Burglengenfeld senkt Hebesatz für Grundsteuer B – trotzdem gibt es auch Verlierer

Von Thomas Rieke · 8. Oktober 2024 um 05:00

Ein großes Thema, das allein in Burglengenfeld 5600 Haushalte betrifft, hat in der jüngsten Sitzung des Stadtrats nur zu einem vergleichsweise kurzem Schlagabtausch geführt: die Neufestsetzung der Grundsteuer. Als Kernbotschaft bleibt festzuhalten, dass es, wie zu erwarten war, viele Gewinner, aber fast ebenso viele Verlierer geben wird.

Die Grundsteuer, seit jeher eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen, ist seit 2018 verstärkt in den Schlagzeilen. Damals entschied das Bundesverfassungsgericht, die Steuer sei wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr zu akzeptieren. Daher wurde 2019 ein Bundesgesetz zur Reform beschlossen. Den Ländern wurde es aber gestattet, eigene Regelungen zu schaffen.

Bayern machte davon Gebrauch und wählte ein wertunabhängiges Flächenmodell. Das heißt: Entscheidend sind Grundstücks- und bebaute Fläche, nicht aber der Wert des Gebäudes. Die bisherigen Hebesätze, mit denen es Kommunen möglich ist, die Belastung zu steuern, treten zum Jahresende außer Kraft. Daher war es jetzt erforderlich, die Hebesätze neu festzulegen, und zwar unter einer Prämisse: Das Gesamtsteueraufkommen der Kommune sollte sich nicht nennenswert erhöhen.

Hebesatz für Grundsteuer A steigt

Auch in Burglengenfeld versucht man, diesem Grundsatz gerecht zu werden. Bisher lag der Hebesatz für die Grundsteuer B, die gewöhnliche Immobilienbesitzer jährlich zu berappen haben, bei 470, was relativ hoch war. Er wurde nun auf Vorschlag von Kämmerin Elke Frieser und per fast einstimmigem Beschluss des Rats auf 300 gesenkt. Anders sieht es bei der Grundsteuer A aus, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt: Hier wurde der Hebesatz von 470 auf 475 angehoben.

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Frieser lieferte umfangreiches Material, das belegt, dass es tausende von Verschiebungen gibt: Auf Basis der bisher vorliegenden Daten würde sich bei der Grundsteuer B für fast 3100 Objekte eine Entlastung unterschiedlichen Niveaus ergeben. Beispiele: In 1332 Fällen würde die Steuer um 50 bis 100 Euro im Jahr sinken. Für immerhin 130 Immobilienbesitzer ergäbe sich eine Reduzierung um bis zu 500 Euro. In sechs Fällen dürfen sich Grundeigentümer möglicherweise um ein Minus von über 5000 Euro freuen.

Zahl der Extremfälle hält sich in Grenzen

Dem gegenüber stehen 2739 Fälle, für die eine Steuererhöhung prognostiziert ist. 628 Objekte würden demnach mit 50 bis 100 Euro mehr belastet, 306 mit einem Betrag zwischen 200 und 500 Euro. In zwei Fällen könnte die Grundsteuer um mehr als 5000 Euro nach oben klettern.

Bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Anwesen, über die überhaupt nicht diskutiert wurde, schaut es so aus, dass die Zahl der Objekte mit Mehrbelastung (374) rund doppelt so hoch ist wie die der Fälle, in denen die Steuer sinkt (184). Allerdings fällt in den allermeisten Fällen das Plus mit maximal 50 Euro relativ gering aus. Für vier Objekte ist ein Plus von bis zu 1000 Euro berechnet, für zwei ein Plus von über 1000 Euro.

Bei extremen Abweichungen vom bisherigen Level sei mit dem Finanzamt noch abzuklären, ob ein Fehler vorliege, betonte Frieser. Laut Bürgermeister Thomas Gesche (CSU) verfügte das Steueramt der Stadt für die Berechnungen über eine relativ gute Datenbasis. Für die Grundsteuer A hätten fast 80 Prozent und für die Grundsteuer B über 90 Prozent der Veranlagungsfälle vorgelegen. Gleichwohl müsse man davon ausgehen, dass im kommenden Jahr zahlreiche Korrekturen vorgenommen werden müssten.

3. Bürgermeister Sebastian Bösl (SPD) reklamierte, die Reform habe zu einer ungerechten Umverteilung geführt. Die Vermögenden würden bevorzugt. Wer in einem älteren Baugebiet lebe, wo die Grundstücke größer zugeschnitten seien als in Neubaugebieten, müsse künftig tiefer in die Tasche greifen. Bürger, die sich über eine Zusatzbelastung von jährlich 500 Euro und mehr ärgerten, sollten sich direkt bei Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bedanken.

Hans-Edmund Glatzl (Bürgerforum) argumentierte ähnlich. Auch aus seiner Sicht würden die Grundbesitzer in Arbeitersiedlungen über Gebühr zur Kasse gebeten.

Gesche (CSU) widerspricht Bösl (SPD)

Das blieb nicht unwidersprochen. Bürgermeister Gesche sagte, er könne die große Ungerechtigkeit nicht erkennen. CSU-Fraktionschef Michael Schaller erklärte, natürlich gebe es auch Verlierer. Doch Bösl hätte sich den Ausflug auf die Bühne der „großen Politik“ besser gespart. Denn er habe vergessen, dass die Zahl derjenigen, die künftig weniger berappen müssten, größer sei als die der Mehrbelasteten.

Gregor Glötzl (BWG) meinte, die Verwaltung befinde sich grundsätzlich „auf dem richtigen Weg“, und interessierte sich näher für die Fehlerquote in den Berechnungen. Kämmerin Frieser erklärte, in bis zu 20 Prozent der Fälle könnten die Messbescheide nicht korrekt sein.

Andreas Beer (FWL) bezeichnete die Vorschläge der Verwaltung als „bürgerfreundlich“. Man sei daher gut beraten, in der Angelegenheit an einem Stang zu ziehen.

Kämmerin unterbreitet konkrete Fallbeispiele

Vorstadt, Angerstraße: 950 Quadratmeter Grund, 170 Quadratmeter Wohnfläche, älteres Baujahr: Bisherige Grundsteuer: 274 Euro, künftig: 292 Euro (plus 17 Euro).

Kernstadt, Kirchenstraße: 300 Quadratmeter Grund, 135 Quadratmeter Wohnfläche, älteres Baujahr: Grundsteuer bisher: 36 Euro; neu: 143 Euro (Unterschied 107 Euro).

Ältere Siedlung, Amalienstraße: 680 Quadratmeter Grund, 210 Quadratmeter Wohnfläche: Grundsteuer bisher: 330 Euro; neu: 820 Euro (plus 490 Euro).

Neubaugebiet, Ludwig-Erhard-Straße: 720 Quadratmeter Grund, 120 Quadratmeter Wohnfläche: Steuer bisher: 246 Euro; neu: 215 Euro.