Bundestagswahl fordert die Chamer Kommunen: Weniger Wahlzeit am Küchentisch

Demokratie live in Familien zu erleben, war bei den jüngsten Wahlen möglich. Denn viele nutzten die Briefwahl. So saß die Familie beizeiten am Küchentisch rund um riesige Wahlzettel und debattierte, was wählbar sei und was nicht. Das wird sich ändern: Zur nächsten Wahl bleibt weniger Zeit für Demokratieerlebnisse am Tisch, denn die Briefwahlfrist wird dieses Mal deutlich verkürzt – und das stellt Kommunen vor Herausforderungen.
In kurzer Zeit müssen Wahllokale und Wahlhelfer benannt werden, Urnen verteilt und die Briefwahl vorbereitet werden. Gerade da bleibt wenig Zeit für die Organisatoren und auch für die Wähler. Das Bayerische Innenministerium werde den Kommunen wichtige Hinweise zur Vorbereitung einer vorgezogenen Wahl übermitteln und die notwendigen Muster für die Vordrucke und Wahlunterlagen zur Verfügung stellen, hieß es jetzt aus dem Kabinett.
Kürzere Fristen
Schon jetzt ist absehbar, dass sich der Zeitraum für die Briefwahl entsprechend verkürzen wird. Voraussichtlich wird demnach laut Innenministerium die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst zwei bis drei Wochen vor der Wahl möglich sein. Auch in der Stadt Cham sind die Vorbereitung in vollem Gange, wie Ordnungsamtschef Michael Bücherl auf Nachfrage mitteilt.
Die Beschaffung erforderlicher Wahlunterlagen wie etwa Versandtaschen, Wahlbriefe, Stimmzettelumschläge, Merkblatt Briefwahl, Wahlmappen für Wahlvorstände wäre mit einem größeren zeitlichen Vorlauf erfolgt, wenn die Wahl wie geplant im September stattgefunden hätte. Gleiches gelte für die Festlegung der Wahlbezirke sowie die Abklärung der Verfügbarkeit der Gebäude und Räumlichkeiten für die Wahllokale.
„Dies wird bei regulären Wahlen oftmals bereits ca. zehn bis zwölf Monate vor dem Wahltag durchgeführt“, so Bücherl. Im Hinblick auf die vorgezogene Bundestagswahl 2025 sei dieser Stand der Vorbereitung zwischenzeitlich schon jetzt erreicht.
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„Daneben wurden bereits organisatorische Maßnahmen und Regelungen für Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen an die ca. 13 300 Wahlberechtigten in der Stadt Cham getroffen“, teilt Bücherl mit. Zudem werde die Einteilung der Wahlhelfer und die Besetzung der Wahllokale und der Briefwahlvorstände gerade vorbereitet.
Die Durchführung der Briefwahl werde sich von den vorausgegangenen Wahlen unterscheiden. Aufgrund einer zu erwartenden Verkürzung von Fristen könne der Durchführungszeitraum für die Briefwahl, der üblicherweise ca. vier Wochen beträgt, bei der vorgezogenen Bundestagswahl bis auf 14 Tage zwischen Erhalt der Stimmzettel und dem Wahltag reduziert sein. Die Wahlbenachrichtigungen an die Wählerinnen und Wähler werden bereits Ende Januar, spätestens Anfang Februar zugestellt. „Die Briefwahlunterlagen können aber frühestens ausgehändigt oder versendet werden, wenn auch die Stimmzettel bei uns eingetroffen sind“, so der Ordnungsamtsleiter. Die Hardware wie Wahlurnen und Wahlkabinen sei aber bereits in ausreichender Anzahl vorhanden.
Für die ordnungsgemäße Besetzung der Wahllokale und der Briefwahlvorstände benötige die Stadt etwa 180 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. „Wir können dabei auf viele erfahrene und langjährige Wahlhelfer zurückgreifen. Es melden sich auch Personen freiwillig, die zur Mithilfe bereit sind“, erklärt Bücherl. Die Wahlhelfer erhalten ein sogenanntes Berufungsschreiben, in dem ihnen das jeweilige Wahllokal bzw. der Briefwahlvorstand und die übertragene Funktion mitgeteilt werde.
Gefordert sind auch die Angestellten im Rathaus, wie Michael Bücherl erläutert: „Der komprimierte Vorbereitungszeitraum und insbesondere die zu erwartende Situation bei der Briefwahl wird mit Sonderschichten und längeren zusätzlichen Arbeitszeiten verbunden sein.“ Eine förmliche Urlaubssperre gebe es aber nicht, da sich die Bediensteten der Aufgabe und Verantwortung bewusst seien und ihre individuelle Planung danach ausrichten würden. An den Feiertagen seien daher keine Sonderschichten geplant: „Die Tage über Weihnachten werden im Rahmen der regulären Besetzung der Arbeitsbereiche an den Öffnungstagen abgedeckt werden können.“
Auch am Landratsamt ist die Wahlmaschinerie angelaufen, wobei der Landkreis Cham bei der Bundestagswahl zum Wahlkreis 233-Schwandorf gehört und die Kreiswahlleitung beim Landratsamt in Schwandorf liegt. Daher oblägen viele Wahlvorbereitungen wie Wahlvorschläge oder Stimmzetteldruck und anderes der Kreiswahlleiterin im Landratsamt Schwandorf, teilte Chams Sprecher des Landratsamts, Fabian Koller, mit. Verbindlich würden die Wahlfristen erst mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt nach Auflösung des Bundestags und Festsetzung des neuen Wahltermins durch den Bundespräsidenten, so Koller.
Enormer Aufwand
Insbesondere für die Gemeinden im Landkreis seien die verkürzten Fristen jedoch eine enorme Herausforderung. Die Wahlunterlagen – insbesondere für die Briefwahl – müssten beschafft werden, die Personen für die Besetzung der Wahlvorstände müssen organisiert und geschult werden. Daneben werde der Zeitraum für die Briefwahl im Vergleich zur „regulären“ Wahl deutlich verkürzt sein, so dass in diesem verkürzten Zeitraum ein enormer Aufwand hinsichtlich des Versandes der Briefwahlunterlagen auf die Gemeinden zukomme, erläuterte der Landratsamtsvertreter.
Die Briefwahlunterlagen und die Wahlscheine würden von den Kommunen selbst beschafft und müssten spätestens dann vorliegen, wenn die Gemeinden die Stimmzettel erhalten. „Die Stimmzettel werden über die Kreiswahlleitung an die Gemeinden verteilt. Hier ist damit zu rechnen, dass der Zeitraum zwischen Erhalt der Stimmzettel und dem Wahltag deutlich kürzer sein wird als üblich“, beschreibt Koller. Hintergrund dafür sei, dass die Druckfreigabe von der Kreiswahlleitung erst mit der Bekanntmachung der endgültig zugelassenen Kreiswahlvorschläge erfolgen könne. Im Jahr 2005, als ebenfalls der Bundestag vorzeitig aufgelöst wurde, hatte die Bekanntmachung der Wahlvorschläge bis spätestens zum 20. Tag vor der Wahl zu erfolgen, erläuterte Koller den möglichen Zeitablauf.
Bei Verteilung und Organisation vor Ort seien die Gemeinden auch gefordert. Eine gesetzliche Frist für die Berufung der Mitglieder der Wahlvorstände gebe es aber nicht. Da die Gewinnung der Personen allerdings zeitaufwendig sein könne, sollte mit der Bildung der Wahlvorstände möglichst zeitnah begonnen werden. Auch die notwendige Ausstattung der einzelnen Wahlvorstände und der Wahlräume mit Wahlurnen, Wahlkabinen und anderem müsse vor Beginn der Wahl sichergestellt werden.