Teenager erstach Kind am BKH Regensburg: Mordprozess hinter verschlossenen Türen

Von Isolde Stöcker-Gietl · 18. Dezember 2024 um 05:00

Am heutigen Mittwoch beginnt in Weiden ohne Öffentlichkeit und unter hohen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen einen 15-jährigen Jugendlichen, der, von Gewaltfantasien getrieben, einen Siebenjährigen am Bezirksklinikum Regensburg erstochen und einen Lehrer der Schule für Kranke schwer verletzte.

Wie urteilt man über einen 14-Jährigen, der – von Vernichtungsfantasien getrieben – einen Siebenjährigen ersticht, einen Lehrer schwer und einen Krankenpfleger leicht verletzt? Wie geht man mit einem Jugendlichen um, der schon vor dieser Tat als einziges Kind in Deutschland eine Fußfessel tragen musste, weil er als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft wurde? Wie ordnet man ein, dass so eine Tat in einem besonders geschützten Raum am Bezirksklinikum Regensburg passieren konnte?

Lesen Sie dazu auch: Teenager wegen Amoktat am BKH Regensburg vor Gericht: Opferfamilie fordert Antworten

Ausgeprägter Persönlichkeitsschutz

Wie, darüber muss das Landgericht Weiden befinden. Dort beginnt am heutigen 18. Dezember der Prozess gegen den jungen Mann. Vorab drang wenig über das Verfahren nach außen. Denn der minderjährige Angeklagte, der von dem Regensburger Rechtsanwalt Georg Karl vertreten wird, genießt einen besonders ausgeprägten Persönlichkeitsschutz. Das Gesetz sieht vor, dass er nicht durch öffentliche Berichterstattung über Details aus den Ermittlungen weiter stigmatisiert werden soll.

Lesen Sie hier: BKH-Messerstecher plante Amoklauf an Schule

Was bekannt ist: Dennis V. steht wegen Mordes vor Gericht. Die Anklage, erhoben von der Generalstaatsanwaltschaft München, sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Der Jugendliche hatte unmittelbar vor dem tödlichen Angriff ein Foto von sich in Kampfpose mit einem auf das Gelände der Klinik geschmuggelten Küchenmesser sowie der Botschaft „Revenge“ – Rache – auf Instagram gepostet. Dann traf er vor dem Schul-Klo auf den 63-jährigen Lehrer und stach ihn nieder, durch eine offene Tür gelangte er in die Ambulanz, wo er den Siebenjährigen so schwer verletzte, dass dieser am nächsten Tag starb. Ein Pfleger rang den jungen Täter nieder und wurde dabei ebenfalls attackiert.

30 Zeugen, vier Gutachter

Schon als 13-Jähriger geriet Dennis V. ins Visier, weil er ein Attentat auf seine Schule in der nördlichen Oberpfalz vorbereitet haben soll. Die Polizei stellte damals Industriesprengstoff in seinem Umfeld sicher. Zuvor hatte sich der Teenager bereits intensiv mit jungen Massenmördern und den von ihnen verübten Massakern befasst. Deshalb wurde er in die geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen.

Ein Gutachter schließt für die Messerattacke verminderte Schuldfähigkeit nicht aus, was bedeutet, dass das Gericht eine mögliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit beim Strafmaß berücksichtigen müsste. Eine Schuldunfähigkeit sieht der Gutachter allerdings nicht.

Das Landgericht Weiden teilte vorab in einer Pressemitteilung mit, dass 30 Zeugen und vier Sachverständige, darunter psychiatrische Sachverständige, Rechtmediziner und DNA-Gutachter geladen sind.

Lesen Sie hier: Wie konnten Täter und Opfer aufeinander treffen?

Der Prozess ist vorläufig auf sechs Tage terminiert, ein Urteil könnte am 14. Januar fallen. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Jugendstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Auch eine „isolierte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ komme in Betracht, so das Landgericht Weiden.