Cannabisfreigabe: So könnte Regensburgs erster Kifferclub heißen

Von Heike Haala · 19. Februar 2024 um 05:00

Sollte der Bundestag in dieser Woche über die Legalisierung von Cannabis abstimmen, werden das einige Regensburger im Blick haben. Für Kilian Bohn steht fest: Sobald es das Gesetz hergibt, wird er einen der ersten Kifferclubs Regensburgs aus der Taufe heben.

Bohn ist Inhaber bei Hanf im Glück in Regensburg und Straubing, einem Franchise, das Hanfprodukte vertreibt. Mit der ersten Phase, die Bohn als Entkriminalisierung bezeichnet und während der etwa der Besitz geringer Mengen Cannabis straffrei bleiben könnte, rechnet er zum 1. April. Die regulierte Ausgabe durch Vereine, die für Bohn einer Teil-Legalisierung gleichkommt, könnte seiner Einschätzung zufolge ab 1. Juli möglich sein. Kommt das alles so, will Bohn schnellstmöglich einen solchen Verein gründen. „Er könnte Hanf im Glück Cannabis Social Club Regensburg heißen“, sagt er. Derzeit suche er nach Interessenten. Mehr als 500 habe er bereits gefunden.

Die Anlagen für die Pflanzen seien ebenfalls schon in Planung. „Eine Regelung zum Erwerb und zur Vermehrung der Samen für die Clubs muss zu Beginn gefunden werden“, sagt Bohn. Auf die Frage, woher die erste Saat kommen soll, antwortet er, dass sich die Branche da zu helfen weiß.

Mehr Beratungsstunden

Das Wissen um den Betrieb eines Vereins habe er sich selbst beigebracht. Zudem sei er Mitglied in mehreren Vereinen und Hanf im Glück betreibe bereits einen Cannabisclub Barcelona. In Vereinen wie diesem sieht er Potenzial, weil sich auf dem Schwarzmarkt alles um den THC-Gehalt von Cannabis drehe und so Aspekte wie Geschmack Thema sein könnten.

Auch andere Regensburger bereiten sich vor: Evelyn Strobel, fachliche Geschäftsleiterin beim Verein Drugstop, bietet Präventionsveranstaltungen an. Sie schätzt, dass durch eine Freigabe mehr Arbeit in der Jugenddrogenberatung auf sie und ihre Mitstreiter zukommen würde. „Deswegen habe ich mehr Stunden und Personal dafür beantragt“, sagt sie. Strobel hofft auf eine Entkriminalisierung und erklärt: „So würden sich Menschen leichter tun, Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie Probleme wegen Cannabis haben.“ Zudem wünscht sie sich, dass Jugendliche dadurch nicht mehr so viel Angst haben, über das Thema zu sprechen.

Die Antworten mancher Behördensprecher auf Fragen zu der geplanten Gesetzesänderung fallen da wesentlich zurückhaltender aus. Hans Fichtl, Pressesprecher am Landratsamt, will sich mit Verweis auf das laufende parlamentarische Verfahren und die abzuwartenden Zuständigkeiten im Moment gar nicht zu dem Thema äußern. Corinna Wild, Pressesprecherin am Polizeipräsidium Oberpfalz, antwortet allgemein, dass die tatsächlichen Auswirkungen noch nicht absehbar seien. Und: „Fest steht, dass die Polizei konsequent einschreiten, kontrollieren sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verfolgen wird.“ Bei der Stadt und der Staatsanwaltschaft sind die Sprecher auskunftsfreudiger, machen aber deutlich, dass es schwierig abzuschätzen ist, wie sich die Freigabe von Cannabis auf ihre Arbeit auswirken würde.

Manchen Menschen, die zuletzt wegen Cannabis mit der aktuellen Gesetzeslage in Konflikt gekommen sind, beschert eine Bestimmung im Strafgesetzbuch jetzt zumindest eine Schonfrist und in der Folge vielleicht sogar Straffreiheit. Thomas Rauscher, Sprecher der Staatsanwaltschaft, erklärt wieso: So gilt für Taten, die noch nicht abgeurteilt sind, im Falle einer Gesetzesänderung, das mildere Gesetz. „Deswegen stellen wir die Sachbehandlung von Taten, die nach kommendem Recht straflos wären, zurück, bis eine neue Regelung existiert“, sagt er.

Rauscher blickt in die Zukunft: Sollte der Erwerb und Besitz von Cannabisprodukten bis zu 25 Gramm für Personen über 18 Jahren straffrei gestellt werden, würden strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Personen dieses Alters künftig nicht mehr geführt werden. Allerdings rechnet er damit, dass es zu einem sprunghaften Anstieg von Abgaben von Betäubungsmitteln an Jugendliche kommen würde. Zudem befürchtet Rauscher eine Zunahme des Straßenhandels.

Gibt es Förderung für Clubs?

Auch bei der Stadt sind noch viele Fragen offen: Ohne einen geltenden Gesetzestext sei etwa beim Amt für öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht absehbar, wie er sich auf die Arbeit in dieser Abteilung der Verwaltung auswirkt, sagt Juliane von Roenne-Styra, Pressesprecherin der Stadt. Die Kollegen, die bei der Stadt für den Jugendschutz zuständig sind, gehen laut ihrer Auskunft davon aus, dass es durch das Gesetz zu Änderungen für sie kommen würde. Wie die konkret aussehen, sei aber noch offen, erklärt von Roenne-Styra. Ebenfalls von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung hängt laut der Pressesprecherin die Antwort auf die Frage ab, ob die geplanten Kifferclubs in den Genuss der städtischen Förderung für Vereine kommen könnten. Soweit ein Ehrenamt ausgeübt wird, sei im Grunde ein Zugriff auf die Ehrenamtskarte möglich, sagt sie. Zeigen werde sich zudem erst noch, ob die geplanten Kifferclubs die Räume für Engagement nutzen können, die die Stadt an Vereine vermietet.

Angesichts dieser vielen Unklarheiten weist von Roenne-Styra zuletzt auch auf einen Umstand hin, der gewiss ist: „In den Räumen für Engagement gilt jedenfalls bereits jetzt ein absolutes Rauchverbot.“

Den Raum für Engagement nutzen Regensburger Vereine. In Zukunft auch Kifferclubs? Das muss noch geklärt werden. Auf jeden Fall herrscht hier Rauchverbot. Foto: Ried