Furth im Walds Rathauschef froh, dass Bürger nicht höher belastet werden

Ein Fachbüro hat die Überprüfung der Abwassersatzung für Furth im Wald übernommen. War Bürgermeister Sandro Bauer zunächst nicht wohl bei dem Gedanken, es könnte für den Bürger teurer werden, ist er jetzt froh, Entwarnung geben zu können.
Bevor Bürgermeister Sandro Bauer den Stadtrat mit besten Wünschen in den Weihnachtsurlaub schicken konnte, musste bei der letzten Sitzung des Jahres noch eine Entscheidung getroffen werden. Es ging darum, wie sich ab dem 1. Januar die Gebühren für Ab- und Schmutzwasser entwickeln.
Alle vier Jahre muss die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung neu kalkuliert werden. Der Further Rathauschef hatte sich im Vorfeld einige Sorgen gemacht, dass es ein böses Erwachen geben könnte. „Schließlich wird derzeit alles teurer“.
Gebühren bleiben stabil
Um so erfreuter war er, dass er nicht als Weihnachts-Grinch auftreten muss. „Ich bin erleichtert über das Ergebnis, weil die Kanalgebühren nicht erhöht werden müssen.“ Im Gegenteil: Der Preis für die Einleitung von Abwasser pro Kubikmeter bleibt gleich, kann oder darf nur ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet werden, so sinkt die Gebühr leicht. Etwas anders sieht es dagegen mit den einmaligen Erschließungskosten bei einem Neubau aus, die mussten angehoben werden.
Die Hintergründe erklärte Ingrid Hannemann vom Unternehmen Kubus Kommunalberatung aus München. „Ich habe mich in den letzten Wochen intensiv mit ihrer Satzung beschäftigt“, sagte Hannemann. Was hat die Stadt investiert? Was soll in Zukunft investiert werden? Wie sehen die Abschreibungen aus? Daraus errechnen sich die kalkulatorischen Kosten, die als Berechnungsgrundlage für kommende Investitionen genutzt werden. Hannemann ist dabei zunächst aufgefallen, dass es in den zurückliegenden Kalkulationen eine Unterdeckung von 200 000 Euro gegeben habe. Auf Nachfrage von Stadtrat Stefan Zeller, wie die Unterdeckung entstanden sei, antwortete die Fachfrau: „Sie haben mehr ausgegeben, als Sie eingenommen haben.“
Allerdings konnten die Unterdeckungen ausgeglichen werden, weil gleichzeitig die Abschreibungen zu hoch angesetzt waren. Abschreibungen innerhalb von 20 Jahren seien nicht realistisch. Wie diese zustande gekommen sind, konnte nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden. Hannemann hat alle Abschreibungen auf 50 Jahre festgelegt. Damit seien auch die kalkulatorischen Kosten nicht so hoch und ein Ausgleich möglich. Letztlich wurden folgende neue Erschließungsbeiträge ermittelt: Für Grundstücksflächen werden 1,08 Euro pro Quadratmeter berechnet (vorher: 0,47 Euro), für Geschossflächen 14,19 Euro pro Quadratmeter. Diese Kosten fallen einmalig an. Das gilt auch dann, wenn ein altes Gebäude abgerissen und darauf ein neues errichtet wird. Steigt die Quadratmeterzahl der Geschossfläche, muss nur die Erweiterung nach den neuen Gebührensätzen bezahlt werden. Für die laufende Einleitung von Abwasser fallen wie schon zuvor 3,35 Euro pro Kubikmeter an, kann oder darf ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet werden, werden 2,95 Euro pro Kubikmeter an (vorher 3,06 Euro) fällig. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Stadtrat Anton Schmidt wollte von Hannemann wissen, ob die Stadt in Zukunft Abwassersplitting ins Auge fassen sollte? Der Begriff bedeutet, dass die anfallenden Kosten der Wasserentsorgung aufgeteilt werden.
Ungerechtigkeit beseitigen
Bisher wird der Trinkwasserverbrauch als Berechnungsgrundlage für die Abwassergebühren herangezogen. Das anfallende Niederschlagswasser über versiegelte Flächen oder Hausdächer wird nicht beachtet. Besonders Betriebe mit großen versiegelten Flächen, zum Beispiel Parkplätze von Discountern, profitieren von der kostenfreien Einleitung in den Kanal.
In Bayern kann Abwassersplitting ausgesetzt werden, wenn der Kostenanteil des Niederschlagswassers niedriger als zwölf Prozent der Gesamtgebühren liegt. Das ist derzeit in Furth im Wald noch der Fall. Gerechter sei in jedem Fall das Splitting, so Hannemann, deswegen sei sie eine Befürworterin. Zur genauen Ermittlung müsste jedes Grundstück im Idealfall von einem Fachbüro angesehen werden. Dabei entstünden Kosten von rund 35 Euro pro Grundstück. Bei geschätzten 2000 Grundstücken also zwischen 70 000 und 80 000 Euro. Es sei außerdem davon auszugehen, dass die zwölf Prozent in Zukunft gerissen werden.