Anwalt erklärt: Diese Regeln gelten beim Skifahren und Snowboarden – sonst wird‘s teuer

Von Donaukurier · 6. Januar 2025 um 11:00

Schnee in den Bergen lockt Skifahrer und Snowboarder – spätestens zu den Faschingsferien werden die Pisten wieder supervoll sein. Noch teurer als der eigentliche Skiurlaub kann es werden, wenn ein Unfall auf der Piste passiert: Der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta erklärt in seiner Kolumne, worauf man achten muss.

Noch haben wir Schnee in den Bergen und so lange wir genug Strom und Wasser für die Skikanonen heranschaffen können, wird das zumindest an Hängen und Pisten sicher noch eine Weile so bleiben.

Mögen die Skipässe, die Skier, die Stöcke, die Stiefel, die Skianzüge, die Spezialbrillen, die Mützen, die Rucksäcke, die Brotzeit auf der Hütte, die Skihotels, die Skibusse und die Liftparkplätze auch noch so unbezahlbar teuer sein – die paar Minuten des Gefühls der Freiheit an den paar Tagen im Jahr leisten sich nach wie vor so viele Menschen, dass eine ganze Industrie in den Bergen hockt und sehnsuchtsvoll den Geldbeutel aufhält.

7500 Tote und Verletzte in Österreich

Doch es ist nicht nur der Wintersport selbst, der teures Geld kostet: auch seine Folgen sind nicht ohne. In Österreich wurden im Winter 23/24 gut 7500 Tote und Verletzte von den Pisten getragen und auch das kostet die Versicherer eine ordentliche Stange. Zunächst einmal muss hier natürlich geklärt werde, wer eigentlich jeweils verantwortlich war.

Auch auf der Piste gibt es Regeln und eine der einfachsten lautet: Wer von oben kommt, ist schuld. Vor dem Landgericht Ravensburg wurde das klassisch durchexerziert: Da hatte ein ehemaliger Skirennläufer mit gut 50 km/h eine Skipiste schräg überquert, als der Profi sich einen daherrutschenden Amateur von oben einfing.

Fünf Tage Intensivstation und lebenslange Beeinträchtigungen blieben ihm. Obendrein allerdings auch 13.000 Euro Schadenersatz und 40.000 Euro Schmerzensgeld. Die Richter verwiesen auf die universal gültigen Regeln des internationalen Skiverbandes FIS, hier konkret auf Regel Nummer drei: Die hinteren Fahrer müssen die Fahrspur und die Geschwindigkeit so wählen, dass vor ihnen fahrende Fahrer nicht gefährdet werden (Az. 4 O 185/05).

Stellt sich die Frage: Wo lernt man das eigentlich? Klare Antwort: Autofahren lernt man in der Fahrschule, „Christbaum“ lernt man in der Baumschule – und Skifahren natürlich in der Skischule. Die ersten Meter auf dem glatten Weiß können einem Anfänger freilich einige der beängstigendsten Augenblicke des Lebens bescheren. Skifahren ist unserer natürlichen Fortbewegung ein gutes Stück weit artfremd.

Skischule musste Schmerzensgeld zahlen

Die Kunst des Skilehrers besteht nun darin, die Schüler zu ermutigen, ihre natürliche Angst zu überwinden. Vor dem Landgericht Deggendorf schilderte eine Klägerin, wie gut ihrem Skilehrer das gelungen war: obwohl die Piste rappelvoll war, hatte er sie angetrieben und prompt war ihr ein anderer Skifahrer quer über die Bretter gerutscht.

Vor Schreck ließ sie sich einfach fallen und erlitt eine schmerzhafte Fibularfraktur und eine Syndesmosenruptur des rechten Sprunggelenks. Das Gericht entschied, dass die Skischule der Anfängerin dafür 5000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen hatte. Gemäß der „Sicherheitsvorschriften in Wintersportorten E Nr. 3“ dürfen Skilehrer dem Schüler nämlich keine Risiken zumuten, denen diese mit ihren Fähigkeiten nicht gewachsen seien (Az. 22 O 298/14).

Vor dem Bayerischen Landessozialgericht stritt der Mitarbeiter einer Bank um die Anerkennung eines Skiunfalls als Arbeitsunfall. Die Bank hatte ausgewählte Kunden zusammen mit ihren Beratern zum gemeinsamen Skifahren eingeladen. Dabei war der Bankberater gefallen.

Er argumentierte: Es sei auf der Piste inmitten eines Beratungsgespräches passiert. Doch die Richter schüttelten die Köpfe: Bei dieser rauschenden Geschwindigkeit sei Kommunikation doch völlig ausgeschlossen. Der Mann hatte einfach Spaß. Und das habe mit seiner Arbeit nun wirklich nichts zutun (Az. 17 U 484/10).

Geedo Paprotta ist Rechtsanwalt in Neumarkt. In seiner wöchentlichen Kolumne greift er Kurioses aus seinem Alltag auf. Foto: Paprotta