Flüchtling hat „keinen Bock über Israel zu sprechen“ – und darf deshalb kein Deutscher werden

Von Philip Hell · 19. Dezember 2024 um 13:46

Er stolperte über Frage 43: Ein in Regensburg lebender Palästinenser wollte Deutscher werden – dann schaltete sich der Verfassungsschutz ein. Die Stadt lud den Mann erneut zum Gespräch. Dabei kam heraus: Der Flüchtling scheint ein massives Problem mit dem Staat Israel zu haben.

Aber von vorn: Der Mediengruppe Bayern liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vor. Daraus geht hervor, dass der Palästinenser bis 2015 in Syrien lebte und dann nach Deutschland kam. Im August 2022 beantragte er seine Einbürgerung. Zuvor hatte er einen entsprechenden Test bestanden und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt. Im November 2022 schaltete sich jedoch der Bayerische Verfassungsschutz ein.

Flüchtling aus Regensburg hat „Kein Bock“ auf Israel-Fragen

Das Amt wies darauf hin, dass sich der Mann bereits mehrfach aggressiv gegenüber Behördenvertretern verhalten habe. Darüber hinaus habe er eine Moschee im Stadtosten besucht, die früher vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. Die Behörde bat die Stadt deshalb darum, den Mann noch einmal anzuhören.

Das tat die Stadt am 8. August 2023. Ein Protokoll dieser Anhörung liegt der Mediengruppe Bayern vor und vermittelt in Teilen den Eindruck eines Verhörs. Der Palästinenser wird nach unter anderem der Moschee gefragt, nach möglichen Kontakten zu Salafisten – und nach dem Nah-Ost-Konflikt. Frage 43 lautet: Erkennen Sie Israel als eigenständigen Staat an? Die Antwort: „Es gibt kein Israel. Es gibt Juden, aber Israel nicht als Land.“ Im weiteren Verlauf des Gesprächs kommt der Vertreter der Stadt immer wieder auf das Thema Israel zu sprechen – bis dem Palästinenser scheinbar der Kragen platzt. Zitat: „Ich habe keinen Bock mehr über Israel oder Teile von Israel zu reden.“

Lesen Sie hier einen Kommentar von MZ-Autor Philip Hell zu dem Vorgang: Nie wieder!

„Ein sehr toleranter und weltoffener Mensch“

Im Nachgang versuchte der Palästinenser, die Niederschrift noch zu ändern. Er sei nicht vorbereitet gewesen und es sei ihm nicht gut gegangen. Er erkenne den Staat Israel gemäß des Oslo-Friedensprozesses an, finde es aber nicht richtig, wie sich Israel in besetzten Gebieten verhalte. Der Palästinenser schaltete zudem einen Anwalt ein, der im Dezember 2023 in einem Schreiben Stellung bezog. Darin bemängelte der Jurist, die Fragen seien suggestiv und äußerst kompliziert formuliert. Der Mann spreche nicht gut genug deutsch, um über die extrem komplexe Geschichte Israels zu reden. Der Palästinenser sei „ein sehr toleranter und weltoffener Mensch.“ Außerdem könne man Antizionismus und Antisemitismus nicht gleichsetzen.

„Die Ablehnung des Staates Israel gilt als Variante des antizionistischen Antisemitismus“

Die Stadt Regensburg sah das gänzlich anders. Sie stellte im Anschluss fest, dass der Mann „nahezu keine Kenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung habe.“ Den Einwänden des Palästinensers schenkte die Stadt keinen Glauben. Vielmehr habe er eine eindeutig antizionistische Einstellung. Die Behörde führt aus: „Die Ablehnung des Staates Israel gilt als Variante des antizionistischen Antisemitismus.“ Und weiter: Das Existenzrecht des israelischen Staates sei deutsche Staatsräson. Daher lehnte die Stadt den Einbürgerungsantrag ab.

Flüchtling will in Regensburg Deutscher werden: Wirre Antworten im Test

Dagegen klagte der Palästinenser vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Anfang Oktober hörten die Richter den Mann an und urteilten: Die Stadt hat richtig entschieden, der Palästinenser bekommt keinen deutschen Pass. Auch das Gericht glaubte den Einwänden des Mannes nicht. Sein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sei „inhaltlich unrichtig“. Wer Deutscher werden möchte, müsse historisch gewachsene Werte und moralische Verpflichtungen der Deutschen akzeptieren. Dazu gehöre auch das Bekenntnis zum Existenzrecht des völkerrechtlich anerkannten Staates Israel. Das Gericht hege gewichtige Zweifel daran, dass das Bekenntnis des Palästinensers von einer „tatsächlichen inneren Überzeugung getragen ist.“ Außerdem fehlten dem Mann grundlegende Kenntnisse über elementare Strukturen der hiesigen Grundordnung. Bestes Beispiel: Auf die Frage „Deutschland ist...“ hatte der Mann in seinem Einbürgerungstest mit „eine kommunistische Republik“ geantwortet.