Trotz Senkung des Hebesatzes: Neue Grundsteuer sorgt auch in Burglengenfeld für Verdruss

Von Thomas Rieke · 18. Dezember 2024 um 15:00

Viele Experten hatten es vorhergesagt: Die Reform der Grundsteuer würde, obwohl sie im Gegensatz zum bisherigen Modell den Grundsatz der Gleichbehandlung gewährleisten sollte, nicht nur Jubel auslösen. Es gibt auch Verlierer. Deutlich wird dies an einem aktuellen Beispiel aus dem nördlichen Umland von Burglengenfeld.

Martina Jobst, von Beruf Lohn- und Finanzbuchhalterin, wollte es jetzt wissen und hat sich die Belastung, die sie und ihr Mann künftig werden tragen müssen selbst ausgerechnet. Das Paar besitzt in Lanzenried ein 1600 Quadratmeter großes Grundstück. Neben einem Wohngebäude befinden sich darauf auch Nebengebäude wie eine Lagerhalle und die Werkstatt von Schreinermeister Josef Jobst.

Bereits vor vielen Monaten hatte das Finanzamt dem Ehepaar Jobst für das Anwesen den neuen sogenannten Messbetrag mitgeteilt. Und mit der Entscheidung des Stadtrats Anfang Oktober, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 470 auf 300 zu senken, lagen die Zahlen vor, die nötig sind, um sich Durchblick zu verschaffen.

Das Ergebnis: Die Jobsts werden ab 2025 etwas über 760 Euro an Steuern zahlen. Das bedeutet eine Steigerung um rund 270 Prozent, denn bisher lag die jährliche Forderung der Stadt lediglich bei knapp 280 Euro.

Befürchtung ist eingetreten

Da musste Martina Jobst schon schlucken. Ihre Befürchtungen, die sie schon vor über einem Jahr auf einer Bürgerversammlung zum Ausdruck gebracht hatte, sind eingetreten – obwohl Bürgermeister Thomas Gesche seinerzeit versucht haben soll, zu beruhigen.

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Der CSU-Politiker habe, so erinnert sich jedenfalls die Lanzenriederin, die Lage so dargestellt, als bräuchte sich niemand den Kopf zu zerbrechen. Denn die Gemeinde habe es ja durch die Festlegung des Hebesatzes in der Hand, die Steuer zu regulieren. Und Burglengenfeld sei, so habe Gesche versichert, bestrebt, sich an die „Ansage von oben“ zu halten, wonach die neue Grundsteuer unterm Strich nicht zu wesentlichen Mehreinnahmen führen sollte. Sollte es für den einen oder anderen doch zu einer Mehrbelastung kommen, so sei diese in der Regel „geringfügig“.

Das Gefühl, Behörden hilflos ausgeliefert zu sein

Diese Worte holen den Bürgermeister jetzt ein. Die Jobsts haben ein Plus von rund 480 Euro zu verkraften. „Bitte erklären Sie mir das!“, fordert Martina Jobst den Rathauschef in einem Schreiben auf, das auch der Redaktion vorliegt. Für sie sei nicht mehr nachvollziehbar, weshalb sie als Grundeigentümerin plötzlich so stark zur Kasse gebeten werde. Überhaupt fühle sie sich den Behörden ausgeliefert. Deren Verlautbarungen seien oft so formuliert, dass man sie kaum noch verstehe.

Bereits in der Oktober-Sitzung des Stadtrats, in der die Hebesätze neu geregelt worden sind, war deutlich geworden, dass Gesches in der Bürgerversammlung geäußerte Prognose, auf die sich Jobst nun beruft, zu optimistisch gewesen war.

Die Kämmerin schilderte die Lage im Detail

Kämmerin Elke Frieser hatte zwar bestätigt, dass sich bei einer Senkung des Hebesatzes auf 300 Prozent rund 3100 von 5600 Haushalten über eine Entlastung freuen dürften. Demgegenüber müssten sich aber nicht weniger als 2739 Immobilienbesitzer auf eine Steuererhöhung einstellen. 628 Objekte würden demnach mit bis zu 100 Euro mehr belastet, 306 mit einem Betrag zwischen 200 und 500 Euro, und in zwei Fällen könne die Steuer sogar um mehr als 5000 Euro nach oben klettern.

Das Ehepaar Jobst zählt also zur Gruppe derjenigen, die ab 2025 bis zu 500 Euro mehr überweisen sollen. Hätte die Stadt den Hebesatz konstant gelassen, müssten sie sogar über 700 Euro mehr berappen als bisher.

Bürgermeister Gesche (CSU) verteidigt sich

Bürgermeister Gesche fühlt sich indes zu Unrecht an den Pranger gestellt. Er habe, so erklärte er auf Anfrage der Redaktion, seine Zusagen zur Grundsteuer „zu 100 Prozent eingehalten“. Von Anfang habe er sich dafür eingesetzt, dass die Stadt durch die Reform nicht mehr einnehmen, sondern die Bürger nach Möglichkeit sogar entlasten sollte.

Daher, so der Bürgermeister weiter, habe die Verwaltung vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer B deutlich zu senken. Damit sei Burglengenfeld den Bürgern „soweit wie nur irgendwie möglich“ entgegengekommen. Die Kommune kassiere, wie versprochen, keinen einzigen Cent mehr als bisher.

Klar sei aber auch, räumt Gesche ein, dass es auch Grundeigentümer gebe, die mehr zu zahlen hätten. Das sei aber nicht die Schuld der Kommunen. Diese hätten die Reform ja nicht ausgelöst. Sie sei vielmehr Folge einer Rechtsprechung und neuer Landesgesetze. Gesche weiter: „Wir sind nun diejenigen, die das Ganze ausbaden müssen.“

Sebastian Bösl (SPD) wiederholt Kritik

3. Bürgermeister Sebastian Bösl (SPD) hat sich ebenfalls zu dem Thema geäußert und kritisiert erneut, dass die Änderung der Grundsteuer in Bayern eine „Reform für vermögende Großgrundbesitzer ist“, da der Wert des Grundstücks keinerlei Rolle spiele. Das könne er nicht gutheißen.

Zurück zu Martina Jobst: Im Gespräch mit ihr wurde deutlich, dass der Lanzenriederin nicht nur die Grundsteuer im Magen liegt. Diese stellt für sie vielmehr eine von mehreren gewachsenen Belastungen dar. „Alles ist teurer geworden“, konstatiert die Buchhalterin. Besonders spürbar sei das bei den Lebensmitteln. Noch könnten sie und ihr Mann den Lebensunterhalt problemlos bestreiten. Aber in wenigen Jahren gingen sie beide in Rente, was ein drastisches Minus beim Einkommen zur Folge haben werde.

Martina Jobst hat bereits versucht, sich schlau zu machen, was genau auf sie zukommen wird. Nach einer Beratung durch den Sozialverband VdK hat sie den Eindruck gewonnen, dass die „Perspektiven eher düster sind“. Mit diesem Gefühl dürfte sie nicht alleine dastehen.

Was tun, wenn man starke Zweifel hat?

Auf einschlägigen Internetportalen heißt es, in bestimmten Fällen könne es durchaus sinnvoll sein, gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch zu erheben, zum Beispiel dann, wenn der sogenannte Messbetrag auffällig gestiegen ist. Das Einspruchsverfahren ist nicht kostenpflichtig.

Laut Bürgermeister Thomas Gesche dürfte ein Widerspruch nur Erfolg haben, wenn falsche Grundlagen angesetzt oder vom Betroffenen übermittelt worden sind. Ansonsten liege es „in der Natur der Reform“, dass größere Flächen tendenziell mehr besteuert würden als kleinere. Das sei ein Umstand, „den die Kommune nicht beeinflussen kann“. – „Jeder, der Zweifel an seinem Bescheid hat, sollte diesen von einem Steuerberater prüfen lassen“, rät 3. Bürgermeister Sebastian Bösl. Er sei als Anwalt der falsche Ansprechpartner, da das Steuerrecht nicht sein Spezialgebiet sei. Außerdem dürfe er niemanden gegen die Stadt vertreten.