Wohnungsbau in der Donaustaufer Straße: Richter schmettert Nachbarklage ab

Von Marion Koller · 20. Dezember 2024 um 09:00

Hausbesitzerinnen in der Donaustaufer Straße in Regensburg wollten einen Neubau stoppen. Dafür reichten ihre Argumente jedoch nicht.

Für zwei Regensburgerinnen ist eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am Donnerstag nicht zufriedenstellend ausgegangen. Sie klagten gegen die Baugenehmigung für ein Nachbargrundstück im Reinhausener Teil der Donaustaufer Straße. Dort errichtet die Schiessl Wohnbau GmbH ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen und Tiefgarage sowie ein kleineres Gebäude mit drei Wohnungen. Der Rohbau des Mehrfamilienhauses steht schon.

„Massive Beeinträchtigung“

Für das Wohnprojekt ist ein altes Gebäude abgerissen worden, das direkt an das Anwesen der Klägerinnen auf dem Nachbargrundstück grenzte. Seit 100 Jahren ist diese Fläche bebaut. Zunächst produzierte dort eine Schuhfabrik. Später kam es zu einer Nutzungsänderung in ein Kampfsportzentrum, ein Musik- und Tonstudio und Wohnräume.

Ein Bebauungsplan existiert offenbar nicht. Die Klage wurde mit folgenden Argumenten begründet: Das zwei- bis dreigeschossige Wohnbauvorhaben sei überdimensional im Vergleich zur bestehenden Bebauung im Umfeld. Das eigene Haus werde etwa durch Verschattung massiv beeinträchtigt, argumentierten die Klägerinnen. Die Abstandsflächen würden verletzt, brandschutzrechtliche Anforderungen nicht erfüllt. Durch den Abbruch sei die Wand der Klägerinnen, beschädigt worden. Jetzt dringe Nässe ein.

Richter dringt auf Einigung

Richter Herbert Straubmeier hat sich bei einem Ortstermin davon überzeugt, dass keine Abstandsverletzung vorliegt. „Allein der Umstand, dass das Grundstück der Klägerin auf der Grenze steht, führt nicht dazu, dass das eine Abstandsfläche zum Nachbargrundstück auslöst.“ Die Anwältin der Klägerinnen, darunter die frühere Geschäftsführerin des Regensburger Druckgusswerks (heute Wolf Industries), meinte, man müsse das historisch sehen. Damals sei es rechtlich gesichert gewesen, „dass es keine Nachbarn geben wird“.

„Die könnten auch ein Hochhaus hinstellen“

Richter Herbert Straubmeier bezeichnete die historische Entwicklung als komplex. Eine Abstandsflächen-Übernahme auf das Baugrundstück an der Grundstücksgrenze zu den Klägerinnen sei nicht bekannt. Die Vorschriften der aktuellen Rechtslage seien bei der Prüfung des Bauantrags gewahrt worden.

„Besonders werden die vom Bauvorhaben ausgelösten Abstandsflächen eingehalten.“ Der Rechtsanwalt von Wohnbau-Unternehmer Franz Schiessl versicherte, beim Grundstückskauf sei nie die Rede davon gewesen, dass eine Abstandsflächen-Übernahme auf dem Grundstück laste.

Nach Meinung von Richter Straubmeier deutet auch nichts darauf hin, dass sich das Bauvorhaben nicht in das Umfeld einfügen werde. „Die könnten auch ein Hochhaus hinstellen.“

„Die Tendenz geht Richtung Klageablehnung“

Der Rechtsanwalt der Schiessl Wohnbau stellte fest, der dreigeschossige Neubau werde niedriger sein als das Gebäude auf dem Grundstück der Klägerinnen.

Vor Gericht trat nur die Jüngere der beiden auf. Sie forderte, dass die bis vor Kurzem an das Abrisshaus grenzende Wand repariert und verputzt werden müsse. Auch bei der beschädigten Dachverkleidung sah sie Handlungsbedarf.

Franz Schiessl signalisierte grundsätzliche Bereitschaft, die Wandsanierung und die Reparatur der Dachverblendung mitzufinanzieren. Der Richter verpflichtete die Klägerinnen, die Wand auch brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Dafür soll ein Sachverständiger eingeschaltet werden.

Die geplanten Wohnungen sind alle verkauft

Nach einer kurzen Beratung drang Straubmeier auf einen Vergleich. Der Streitwert liege bei immerhin 20 000 Euro. „Die Tendenz geht Richtung Klageablehnung.“ Die Klägerin erklärte, dass sie die Klage zurücknehme. Die Anwaltskosten der Firma Schiessl aber wollte sie nicht tragen.

Das Verfahren wurde eingestellt. Die Klägerinnen müssen die Kosten übernehmen.

Die geplanten Wohnungen sind im Übrigen alle bereits verkauft. Rund 6200 Euro hat der Quadratmeter laut Franz Schiessl gekostet.