Gastwirt aus dem Kreis Kelheim soll fast 200.000 Euro Sozialabgaben hinterzogen haben

Im Prozess gegen einen Gastwirt aus dem Landkreis Kelheim vor dem Amtsgericht Regensburg ist noch nicht absehbar, wie lange das Verfahren dauern wird. Wie berichtet, wurde der 64-jährige Gastronom angeklagt, weil er fast 200.000 Euro an Sozialabgaben nicht gezahlt haben soll.
Vor Gericht hatte der Verteidiger des 64-Jährigen, Rechtsanwalt Jörg Meyer aus Regensburg, die Schadensberechnung in Zweifel gezogen. Die Hauptverhandlung wurde daraufhin ausgesetzt. Der Vorsitzende Richter kündigte einen Ermittlungsauftrag an das Hauptzollamt Regensburg an, mit der die Schadenshöhe noch einmal geprüft werden soll.
Wann die Hauptverhandlung fortgesetzt wird, ist unklar. Ein Sprecher des Gerichts teilte auf Anfrage mit: „Vor Mitte Dezember wird da nichts passieren.“
Rechtsanwalt Meyer hatte im ersten Termin am Amtsgericht von „erheblichen Zweifeln“ an der Schadensberechnung gesprochen. So seien die Öffnungszeiten der beiden Gaststätten, die der 64-Jährige in Neustadt a.d. Donau und Langquaid betrieb, nicht so gewesen, wie sie von den Ermittlern angenommen wurden. Die Lokale hätten teilweise früher geschlossen.
Außerdem sei nicht plausibel, dass man davon ausgehe, dass durchgehend vier Arbeitskräfte anwesend gewesen sein sollen. Schließlich seien die Lohnkosten, um die es in dem Verfahren geht, mit den beiden Restaurants gar nicht erwirtschaftet worden. Darum hatte der Verteidiger eine Plausibilitätsprüfung der Berechnung der Schadenshöhe angeregt. Das sei mit Hilfe von Abrechnungsbons und Tagesumsätzen möglich.
Der Vorsitzende Richter merkte an, dass die Berechnungen zur Schadenshöhe auf Öffnungszeiten und Personaleinsatz sowie Zeugenvernehmungen und Stundenabrechnungen beruhten. Weil das möglicherweise etwas pauschal erfolgt war, wurde einer der Ermittler des Hauptzollamtes Regensburg, der als Zeuge geladen war, befragt. Dabei wurde deutlich, dass es unter Umständen einige „Abweichungen“ geben könnte. So war sich der Zeuge nicht sicher, ob geprüft wurde, wann jeweils der Kassenabschluss erfolgt war.
Man habe sich bei der Berechnung der Arbeitsstunden an die Öffnungszeiten gehalten „und davon was abgezogen“ – nach Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung. Ferner könnte nicht ausreichend geprüft worden sein, ob die Personalkosten plausibel waren.
„Wir sind vom normalen Personalbedarf ausgegangen“, antwortete der Zeuge bei der Befragung durch den Vorsitzenden Richter. Außerdem seien die Zeugen von den Ermittlern des Hauptzollamtes befragt worden.