Krankenhaus Kelheim stellt Weichen für den Fall, dass Lauterbach-Reform kommt

Von Martina Hutzler · 19. November 2024 um 05:00

Am Freitag entscheidet sich im Bundesrat, wie es mit der Lauterbach’schen Krankenhausreform weitergeht. Aber die Krankenhäuser und ihre Träger wappnen sich bereits für den Fall, dass sie künftig mit „Leistungsgruppen“ & Co. arbeiten. So auch das Kelheimer Caritas-Krankenhaus St. Lukas.

Weniger ökonomischer Druck, weniger Bürokratie und mehr Qualität: Das will Noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit seiner Reform erreichen. Ein Baustein daraus ist schon seit März in Kraft: das „Krankenhaustransparenzgesetz“. Darin sind, als Anlage, bereits die 65 „Leistungsgruppen“ (LG) definiert, die künftig an einem Krankenhaus angeboten oder eben nicht angeboten werden sollen. Teils sind es generalistische Gruppen wie „Allgemeine Chirurgie“, „Notfallmedizin“ oder „Allgemeine Frauenheilkunde“; teils sind es sehr spezielle, die bisher schon den Spezialversorgern vorbehalten sind: etwa „Kinder-Hämatologie und -Onkologie“ oder „Lungentransplantation“.

Aus dem LG-Katalog muss jede Klinik auswählen, wo sie künftig tätig sein will, und bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes die Zuweisung dieser LGs beantragen, teilt auf unsere Anfrage die Pressestelle der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) mit. Freilich sei die detaillierte Zuordnung der vielen einzelnen Behandlungsarten zu den LGs „noch völlig unbekannt“.

Antrag ist schon gestellt

Den LG-Antrag hat für das Kelheimer Caritas-Krankenhaus St. Lukas dessen Geschäftsführerin Sabine Hehn bereits gestellt. Denn dies sei „im aktuellen Stadium Angelegenheit des operativen Geschäfts“ und daher Hehns Part, teilt das Landratsamt Kelheim auf unsere Anfrage mit. Ziel des Antrags ist demnach, kurz gesagt: weiterarbeiten wie bisher. Man habe „diejenigen Leistungsgruppen beantragt, die auch derzeit im Behandlungsangebot der Klinik (,Status Quo‘) enthalten sind“, schreibt die Landratsamts-Pressestelle, auch namens des Diözesan-Caritasverbands als dem Mehrheits-Eigner der Klinik-GmbH.

Das derzeitige Behandlungsangebot ist laut Klinik-Homepage breitgefächert: internistisch mit Schlaganfall-Einheit (Stroke Unit), Herzkatheterlabor, Gastroenterologie, Diabetologie; chirurgisch u.a mit Allgemein-, Viszeral-, Unfall- und Handchirurgie; dazu Orthopädie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Akutgeriatrie, Schmerz-Psychotherapie, Palliativ-Einheit und die Notfallversorgung mit Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin.

Anzahl der Ärzte, Mindestfallzahlen sowie personelle und technische Ausstattung werden festgelegt

Was davon St. Lukas in seinem Portfolio behalten darf, entscheidet sich – falls die Reform kommt – nicht in Berlin, sondern in Bayern. Denn „die Landesbehörden weisen den Krankenhäusern Leistungsgruppen zu“, und zwar bis spätestens Ende Oktober 2026, erklärt die Krankenhausgesellschaft. Damit bliebe den Ländern die undankbare Aufgabe, die zwei wesentlichen Ziele der Reform auszutarieren: einerseits LGs zu „zentralisieren“, also dafür zu sorgen, dass nicht mehr jede Klinik alles anbietet – das soll Kosten senken und Qualität steigern. Und andererseits trotzdem eine flächendeckende Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Landesbehörden und Kliniken dürfen die LGs nicht freihändig ausfechten. Berlin definiert für jede LG „bundeseinheitliche Anforderungen“. Sie legen u.a. Anzahl der Ärzte, Mindestfallzahlen sowie personelle und technische Ausstattung fest. Nur dann kann das Krankenhaus auf den Feststellungsbescheid hoffen, in dem ihm die LGs verbindlich zugeteilt sind. Und zwar so lange, „wie ein Krankenhaus die entsprechenden Anforderungen an Qualität und personelle Besetzung erfüllen kann oder bis das Land die Zuteilung zurückzieht“, so die DKG.

Änderungen nach 2025?

Sollte es zu all dem kommen, wird man nach Ansicht von Landkreis und Caritas „voraussichtlich im Jahr 2025“ diskutieren, „wie diese Vorgaben sich auf den Klinikstandort Kelheim auswirken“. Und womöglich darauf reagieren: Etwaige „anstehende Änderungen“ werde man im Sinne des vereinbarten „kooperativen Miteinanders (…) gemeinsam erarbeiten und beschließen“.

Das Landratsamt erinnert dabei an den Gesellschaftsvertrag zwischen Landkreis und Caritas-Verband. Er „legt fest, dass bei grundlegenden Änderungen der medizinischen Ausrichtung Entscheidungen auf Gesellschafterebene getroffen werden müssen. Diese werden im Aufsichtsrat diskutiert und den Kreisgremien dann mit einer Empfehlung vorgelegt.“

Hintergrund: Warum eine Reform?

Problem: Immer mehr Krankenhäuser im Land schreiben rote Zahlen; es drohen Schließungen und Insolvenzen, wenn den Trägern finanziell die Puste ausgeht. Dabei fürchten gerade ländliche Regionen Lücken in der stationären Versorgung – und ausgerechnet in Erwartung einer alternden Gesellschaft. Zwischen diesen Polen bewegt sich auch in Kelheim seit Jahren die Debatte.

Vor Ort: Der Landkreis Kelheim als Finanzier des Kelheimer Caritas-Krankenhauses St. Lukas und der Ilmtalklinik Mainburg ächzt seit Jahren unter millionenschweren, stetig wachsenden Krankenhaus-Ausgaben; nächstes Jahr könnten es (inklusive allgemeiner Krankenhaus-Umlage) an die zwanzig Millionen Euro werden, warnte unlängst Landrat Martin Neumeyer.

Fazit: Dass eine Reform Not tut, ist nahezu unbestritten – aber wie? Gegen den Lauterbach’schen Weg gibt es breite Kritik, u.a. von der Krankenhausgesellschaft und aus mehreren Bundesländern, darunter Bayern, die den Vermittlungsausschuss anrufen wollen - was mit Blick auf die Neuwahlen wohl das Aus für die Reform wäre. Davor warnen indes z.B. die Gesetzlichen Krankenkassen: Die Reform sei „besser als die Fortsetzung des jahrzehntelangen Stillstandes im Krankenhausbereich“.

Ähnlich sieht es Landrat Martin Neumeyer. Die Frage, ob der Bundesrat die Reform blockieren oder passieren lassen sollte, sei zwar „schwer zu beantworten“. Aber „im Rahmen einer Abwägung zwischen einer – in Teilen wohl unausgereiften – Reform und einer – im Falle des Scheiterns der aktuellen Reform dann bestehenden, womöglich mehrjährigen – Unsicherheit in einem finanziell mittelfristig nicht mehr zu finanzierenden Krankenhaussystem, wird wohl der Planungssicherheit durch das Inkrafttreten des derzeitigen Reformentwurfes der Vorzug zu geben sein“.