Neumarkter Anwalt erklärt: Auch in Deutschland wird begnadigt – aber streng geheim

Von Mittelbayerische Zeitung · 8. Dezember 2024 um 19:00

Es ist die große Hoffnung vieler Straftäter: Einfach wieder raus aus dem Gefängnis, ohne die lästige Haftstrafe abzusitzen. Das geht nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland. Wie, das erklärt der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta in der neuesten Ausgabe der Kolumne „Paprottas Paragrafen“.

Der amtierende US Präsident Biden hat gerade angekündigt, seinen gerichtlich verurteilten Sohn zu „begnadigen“, um ihn vor einer Haftstrafe zu bewahren. Das kann er jederzeit tun, ohne irgendwem dafür Rechenschaft zu schulden. Weil er halt der Präsident ist.

Bereits im Gefängnis gelandet ist die Horde rund um den berüchtigten „Hörnermann“, die am Ende von Donald Trumps erster Amtszeit gewaltsam das Kapitol erstürmt hatte. Es gab sogar tote Polizisten dabei, sie erinnern sich sicher. Dennoch hat der zukünftig erneute US- Präsident Trump angekündigt, auch diese Leute zu „begnadigen“. Sie schütteln den Kopf? Das klingt ihnen doch alles schon sehr nach Bananenrepublik – oder nach Monarchie?

Auch Bundesländer dürfen begnadigen

Aber es ist nicht so, dass es das Instrument der Begnadigung nicht auch bei uns gäbe und ein bisschen riecht das schon auch nach Banane!

Das Begnadigungsrecht steht in Deutschland zunächst einmal dem Staatsoberhaupt zu, wie in den USA und jeder anderen anständigen Monarchie. Gemäß Art. 60 Abs. 2 unseres Grundgesetzes begnadet hierzulande also der Bundespräsident, er kann diesen vornehmen Job aber auch auf Behörden übertragen. Auch die Bundesländer dürfen begnadigen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es dazu eine eigene Behörde – die „Gnadenstelle“. Um es noch einmal klarzustellen: Wir reden hier davon, dass ein verurteilter Straftäter einfach so laufen gelassen wird! Jetzt werden Sie vielleicht sagen, davon hätten Sie ja noch nie gehört. Kein Wunder. Begnadigungen des Bundespräsidenten sind nämlich geheim und das Bundespräsidialamt macht einfach keinerlei Angaben über seine Gnadenentscheidungen.

Es gibt keine gerichtliche Kontrolle

Eine Gnadenentscheidung des Bundespräsidenten unterliegt auch keiner gerichtlichen Kontrolle und wird nicht einmal öffentlich bekannt gegeben. Sie bedarf aber immerhin der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung, großartig, oder? In der Regel ist dies der Bundesjustizminister.

Ein Journalist aus Berlin, der räumlich ganz nah dran war und die Bananen deutlich gerochen hat, konnte das schlicht nicht mehr mit seinem beruflichen Riecher vereinbaren und verklagte das Bundespräsidialamt auf Herausgabe einer Übersicht sämtlicher Begnadigungen durch den Bundespräsidenten in den Jahren 2004 bis 2021 samt den Namen der begnadigten Personen und dem Aktenzeichen der zugrundeliegenden Strafsache.

Wen hat man laufen lassen? Und was hatten die angestellt? Wir leben ja immerhin in einem Rechtsstaat, oder? Wäre ja doch interessant, warum die einen im Kittchen verrotten müssen und die anderen einfach vom Bundespräsidenten nach Hause geschickt werden. Doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied: Das Recht auf Auskunft hat man hierzulande nur gegenüber Behörden. Der Bundespräsident handle bei der Ausübung des Begnadigungsrechts aber nicht als Behörde, sondern nehme als Verfassungsorgan die ihm eingeräumten verfassungsrechtlichen Befugnisse wahr (Az. OVG 6 B 18/22). Da schau her!

Sollte dem amtierenden Bundeskanzler (der ebenfalls stark nach Banane duftende) Cum-Ex-Skandal am Ende doch noch auf die Füße fallen, weiß er ja jetzt, wo er anrufen muss. Es ist nicht etwa sein Anwalt, sondern das Staatsoberhaupt seines Vertrauens.

Geedo Paprotta ist Rechtsanwalt in Neumarkt. Foto: Paprotta