Friedhofs-Parkplatz in Schönthal ist zu klein: Nun werden 15 neue Stellplätze geplant

Von Mittelbayerische Zeitung · 31. Oktober 2024 um 11:00

Der Parkplatz am Friedhof in Schönthal direkt vor dem Eingang ist viel zu klein. Er bietet kaum für ein halbes Dutzend Fahrzeuge einen Stellplatz. Bei Beerdigungen oder gerade an Allerheiligen reicht der Platz nicht annähernd aus. Hier müssen die Fahrzeuge am Straßenrand und in der näheren Umgebung abgestellt werden. Das soll nun in naher Zukunft neu geregelt werden. Darüber informierte Bürgermeister Ludwig Wallinger in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.

Das Ingenieurbüro Riedl aus Furth im Wald hat einen Plan erstellt, den Wallinger dem Gremium vorstellte. Geplant sind 15 Pkw- und sechs Fahrrad-Stellplätze. Das ganze Parkplatzareal umfasst eine Fläche von circa 350 Quadratmetern. Die geschätzten Kosten werden sich auf etwa 80 000 Euro belaufen. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und ist nach tatsächlicher Eigenart der näheren Umgebung als Gemengelage zu bezeichnen. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Gemeinde hat beim Amt für Ländliche Entwicklung einen Förderantrag gestellt.

Teil gehört Straßenbauamt

Wie Wallinger weiter ausführte, wird unter anderem der Bürgersteig entlang der Brauhausstraße weitergeführt bis zur Ausfahrt aus dem Parkplatz. Durch den Parkplatz führt eine sechs Meter breite Einbahnstraße, die durch den Parkplatz wieder in die Brauhausstraße einmündet. Ein Teil des zu überbauenden Grundstückes gehört dem Straßenbauamt. Das Restgrundstück befindet sich im gemeindlichen Besitz, ebenso eine sich anschließende Wiese. Diese soll an die Baufirma Heimerl verpachtet werden. Hier sollen Parkplätze für Firmenmitarbeiter entstehen.

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Der Gemeinderat Schönthal hat in seiner Sitzung vom Februar die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochzell II“ in Hiltersried als allgemeines Wohngebiet beschlossen und bekannt gemacht. In der Gemeinderatssitzung vom Juli wurde die Entwurfsplanung des Baugebietes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Durch die Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgebracht. Ebenso auch nicht vom Landesamt für Denkmalpflege, der Gemeinde Tiefenbach, den Bayernwerken Bamberg und die Landesplanung der Regierung der Oberpfalz.

Die vorgebrachten Äußerungen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen und Anregungen eingearbeitet. Hierbei ging es vor allem um die vorgebrachten Äußerungen des Landratsamtes, Abteilung Bauwesen, Umweltschutz, Sachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege Gartenkultur und Landespflege Tiefbauverwaltung und Wasserrecht sowie des Bayerischen Bauernverbandes.

Beim Sachgebiet „Umweltschutz“ wurde festgestellt, dass sich nördlich des Baugebietes ein landwirtschaftliches Anwesen befindet. Sollte dieses Anwesen noch aktiv landwirtschaftlich betrieben werden, sind ausreichende Abstände zwischen den Betriebsanlagen der Landwirtschaft und den geplanten bzw. durch Baugrenze möglichen Wohngebäuden im allgemeinen Wohngebiet einzuhalten.

Daher, so die Forderung, sollte durch ein Gutachten festgestellt werden, welche Abstände zwischen den aktiv betriebenen Betriebsanlagen der Landwirtschaft und den nächstgelegenen Wohngebäuden im allgemeinen Wohngebiet erforderlich sind. Bei Beachtung dieses Punktes ist aus Sicht des Immissionsschutzes die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bemerkung „Hochzell II“ im Ortsteil Hiltersried durch die Gemeinde vertretbar. Die Verwaltung war dazu der Ansicht, dass ein Gutachten zu erstellen ist, aus dem hervorgeht, welche Abstände zwischen den aktiv betriebenen Betriebsanlagen der Landwirtschaft und den nächstgelegenen Wohngebäuden im allgemeinen Wohngebiet erforderlich sind.

Der Bayerische Bauernverband merkte an, dass es aufgrund des landwirtschaftlich geprägten Umfeldes zeitweise zu ortsüblich auftretenden Geruchs, Geräusch- und Staubemissionen aus der Bewirtschaftung der umliegend landwirtschaftlichen Flächen kommen kann. Von dem landwirtschaftlichen Betrieb, der nördlich direkt an das Baugebiet anschließt, bzw. nur vom Baugebiet durch die Straße getrennt ist, erscheint im Bebauungsplan gar nichts. Die Stallungen und Siloanlagen sind rund 20 Meter von der geplanten Wohnbebauung entfernt.

Laut des Bayerischen Bauernverbandes komme es deswegen nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft zu den erwähnten Emissionen. „Wir möchten Sie deshalb bitten, dass Sie die Ausweisung des geplanten Baugebietes nochmals überdenken. Sofern Sie an ihren Planungen festhalten, regen wir an, dass beim Verkauf der Bauparzellen in der Notarurkunde eine entsprechende Vereinbarung mit aufgenommen wird, dass diese Emissionen auch bei einer eventuellen Betriebserweiterung zu dulden sind“, hieß es vonseiten des Bayerischen Bauernverbandes.

Die Stellungnahme der Verwaltung dazu: Es ist ein Gutachten zu den notwendigen Abständen zwischen den aktiv betriebenen Betriebsanlagen der Landwirtschaft und den nächstgelegenen Wohngebäuden der Parzellen 2,3, und 4 im allgemeinen Wohngebiet zu erstellen. An der Planung soll festgehalten werden. Die von landwirtschaftlichen Emissionen sind gebietstypisch, da es sich um einen ländlich geprägten Ortsteil handelt. Die Flächen nördlich des Planungsbereiches sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönthal als Dorfgebiet festgesetzt. In den notariellen Kaufverträgen der Parzellen 2, 3 und 4 wird die Vereinbarung zur Duldung einer Betriebserweiterung vereinbart.

Darüber zu befinden hatte das Ratsgremium über den Austausch der Bereifung mit einem Alter über zehn Jahre für alle gemeindlichen Feuerwehrfahrzeuge. In der Verwaltung gehen dazu des Öfteren Anfragen ein, wie mit Fahrzeugreifen älter als zehn Jahre umzugehen ist. Wie Geschäftsführer Armin Besinger ausführte, gibt es keine Gesetzesgrundlage für den Austausch von Reifen wegen Überschreiten der Altersgrenze. Es liege lediglich eine Empfehlung vor, Fahrzeugbereifungen älter als zehn Jahre, auszutauschen. Für den TÜV spiele das Alter keine Rolle, solange keine äußerlichen Beschädigungen der Reifen vorliege. Für Beschädigungen im Innern des Reifens gebe es keine zuverlässigen Prüfverfahren, um Mängel zu erkennen. Die kommunale Unfallversicherung jedoch rät, Reifen spätestens mit einem Alter von zehn Jahren zu ersetzen. Selbiges rät auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und nach sechs Jahren eine monatliche Sichtkontrolle durchzuführen.

Die kommunale Unfallversicherung Bayern weist darauf hin, dass im Falle eines Unfalls wegen überalterter Reifen der Versicherungsschutz in Gefahr ist. Hierbei wird besonders auf Standschäden bei Feuerwehrfahrzeugen hingewiesen. Aufgrund einer Anfrage aus dem Gremium wegen Winterreifen für die Einsatzfahrzeuge wird die Verwaltung den Sachverhalt prüfen.

Zu wenig Atemschutzmasken

In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Beschaffung für Atemschutzmasken für die FFW Schönthal. Die Feuerwehr hatte der Gemeinde mitgeteilt, dass eine Atemschutzmaske bei der technischen Prüfung ausgesondert wurde und die Feuerwehr nicht mehr mit zwei Sätzen a vier Atemschutzmasken ausgestattet ist. Bei einer zweiten Maske ist ein Glas gesprungen, das aber ersetzt werden kann. Gleichzeitig fragte die Feuerwehr an, ob Ersatzmasken beschafft werden können. Die alten Schutzmasken könnten dann als Übungsmasken Verwendung finden. Somit müssten sie nicht nach Übung zur Wartung gebracht werden.

Da die Feuerwehr Döfering dasselbe Modell an Masken besitzt, konnten diese nach Aussonderung von Atemschutzmasken der FFW Schönthal ersetzt werden. Ein Angebot über acht Atemschutzmasken mit zwei Hör- und Sprechgarnituren beläuft sich auf insgesamt 5395,79 Euro brutto. Vorgeschlagen wurde, die Beschaffung in zwei Chargen durchzuführen, damit der Atemschutz der FFW Schönthal wieder voll einsatzbereit ist.

Eine Grundsatzentscheidung für die Beschaffung neuer Feuerwehrstiefel stand noch auf der Tagesordnung. Die gemeindlichen Feuerwehren fragten an, alternative Stiefel für die aktiven Feuerwehrler zu beschaffen.

Der Standardstiefel sei nach längerer Tragezeit unbequem. Bisher wurden die Kosten für die Standardstiefel von der Gemeinde übernommen. Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Schönthal nur die Kosten für die empfohlenen Standardfeuerwehrschuhe trägt. Anfallende zusätzliche Kosten für alternative Stiefel sind durch die jeweilige Feuerwehr zu tragen.