„In einer Kurzschlusshandlung“ mit 1,39 Promille ans Steuer gesetzt: Nochmals Bewährung für 26-Jährigen

Scharf ging der Verteidiger eines 26-jährigen Studenten, der sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens unter Alkoholeinfluss und Unfallflucht vor Amtsrichterin Birgit Fischer am Chamer Amtsgericht verantworten musste, die Staatsanwältin an. Die hatte in ihrem Plädoyer ausgeführt, dass sich die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten in der Verhandlung bestätigt hätten.
Da sei sie wohl in einer anderen Veranstaltung gewesen, polterte der Anwalt, sie lese nur Floskeln, die sie im Studium gelernt habe, herunter, ohne auf die Aussagen in der Sitzung einzugehen. Andererseits fand die Richterin, dass einer der Zeugen, der sich quasi selbst der Unfallflucht bezichtigte, damals wohl ganz wo anders gewesen sei, als alle anderen Zeugen und der Angeklagte.
Ausgangspunkt der verworrenen Geschichte war mal wieder eine Diskothek im Chamer Süden. Nach dem Besuch des Lokals stieg der Angeklagte mit zwei Freunden in seinen BMW ein und der Fahrer rauschte beim Ausparken an die hintere Stoßstange eines Golfs, die dadurch verkratzt und eingedrückt wurde. Mindestens der Beifahrer stieg aus dem Auto aus, schaute mit der Handylampe nach einem Schaden, und dann fuhren die drei weiter zu einem Schnellrestaurant in der Nähe, das in aller Herrgottsfrühe, gegen drei Uhr, noch offen hatte.
1,39 Promille intus
Dort aßen sie kurz, und dann setzte sich der Angeklagte „in einer Kurzschlusshandlung“ ans Steuer, obwohl er nicht mehr nüchtern war. 1,39 Promille wurden bei ihm später gemessen. Polizeibeamte, die wegen des Parkplatzunfalls gerufen worden waren, hatten das Fahrzeug beim Restaurant entdeckt und stoppten die Wegfahrt gleich bei der nächsten Ampelkreuzung.
Den Polizeieinsatz hatte ein anderer Discobesucher ausgelöst. Auch er war gerade nach der Schließung des Lokals beim Wegfahren, als er den Unfall sah. Und als der Verursacher nach der kurzen Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs einfach weiterfahren wollte, habe er diesem mit Gesten und Handy-Lichtzeichen bedeutet, dass der anhalten solle, er rufe die Polizei. Das tat er denn auch, und die Beamten kamen bald. Dieser Zeuge war der einzige nicht direkt Beteiligte und er beteuerte, dass schon vor der Disco der eher kompakte Angeklagte am Steuer gesessen sei und dessen hagerer, langhaariger Freund Beifahrer war.
Nach dem Essen im Lokal ans Steuer gesetzt
Die drei Freunde sagten dagegen aus, dass von der Diskothek bis zum Schnellrestaurant der Kumpel des Studenten, ein Theaterstudent, gefahren sei, der noch relativ nüchtern gewesen sei. Erst nach dem Essen in dem andern Lokal habe sich der Angeklagte ans Steuer gesetzt. Der dritte der Freunde sei immer im Wagenfond gesessen. So stützte sich die Anklage allein auf die Aussage des Unfallbeobachters, der den Unfallfahrer kannte und ihn daher abhalten wollte, wie er aussagte, vom Unfallort wegzufahren. Als der jedoch einfach davonfuhr, habe er ihn nicht mehr vor weiterem Fehlverhalten schützen können.
Zeugenaussage war zu vage
Der Verteidiger sah die Aussage dieses Zeugen als zu vage an, da dieser bei der Aussage bei der Polizei gesagt hatte, dass er vor der Disco den Angeklagten nicht erkannt habe, aber bei der Vorlage von Vergleichsbildern auf dem Revier plötzlich den Angeklagten als den Fahrer identifizierte. Da sei er wohl ein „Opfer seiner Erinnerungsarbeit“ geworden, da er den Beschuldigten ja von früher schon gekannt habe. Doch alle anderen Zeugen, die drei Freunde, hätten ganz anderes ausgesagt. Daher könne nur die Trunkenheitsfahrt, also die zweite Tour, geahndet werden.
Wie gesagt, die Staatsanwältin hielt die Aussage des Belastungszeugen wesentlich stichhaltiger als die der beiden anderen und des Angeklagten, und forderte daher eine Haftstrafe von insgesamt sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da es der erste Freiheitsentzug wäre, sowie eine Geldbuße von 1000 Euro und einen weiteren Führerscheinentzug.
Auch Richterin Fischer hielt die Aussage des Unfallbeobachters für die glaubhafteste. Demnach sei der Angeklagte bei beiden Fahrten am Steuer gewesen, habe also Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt begangen.
Acht Voreintragungen im Strafregister
Und da er bereits acht Voreintragungen im Strafregister hat, die meisten Jugendstrafen, und vor allem unter einer laufenden, schon verlängerten Bewährung gestanden habe, sprach Fischer gegen den jungen Mann eine Haftstrafe von sechs Monaten, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, aus, da er derzeit mitten im Studium ist und zeigen könne, ob er jetzt endlich auf einem guten Weg ist, sowie eine Geldbuße von 900 Euro zugunsten der Bad Kötztinger Tafel und weitere drei Monate Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem habe er diese Taten nur zwölf Tage nach der letzten Verhandlung begangen, eine extreme Schnelligkeit der Straftaten.