„Erheblich vernachlässigt“: 82 Tiere aus Wohnung gerettet – Nicht der einzige Fall in Regensburg

Von Jonas Raab · 16. Dezember 2024 um 12:00

Kaninchen, Meerschweinchen, Hunde und Katzen: Insgesamt 82 „erheblich vernachlässigte“ Tiere hat das Veterinäramt Mitte Oktober aus einer Wohnung in Regensburg herausgeholt. Es ist nicht der einzige Fall dieser Art, wie kürzlich im Verwaltungsausschuss offenbar wurde: 25.000 Euro bekam das am Umweltamt angesiedelte Veterinärwesen deshalb genehmigt.

Die 82 Tiere seien auf Grundlage des Tierschutzgesetzes „fortgenommen“ worden, erklärt Juliane von Roenne-Styra auf Nachfrage. Laut den Schilderungen der Stadtsprecherin war ein Tierarzt zuvor in seinem Gutachten zum Schluss gekommen, dass die Tiere „mangels Erfüllung der Tierhalterpflichten“ erheblich vernachlässigt waren. Sie seien „tierschutzgerecht“ in verschiedenen Einrichtungen untergebracht worden.

„Soweit ich weiß, waren alle bei uns“, sagt Ariane Weckerle auf Nachfrage. Sie ist nicht nur Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU und Mitglied im Verwaltungsausschuss, sondern auch Vorsitzende beim Tierschutzverein Regensburg. „Wir haben sie untergebracht und aufgepäppelt. Auch bei der Tierärztin waren sie“, erklärt Weckerle. Mittlerweile seien die Tiere nicht mehr in der Hand des Vereins. Was mit ihnen passiert ist, will die Rechtsanwältin aus Datenschutzgründen nicht sagen.

„Ein paar Meerschweinchen waren schwanger“

Wie Weckerle vergangenen Mittwoch im Verwaltungsausschuss berichtete, sind aus den 82 Tieren in der Zwischenzeit noch mal mehr geworden. „Ein paar Meerschweinchen waren schwanger“, erklärt sie der MZ nun. Zu den 25.000 Extra-Euros für das Veterinäramt sagt sie: „Bei der Menge an Tieren kommt schnell Geld zusammen.“ Der Fall vom 14. Oktober sei jedoch nicht der einzige gewesen.

So stand es auch in der Beschlussvorlage für den Verwaltungsausschuss: Aufgrund „mehrerer tierschutzrechtlicher Fortnahmen“ seien dem Veterinärwesen im August 4000 Euro bereitgestellt worden. Nun stünden „weitere hohe Rechnungsstellungen für die pflegliche Unterbringung und notwendige tierärztliche Behandlung“ an. Das erfordere eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung von 25.000 Euro, wurden die Ausschussmitglieder informiert.

Tierschutzgesetz: In diesen Fällen greift das Veterinäramt ein

Wie oft Tiere in Obhut gebracht werden müssen, wird laut von Roenne-Styra statistisch nicht erfasst. Zum Vorgehen sagt sie: „Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz können nur zur Beseitigung festgestellter Verstöße und zur Verhütung künftiger Verstöße getroffen werden.“ Eine Fortnahme könne angeordnet werden, wenn ein Tier laut Tierarzt-Gutachten „schwerwiegende Verhaltensstörungen“ aufzeige, oder – wie im vorliegenden Fall – erheblich vernachlässigt sei.