wehren mit Gerät und Fahrzeugen laut Plan.
Gerätehaus der FF Meßnerskreith muss erneuert werden
Größter Einzelposten war jedoch ein Gebäude: Das Gerätehaus der FF Meßnerskreith entspreche nicht mehr den Vorschriften und dem Stand der Technik. Die Lösung laut Experten: ein Neubau. Weil der der Feuerwehrbedarfsplan ein Gesamtkonzept ist, stellte Johannes Hebauer (CSU) Bürgermeister Rudolf Seidl (UWM) die Frage, was denn eine Umsetzung aller für die Stadt vorgesehenen Maßnahmen kosten würde. Die Antwort lautete: „Aus der Hüfte geschossen rund vier Millionen Euro.“
Mit Blick darauf, wies der Bürgermeister ausdrücklich, auf die „Grenze der Leistungsfähigkeit hin.“ Das gelte auch für einen möglichen Neubau des Gerätehauses, so Seidl auf eine Nachfrage vom UWM-Sprecher Lorenz Seidl. Seidl wollte auch wissen, was passiere, wenn kein passender Platz für einen Neubau gefunden werden könnte. In diesem Fall, so der Bürgermeister, müsste man den „bestehenden Standort, so gestalten, dass es passt.“ Am Ende stimmten alle zu.
Erhöht wurden die Nutzungsgebühren für das Stadtmobil. Die Nutzungsgebühr pro Tag liegt jetzt bei 25 Euro und die einmalige Verwaltungsgebühr bei zehn Euro.
Sportförderung thematisiert
Für den geplanten Anbau des FC Maxhütte-Haidhof an das bestehende Sportheim genehmigte der Rat einen Investitionszuschuss von zehn Prozent mit Bürgschaftsübernahme für das Darlehen. Außerdem wird das Darlehen mit einem Satz von 3,5 Prozent als Investitionszuschuss über einen Betrag von 258 174 Euro verrentet. Ein ähnlicher Beschluss wurde für den Tennisclub Maxhütte-Haidhof gefasst. Hier war ein Antrag über die Verrentung eines seit 2013 bestehenden Darlehens in Höhe von 30 000 Euro eingegangen, so dass nur noch die Restschuld von 17 000 Euro verrentet wird. Außerdem bestellte der Stadtrat Verwaltungsobersekretär Eric Haslbeck zum Leiter des Standesamtes.