Kommt Bürgerentscheid in Roding? Unterschriften gegen Rodung werden jetzt geprüft

Von Oliver Hausladen · 25. November 2024 um 05:00

Rund 1100 Unterschriften hätte die erst vor wenigen Monaten gegründete Rodinger Ortsgruppe des Bund Naturschutz (Landkreis Cham) gebraucht, um einen Bürgerentscheid gegen die geplante Rodung von rund acht Hektar Wald zur Erweiterung des Industriegebiets Oberkreith erwirken zu können, 1763 Unterstützer sind es nun geworden.

Die Unterschriften werden nun von der Stadt geprüft, bevor die weiteren Schritte folgen, kündigte Bürgermeisterin Alexandra Riedl am Donnerstagabend bei der Bürgerversammlung an.

Zuvor hatten der Vorsitzende der Ortsgruppe des Bund Naturschutz, Konrad Höcherl, sowie Maria Demmel und Andrea Kopfmann die Unterschriftenlisten offiziell im Rathaus an Riedl übergeben. Der Prüfung blickt Kopfmann gelassen entgegen: „Das muss stattfinden, aber angesichts des Puffers von etwa 600 Unterschriften, die wir haben, gehen wir davon aus, dass genügend gültige dabei sind.“

Entscheidung im Dezember

Ungültig wären Unterschriften von Bürgern, die noch keine 18 Jahre alt sind, nicht im Rodinger Stadtgebiet wohnen oder öfter als einmal unterzeichnet haben. Sind genügend zulässige Unterschriften vorhanden, muss das Bürgerbegehren im Stadtrat vorgelegt werden. Vor der nächsten Sitzung am Donnerstag sei dies nicht zu schaffen, erläuterte Riedl, „die Prüfung viel Arbeit“, bis zum Treffen im Dezember soll es aber soweit sein. Dies wäre auch noch im Rahmen der rechtlichen Fristen. „Ich werde die Stadträte am Donnerstag über den Sachstand informieren, eine Entscheidung wird dann in der nächsten Sitzung getroffen“, so die Rathaus-Chefin.

Die Fläche soll gerodet werden, um Erweiterungsmöglichkeiten für ansässige Firmen in Oberkreith zu schaffen. Vor allem sollen auch Parkplatzflächen und Wohnmöglichkeiten entstehen. Höcherl und seine Mitstreiter machen sich für einen weniger radikalen Eingriff in die Natur stark und haben der Stadt laut eigenen Angaben auch mehrere Alternativen vorgeschlagen.

Stadtrat muss schnell entscheiden

Laut Gesetz muss der Stadtrat innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens entscheiden, ob dieses zulässig ist. „Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde bestanden“, heißt es im Gesetzestext. Das Projekt liege bis dahin erst einmal auf Eis.

Der Bürgerentscheid müsse dann eine klare Ja-oder-Nein-Frage enthalten und ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit durchzuführen, so die Gemeindeverordnung. Der Stadtrat kann die Frist im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens um höchstens drei Monate verlängern. Die Kosten des Bürgerentscheids trägt die Gemeinde, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet. Stimmberechtigt ist jeder Gemeindebürger.

Parallel zu Bundestagswahl?

Ob der Bürgerentscheid, wenn er kommt, gleichzeitig mit der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar kommenden Jahres durchgeführt werden könnte, konnte Riedl in der Bürgerversammlung noch nicht beantworten.

„Wir müssen erst prüfen, ob das zeitlich für die Verwaltung möglich ist und auch rechtlich in Ordnung wäre“, erläuterte die Rathaus-Chefin. Es sei ihr erstes Bürgerbegehren im Amt, „da will ich auf keinen Fall etwas falsch machen“, betonte sie.

Aus der Bürgerversammlung

Thema Breitbandausbau: Bürgermeisterin Alexandra Riedl informierte, dass sie mit Vertretern der Telekom mehrere Telefongespräche geführt habe, nachdem der Konzern den Breitband-Ausbau im Stadtgebiet eingestellt habe und viele Bürger auf ihre Hausanschlüsse warteten. Grund sei laut Angaben des Unternehmens, dass einige der Baufirmen, die für die Telekom arbeiten, insolvent gegangen sind, sagte Riedl. Die Telekom müsse deshalb priorisieren, welche Projekte zunächst fertig gestellt werden. Da es sich in Roding um einen eigenwirtschaftlichen Ausbau und nicht um ein gefördertes Projekt, bei dem es ein festes Datum, wann es fertig sein muss, gibt, stehe der Ausbau im Stadtgebiet derzeit still. Die Unternehmens-Sprecher hätten ihr aber versichert, dass es spätestens im März wieder weitergehe und dass alle Hausanschlüsse fertig gestellt werden, so die Rathaus-Chefin. Wer Fragen zum Breitbandausbau habe, könne sich im Rathaus an Josef Kaml wenden.

Grundsteuer-Reform: Die ersten Bescheide nach der Grundsteuer-Reform sind verschickt. Die Festsetzung der Messbeträge, die für die Höhe entscheidend sind, erfolgt durch das Finanzamt auf Basis der Meldungen der Grundbesitzer. Sollte auch nach erfolgter Mahnung keine Steuererklärung eingereicht worden sein, werden die Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt geschätzt. Riedl betonte, dass die Stadt an die durch das Finanzamt festgesetzten Messbeträge gebunden sei. Eine Änderung der Messbeträge sei daher nur durch das Finanzamt möglich.