Baumfrevel? Regensburger Umweltamt soll Kahlschlag in Kumpfmühl aufklären

Von Benedikt Baumgartner · 4. Dezember 2024 um 11:00

Der mutmaßliche Baumfrevel von Kumpfmühl beschäftigt die Stadt Regensburg weiterhin, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz.

Bürgermeister Ludwig Artinger hatte gerade den ersten schriftlichen Baumzustandsbericht der Stadt vorgestellt, als Stadtrat Hans Holler auf die rätselhafte Rodung eines Grundstücks mit zahlreichen Bäumen und Büschen zu sprechen kam. Er fragte, welche Erkenntnisse es dazu mittlerweile gebe?

„Das war ein Kahlschlag, der da von dem Eigentümer gemacht worden ist“, antwortete Artinger. „Es gibt keinen Bauantrag.“ Entsprechend sei auch keine Baumfällung bei der Stadt beantragt worden. „Leider Gottes kommt so etwas immer wieder vor“, ordnet Artinger auf MZ-Nachfrage ein, auch wenn ungenehmigte Baumfällungen die Ausnahme darstellten.

Wie viele Bäume standen unter Schutz?

Sollten die gefällten Bäume unter die Baumschutzverordnung der Stadt fallen, hat der Grundstückseigentümer eine Ordnungswidrigkeit begangen. Ihm droht in diesem Fall ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. „Es ist noch nicht abschließend geklärt, wie viele Bäume das waren“, informierte Artinger den Umweltausschuss. „Jetzt sind nur noch die Baumstümpfe da.“

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Maßgeblich für den Schutzstatus der Bäume ist, ob sie in einem Meter Höhe einen Stammumfang von 100 Zentimeter oder mehr aufweisen. Die Verwaltung geht davon aus, dass solche Bäume unter den gefällten waren. Die Frage ist, wie viele. Außerdem müssen Belege gesammelt werden. „Das ist die Vorarbeit, die das Umweltamt jetzt leisten muss: Beweismaterial aufarbeiten“, erläutert Artinger. Schließlich müsse eine angezeigte Ordnungswidrigkeit gerichtsfest sein.

„Es muss ordentlich geprüft werden“

„Das bedeutet einerseits, dass es noch länger dauern wird“, sagt Daniel Gaittet, Fraktionsvorsitzender der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss, im Nachgang der Sitzung. „Andererseits muss es eben ordentlich geprüft werden.“ Schließlich sei die Anzahl der gefällten Bäume, die unter die Schutzverordnung fallen, ein massiver Faktor bei der Berechnung des potenziellen Bußgelds. In der Ausschusssitzung fragte Gaittet an, ob die Stadt eine Statistik oder Karte habe, in der alle in der Baumschutzverordnung eingeschlossenen Gewächse erfasst seien. Artinger verneinte.

Für Gaittet ist das nachvollziehbar, schließlich sei es schwer stemmbar, alle Bäume in entsprechender Größe im Stadtbereich zu erfassen und die Statistik aktuell zu halten. „Gleichwohl wäre es interessant, grob zu wissen, was wo steht“, sagt er. Die Stadt könnte dann bei Baumfällungen schneller reagieren ohne nachforschen zu müssen. Gaittet begrüßt das gründliche Vorgehen der Stadt in dem speziellen Fall des Kumpfmühler Kahlschlags. „Mich würde es nicht überraschen, wenn das letztlich vor Gericht endet“, mutmaßt Gaittet. Der weitere Prozess hänge aber davon ab, ob der Grundstückseigentümer die drohende Geldbuße bezahlen würde.

Fehlender Bauantrag ist „irritierend“

Normalerweise, berichtet Gaittet, würden Passanten auf gefällte Bäume aufmerksam. Dass dies zumeist mit der Stadt abgestimmt ist und Ersatzpflanzungen folgen, ist zunächst nicht ersichtlich. Bei genehmigter Baumfällung haben Grundstückseigentümer bis nach der nächsten Pflanzperiode Zeit, für Ersatz zu sorgen, also bis November des Folgejahres. „In diesem Fall in Kumpfmühl“, sagt Gaittet, „ist es anders, weil keine Rodungsgenehmigung vorliegt und vor allem, weil kein Bauantrag gestellt ist. Das ist schon besonders und irritierend.“