Fünf Kifferclubs warten auf Anbauerlaubnis – dabei melden Behörden kaum Probleme

Von Heike Haala · 3. Januar 2025 um 05:00

Kilian Bohn, Inhaber von Hanf im Glück in Regensburg und Straubing, ist frustriert: Während Cannabis-Clubs in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen Marihuana anbauen, muss er seine Kunden immer wieder vertrösten.

Damit der Franchise-Halter für Hanfprodukte nicht der Einzige. Laut Patrick Tschech, Pressesprecher am Amtsgericht Regensburg, wurden bei dieser Behörde inzwischen fünf Cannabis-Anbauvereine in das Vereinsregister eingetragen. Allerdings verweist er darauf, dass dies noch keine Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Weitergabe von Cannabis an die Mitglieder bedeute. Die erteilt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Dort lagen nach Auskunft von Pressesprecher Aleksander Szumilas Ende Dezember 28 Anträge aus ganz Bayern vor. Die seien noch in Prüfung – aus der Stadt oder dem Landkreis Regensburg aber stamme keiner davon.

Vorwurf an Freistaat: Willkürlich und überzogen

Laut LGL-Homepage lässt sich dieses Formular erst dann abschicken, wenn sämtliche geforderten Daten und Unterlagen vorliegen. Und Bohn sagt: „Wir sind weiterhin dabei, die Anforderungen des LGL zu erfüllen, was ein enorm zeit- und kostenintensiver Prozess ist.“ Trotzdem hofft er, dass diese Arbeit bald Früchte trägt. „Ziel ist es, dass unsere Anträge keine Angriffsfläche mehr bieten“, erklärt Bohn.

Er macht keinen Hehl daraus, dass ihm die Gangart im Freistaat willkürlich und überzogen erscheint. Es sei absurd, dass Vereine bereits vor der Antragstellung Standorte für Anbau und Abgabe nachweisen müssten, obwohl sich niemand sicher sein könne, dass diese am Ende überhaupt genehmigt werden, ärgert sich Bohn. „Das führt zu einem klassischen Henne-Ei-Problem: Viele scheuen die hohen Kosten für Anmietung und bauliche Anpassungen, solange keine Lizenz vorliegt“, verdeutlicht er.

Keine Auffälligkeiten

Für die Arbeit in den Ämtern der Stadt hatte die Gesetzesänderung wenig Konsequenzen. So sagt Juliane von Roenne-Styra, Pressesprecherin der Stadt, dass sie lediglich in der ersten Jahreshälfte Mehrbelastung für den Kommunalen Ordnungsservice nach sich zog: Schulungen, Einweisungen, Beweissicherung. Allerdings seien bislang keine größeren Verstöße festgestellt worden, so dass die Teillegalisierung von Cannabis letztendlich keine erhebliche Auswirkung auf das Kontrollgeschehen mehr habe. Das gleiche gelte für die Arbeit der Jugendschutzstelle. „Aus der Praxis der Jugendschutzkon-trollen und der Arbeit mit Jugendlichen in Notsituationen kann mitgeteilt werden, dass im Konsumverhalten von Jugendlichen keine wesentlichen Veränderungen bemerkbar sind. Weder fallen bei Kontrollen kiffende Jugendliche im besonderen Maß auf, noch berichten Jugendliche von einem erhöhtem Konsum seit April 2024“, sagt die Pressesprecherin. Auch aus Sicht der Polizei ergaben sich bislang nur wenige Verstöße gegen die Konsumbeschränkungen, erklärt Jonas Krauß, Pressesprecher am Polizeipräsidium Oberpfalz. Die Zahlen sollen im Frühjahr mit der Kriminalstatistik veröffentlicht werden. Wegen der neuen Rechtslage werde aber auch dann kein valider Vergleich zwischen Verstößen gegen das alte Betäubungsmittelgesetz und denen gegen das neue Cannabisgesetz möglich sein.

Diese Schwierigkeiten gibt es

So viel kann Krauß aber schon einmal sagen: Einen Zusammenbruch von Händlerstrukturen oder organisierter Kriminalität habe die Polizei in der Oberpfalz seit April nicht beobachten können. Wohl aber, dass vermehrt Personen guten Gewissens Cannabis nach Deutschland einführen wollten, obwohl dies verboten ist. Dieses Thema spricht auch Thomas Rauscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, an. „Insbesondere die Einfuhr von Cannabis – sei es auf dem Postweg oder insbesondere über den Grenzübergang Furth im Wald − ist weiterhin ab dem ersten Gramm strafbar“, verdeutlicht er.

Als extrem problematisch bezeichnet Rauscher einen anderen Aspekt: „Wurde früher ein Beschuldigter mit geringen Mengen Cannabis kontrolliert, ergaben sich hieraus regelmäßig Ermittlungsansätze, die häufig auch zu den Dealern führten.“ Diese Ermittlungsansätze fehlten nun – wie auch Einwirkungsmöglichkeiten auf junge Täter: Vor dem 1. April konnten Jugendliche und Heranwachsende an einem Frühinterventionskurs teilnehmen und so eine Einstellung des Strafverfahrens erwirken. Deswegen waren diese Kurse laut Rauscher gut angenommen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes gebe es für diese Kurse aber faktisch keine Teilnehmer mehr. Immerhin: Weil der Erwerb und Besitz von Cannabis bis zu einem bestimmten Gewicht straffrei gestellt wurden, sind die Verfahrenszahlen der Abteilung für Betäubungsmittel und Cannabisdelikte laut Rauscher leicht gesunken.

Schon weil der Anbau der Pflanze bis zu vier Monate dauert, rechnet Bohn derweil nicht mehr damit, die erste Ernte vor dem zweiten Quartal ausgeben zu können. Dabei kenne er viele Menschen, die auf baldigen Zugang zu sicherem Cannabis hoffen.