Hat ein Gastwirt mit Lokalen in Bad Gögging und Langquaid über 190.000 Euro hinterzogen?

Zwei Gaststätten im Landkreis Kelheim, mehrere Mitarbeiter. Nach außen galt Amin A. bisher als ehrbarer Geschäftsmann. Doch jetzt fand er sich vor Gericht wieder, denn er soll fällige Sozialabgaben in sechsstelliger Höhe nicht bezahlt haben.
Seit Mittwoch muss sich der 64-Jährige deshalb vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Genau 192.710,01 Euro soll der Gastwirt der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, wie es in der Anklage heißt, schuldig geblieben sein. Die fehlenden Zahlungen sollen sich über einen Zeitraum von vier Jahren erstreckt haben und die Gehälter von Küchenhilfen und Servicekräften in den Gaststätten von Amin A. in Bad Gögging und Langquaid betroffen haben. Im einzelnen sei es um monatliche Beträge zwischen mehreren hundert und bis zu 7000 Euro gegangen.
Für den 64-Jährigen geht es um viel. Neben der Strafe geht es auch darum, wie hoch der entstandene Schaden ist, der ersetzt werden muss. Das Strafmaß für die Taten liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. In schweren Fällen sind auch bis zu zehn Jahre möglich. In einem ähnlich gelagerten Fall war vor sieben Jahren ein Gastronom aus Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, und zur Begleichung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge verurteilt worden.
„Erhebliche Zweifel“
Offen ist jedoch die Schadenshöhe. Auch deshalb ging der Verteidiger des 64-Jährigen, Rechtsanwalt Jörg Meyer aus Regensburg, nach Verlesung der Anklageschrift in die Offensive.
In einem Gespräch mit dem Staatsanwalt und der Kammer, bei dem die Sach- und Rechtslage eingehend erörtert wurden, wie der Vorsitzende Richter anschließend feststellte, führte Meyer aus, dass an der Schadensberechnung „erhebliche Zweifel“ bestünden. So seien die Öffnungszeiten der beiden Gaststätten nicht so gewesen, wie sie von den Ermittlern angenommen wurden. Die Lokale hätten teilweise früher geschlossen. Außerdem sei nicht plausibel, dass man davon ausgehe, dass durchgehend vier Arbeitskräfte anwesend sein sollen. Schließlich seien die Lohnkosten, um die es in dem Verfahren geht, mit den beiden Restaurants gar nicht erwirtschaftet worden. Darum regte der Verteidiger eine Plausibilitätsprüfung der Berechnung der Schadenshöhe an. Das sei mit Hilfe von Abrechnungsbons und Tagesumsätzen möglich.
Verhandlung ausgesetzt
Der Vorsitzende Richter merkte an, dass die Berechnungen zur Schadenshöhe auf Öffnungszeiten und Personaleinsatz sowie Zeugenvernehmungen und Stundenabrechnungen beruhten. Weil das möglicherweise etwas pauschal erfolgt war, wurde einer der Ermittler des Hauptzollamtes Regensburg, der als Zeuge geladen war, befragt. Dabei wurde deutlich, dass es unter Umständen einige „Abweichungen“ geben könnte. So war sich der Zeuge nicht sicher, ob geprüft wurde, wann jeweils der Kassenabschluss erfolgt war.
Man habe sich bei der Berechnung der Arbeitsstunden an die Öffnungszeiten gehalten „und davon was abgezogen“ – nach Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung.
Ferner könnte nicht ausreichend geprüft worden sein, ob die Personalkosten plausibel waren. „Wir sind vom normalen Personalbedarf ausgegangen“, antwortete der Zeuge bei der Befragung durch den Vorsitzenden Richter. Außerdem seien die Zeugen von den Ermittlern des Hauptzollamtes befragt worden.
Unklar scheint zudem, wann jeweils Schluss in den Lokalen war. Es sei nie ein Thema gewesen, „wann genau zugemacht wurde“, sagte der Zeuge. Es sei „mindestens bis 22 Uhr, manchmal aber auch länger“ gearbeitet worden. Nicht zuzuordnen war zudem, welcher Mitarbeiter welche Kassendaten gebucht hatte. „Man konnte es nicht namentlich zuordnen“, antwortete der Zeuge.
Damit war klar, dass es noch Klärungsbedarf gibt. Noch am Mittwochvormittag war damit der erste Verhandlungstag beendet. Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt. Dem Zeugen gab der Vorsitzende Richter mit auf den weg, dass er einen weiteren Ermittlungsauftrag schicken werde, damit die Kassendaten noch mal ausgewertet werden. Ein weiterer Termin steht noch nicht fest.