Wie geht es weiter bei Holzbau Gruber im Landkreis Cham? Insolvenzverwalter macht sich erstes Bild

Wie geht es weiter bei Holzbau Gruber im Landkreis Cham, nachdem mittlerweile alle Firmen der Gruppe Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben? Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Hans-Peter Lehner aus Regensburg hat sich in den vergangenen Tagen ein erstes Bild gemacht.
Ein Ergebnis laut einer Pressemitteilung: Die Löhne der insgesamt rund 270 Beschäftigten sind bis einschließlich Januar gesichert. In der Produktion werde nun nachgeprüft, welche Bauvorhaben weitergeführt werden können.
Aufträge gingen stark zurück
Am Montag vergangener Woche wurden für die beiden größten Unternehmen der Gruppe, die Gruber Holzwerke GmbH mit Sitz in Roding und die Gruber Holzbau-Innenausbau GmbH aus Rötz, die ersten Insolvenzanträge am Amtsgericht Regensburg gestellt, blickt Lehner zurück, die weiteren (kleineren) Firmen folgten im Lauf der Woche.
Bei einer Betriebsversammlung am Donnerstag hatte Geschäftsführer Gerhard Gruber die Gründe erläutert, wieso die Insolvenzanträge nötig geworden seien. So habe es in jüngerer Vergangenheit einen signifikanten Rückgang bei den Aufträgen gegeben, hervorgerufen unter anderem durch gestiegene Bauzinsen und höhere Rohstoffkosten. Auch hätten einige Kunden nicht immer pünktlich ihre Rechnungen gezahlt, so dass eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Raum gestanden sei.
Der vorläufige Insolvenzverwalter war mit seinem Team vor Ort am Firmensitz in Bernried bei Rötz sowie in der großen Produktionshalle in Roding-Altenkreith. In einer Besprechung mit der Geschäftsleitung wurden das weitere Vorgehen und die ersten Maßnahmen abgestimmt. Ziel sei es, dass das Unternehmen zumindest in Teilen weitergeführt werden könne und möglichst viele der Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Um ihr Gehalt müssen sich die Mitarbeiter vorerst keine Sorgen machen, wie Lehner berichtet. Die Löhne für den Oktober seien am 15. November ausbezahlt worden, für die Monate November, Dezember und Januar würden die Entgeltansprüche durch das Insolvenzgeld abgedeckt, informiert der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht.
Vorhaben nachkalkulieren
Seine Kanzlei habe bereits die Zustimmung zu einer Insolvenzgeld-Vorfinanzierung bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Um entscheiden zu können, welche Bauvorhaben fortgeführt werden können, sei begonnen worden, die Aufträge nachzukalkulieren, so Lehner. Es sei aber nur eine Fortführung bei Projekten möglich, bei denen sich keine Überzahlung über den aktuellen Stand der Bauten ergeben würde. Außerdem müsste eine Belieferung mit Material und der Einsatz erforderlicher Subunternehmer gewährleistet sein.
Insolvenzverfahren: Mehrere Möglichkeiten
Weiterführen oder zerschlagen: Ziel eines Insolvenzfahrens ist, Gläubiger bestmöglich und gleichmäßig zu befriedigen. Zu diesem Zweck erfolgt entweder eine Zerschlagung des insolventen Unternehmens, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird, oder es wird eine Sanierung durchgeführt, aus deren Erträgen die Gläubiger befriedigt werden.
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Ein Insolvenzverfahren wird entweder eröffnet, wenn der Unternehmer die fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann oder wenn für den Unternehmer schon absehbar ist, dass er die Rechnung künftig nicht bezahlen kann (sogenannte drohende Zahlungsunfähigkeit), wie es bei der Gruber-Gruppe im Landkreis Cham der Fall ist.
