Hund nicht angeleint, Streit eskaliert: Hat ein 47-Jähriger seinen Nachbarn bedroht und geschlagen?

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen – doch zwischenmenschlich kann der Vierbeiner auch zum Grund dafür werden, warum sich Freundschaften entzweien. So geschehen ist das zumindest in einer Ortschaft im Landkreis Regensburg.
Dort eskalierte ein schon länger schwelender Streit aufgrund eines nicht angeleinten Hundes so sehr, dass sich einer der beiden Beteiligten wegen Bedrohung in Tateinheit mit Körperverletzung vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten musste.
Bei dem Angeklagten und dem Geschädigten handelte es sich nicht nur um Hundefreunde, sondern auch um Nachbarn. Als die beiden an einem Sommerabend im Hof des Hauses mit ihren Tieren aufeinandertrafen, lief die Situation aus dem Ruder. Laut Anklageschrift habe der ältere der beiden Männer, der seinen Hund an der Leine hatte, seinen jüngeren Nachbarn gebeten, seinen Hund ebenfalls anzuleinen.
„Der Hund hat mich provoziert – monatelang“
Dieser soll ihn daraufhin mit den Worten „Ich schlage dich kaputt und tot“ bedroht und durch einen Faustschlag ins Gesicht verletzt haben. Als der Mann bereits am Boden lag, soll er mit dem Fuß auf ihn eingetreten haben. Dieser Version widersprach der 47-jährige auf der Anklagebank jedoch in einigen Punkten. „Ich habe nicht gedacht, dass ich in dieser Sache der Angeklagte bin“, sagte er. Seinen Schilderungen nach habe der Nachbar mit einem Gummihammer auf ihn losgehen wollen. Deshalb habe er ihm mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.
Dem Geschädigten zufolge seien die Männer Freunde gewesen, bis der Hund angeschafft worden sei, „Der Hund hat mich provoziert – monatelang.“ Dass er einen Gummihammer dabei hatte, stritt er ab. Licht ins Dunkel bringen konnten auch die als Zeugen geladenen weiteren Nachbarn nicht, welche die Auseinandersetzung alle sehr unterschiedlich beschrieben, sodass einiges im Unklaren blieb. „Ich bin Tierliebhaberin und habe mehr auf die Hunde geachtet“, erklärte eine Frau.
Da sich nicht einmal mehr der Geschädigte an die Bedrohung erinnerte, ließ die Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf fallen und sprach sich wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung aus. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Das Gericht verurteilte den bereits vorbestraften Mann letztendlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätze à 60 Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.