Einbruch auf Drogen und Schwandorfer Polizisten angegriffen – 39-Jähriger kommt aus Haft

Von Caroline Keller · 10. Januar 2025 um 11:00

„Sie brauchen sobald wie möglich eine Therapie. Es muss jetzt aber auch klappen.“ Mit diesen Worten entließ Richterin Elke Escher den 39-jährigen Beschuldigten aus Regensburg, der am 24. Dezember 2023 im Landkreis Schwandorf ordentlich für Wirbel gesorgt hatte.

Dieser hatte beim Landgericht Amberg Berufung eingelegt, nachdem er im Mai 2024 vom Amtsgericht Amberg zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden war. Die Haftstrafe hat die Richterin aufgehoben und dem 39-Jährigen damit eine zweite Chance gegeben.

Vor dem Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richterin Elke Escher am Landgericht Amberg musste sich ein 39-jähriger Regensburger verantworten, der eigentlich mit einer Festanstellung in der Automobilindustrie, aus einem stabilen Elternhaus und einer Partnerin mit beiden Beinen im Leben stehen sollte – wären da nicht die Drogen.

Mehrere Vorstrafen

Der Mann war unter dem Einfluss von Drogen am 24. Dezember 2023 mit einem Bekannten in die Räumlichkeiten der Kartbahn nahe der B85 bei Kümmersbruck eingebrochen und hatte eine Musikbox im Wert von 200 Euro sowie ein Sparschwein mit 60 Euro darin gestohlen. Nachdem die beiden gemerkt hatten, dass der Besitzer der Kartbahn sie dabei erwischt hatte, setzten sie sich in einen gestohlenen Kleintransporter und fuhren über die B85 in Richtung Schwandorf und von dort auf die A93 in Richtung Regensburg. Währenddessen wurden sie von dem Geschädigten verfolgt. Um diesen abzuhängen, fuhren die beiden Täter an der Anschlussstelle Teublitz ab und in ein Waldstück, wo sie einen Unfall hatten. Am Unfallort griff der 39-Jährige dann einen Polizisten der Polizeiinspektion Schwandorf mit dessen Pfefferspray an und verletzte ihn.

Seit dem 25. Dezember 2023 saß der Mann in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Amberg hatte den Angeschuldigten wegen Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit tätlichem Angriff in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Ziel der Berufung: Therapie so „rasch wie möglich“

Sein Konsum von Amphetaminen wie Crystal brachte den Regensburger immer wieder in Schwierigkeiten. Zwölf Eintragungen im Bundeszentralregister las Richterin Escher in der Verhandlung vor, was fast eine Stunde dauerte. Erwerb und Handel von Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Führen einer Schusswaffe, schwerer Bandendiebstahl mit Sachbeschädigung, Falschaussage vor Gericht, Diebstahl sowie Wohnungseinbruch mit Diebstahl hatte sich der Mann seit den frühen 2000er Jahren zuschulden kommen lassen.

Das Ziel der eingelegten Berufung war, so Verteidiger Moritz Schmitt-Fricke, dass sein Mandant so „rasch wie möglich“ eine Therapie anfangen könne. Denn das liege dem 39-Jährigen am Herzen. Er sehe seine Sucht als eine Krankheit. In der Vergangenheit habe er schon mehrere Therapien, auch aus einer früheren Haft heraus, absolviert. Für ihn sei es schwer, das Gelernte in der Praxis umzusetzen. „Ich fühle mich dann schnell unter Druck gesetzt“, erklärte der Mann seine Versagensängste und warum er dann doch immer wieder in die Sucht zurück abrutsche. Dieses Mal aber wolle er es richtig machen, da er ein Vorbild für seinen achtjährigen Sohn werden möchte und sich in Zukunft mit ihm Kontakt wünsche.

Richterin Elke Escher zweifelte nicht an seiner Motivation, sich einer weiteren Therapie zu unterziehen, jedoch äußerte sie Bedenken, ob er es dieses Mal wirklich schaffen werde. „Trauen Sie sich die Freiheit denn zu?“, wollte sie von dem Angeklagten wissen. Sie redete ihm ins Gewissen, dass er nun bei sich schauen müsse und es in seinem Alter pressiere, noch auf die richtige Spur zu kommen. „Wenn in der Zwischenzeit bis zur Therapie nochmal was passiert, ist es ’rum“, ermahnte die Richterin.

Staatsanwalt hinterfragt Reue

Nach der Beratung des Schwurgerichts verlas die Richterin das Urteil und entließ den Mann entgegen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft aus der Haft. Die Staatsanwaltschaft sah bei dem 39-Jährigen keinerlei Reue, noch Schuldeinsicht und legte ihm seine „hohe kriminelle Energie“ zur Last. Die Richterin legte ihm auch seine vielen Straftaten zur Last: „So viel muss ich selten verlesen.“

Jedoch hielt sie ihm zugute, dass er sich gegenüber den Geschädigten reuig gezeigt und entschuldigt habe sowie einen Täter-Opfer-Ausgleiche angeboten und bereits gezahlt habe. „Machen Sie was draus“, gab die Richterin dem Regensburger mit auf den Weg, der das Gericht als freier Mann verließ.