336,67 Euro für ein paar Minuten Parken: Fiese Abzock-Masche sorgt für Ärger in Regensburg

Thomas Varga wollte beim ADAC neben den Arcaden nur kurz eine Vignette für Österreich holen – es dürfte das teuerste Pickerl seines Lebens werden. Weil er sein Auto ein paar Minuten auf einem nahen Schotterparkplatz abstellte, soll der Neutraublinger nun sage und schreibe 330 Euro zahlen.
Drei Monate nach seiner kleinen Parksünde flatterte Varga ein Schreiben der Firma „Park & Collect“ ins Haus. Man wolle dem Neutraublinger ein außergerichtliches Vergleichsangebot unterbreiten. Varga habe widerrechtlich auf einem Privatparkplatz gestanden. Dafür soll er nun 116,40 Euro bezahlen. Damit nicht genug: Anfang Dezember fischte Varga ein Schreiben der „Lectio Rechtsanwalts GmbH“ aus der Post. Darin fordert die Kanzlei eine Unterlassungsverpflichtungserklärung – und stellt dem Neutraublinger das eigene Honorar in Rechnung. Kostenpunkt: stolze 220,27 Euro. Insgesamt soll Varga also 336,67 für eine halbe Stunde Parken zahlen. Der Neutraublinger kann nur mit dem Kopf schütteln. „Das ist doch Abzocke!“
Park & Collect: Regensburger spricht von „modernem Raubrittertum“
Varga ist bei weitem nicht der einzige Betroffene. Bei einem Regensburger, der seinen Namen nicht gedruckt sehen möchte, lief es genau gleich ab. „Das ist modernes Raubrittertum“, sagt er zur MZ. Er habe seinen Wagen im August kurz abgestellt, weil seine Frau ins Ärztehaus musste. Ein Schild, das vor den hohen Strafen warnt, habe er nicht gesehen. Dabei betont er: „Wenn ich etwas falsch gemacht habe, dann stehe ich dazu. Aber das hier? Das versteh ich einfach nicht!“ Der Regensburger schaltete kurzerhand den Rechtsanwalt Philipp Pruy ein.
An ihn hätten sich mehrere Betroffene gewandt, sagt Pruy der MZ. Eigentlich ist der Jurist auf Migrations- und Strafrecht spezialisiert und wollte die Mandate mit zivilrechtlichem Bezug anfangs ablehnen, merkte jedoch schnell, dass bei dem Vorgehen etwas nicht stimmt. Pruy: „Mein strafrechtliches Interesse wurde geweckt, als ich festgestellt habe, dass eine Anwaltskanzlei aus Köln die Betroffenen mit nochmals höheren Gebühren anschreibt und zur Zahlung auffordert, noch bevor die von der Park & Collect gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen war.“ Pruy wies die Forderungen gegen seine Mandanten jeweils zurück und brachte auch das Vorgehen der Anwaltskanzlei aus Köln bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer vor.
„Leider hat das nicht viel gebracht und es wurde weiter widerrechtlich geparkt“
Doch wer steckt hinter der offensichtlichen Abzocke? Sowohl „Park & Collect“ als auch die Kölner Kanzlei „Lectio Rechtsanwalts GmbH“ geben an, von einem Regensburger Gastronom beauftragt worden zu sein. Die MZ hat den Gastronomen mit den Vorwürfen konfrontiert. Geantwortet hat der Betriebsleiter eines Lokals des Gastronomen. Er sagt, dass man den Parkplatz schon im März 2024 als kostenpflichtig ausgeschildert habe. „Leider hat das nicht viel gebracht und es wurde weiter widerrechtlich geparkt.“
Park-Abzocke in Regensburg: Vertrag inzwischen gekündigt
Im App-Store sei man dann auf die Firma „Park & Collect“ aufmerksam geworden. Das Unternehmen habe damit geworben, Falschparker abzumahnen und wildes Parken einzudämmen. „Hier wurde mit keiner Silbe erwähnt, dass solch hohe Gebühren aufgeschlagen werden. Und natürlich finden wir das auch völlig überzogen“, betont der Betriebsleiter. „Auch haben wir weder eine Anwaltskanzlei noch einen Inkassodienst beauftragt, um die Forderungen durchzusetzen. Dies ist nicht in in unserem Sinne.“ Da ein externer Mitarbeiter die Parksünder erfasst habe, seien auch Kunden und Bekannte des eigenen Unternehmens betroffen. „Nachdem wir mitbekommen haben, welch hohe Beträge hier verlangt werden, haben wir sofort und auch rückwirkend die Zusammenarbeit mit Park & Collect beendet“, sagt der Betriebsleiter. Nur: Warum tritt die Kölner Kanzlei im Namen des Gastronomen auf? Das sei ihm nicht bekannt, sagt der Betriebsleiter. „Ich denke, sie wurden von der Firma Park & Collect beauftragt.“ Man habe bereits an die Park-Firma und die Rechtsanwaltskanzlei geschrieben – und selbst keine Rückmeldung bekommen.
Der MZ erging es da ähnlich. Auf Anfragen meldeten sich weder „Park & Collect“ noch die Kölner Kanzlei.
Der Betriebsleiter betont indes: „Ich rate jedem, die Forderungen nicht zu bezahlen und keine Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da es rechtlich keinerlei Handhabe gibt.“ Durch die rückwirkende Kündigung zum 1. April müsse keiner der Falschparker zahlen, so die Einschätzung des Betriebsleiters.
Inzwischen gehört der Parkplatz dem Friseur Hecker. Ein großes Schild weist daraufhin, dass das Parken fünf Euro kostet – für einen ganzen Tag.
