„Schock“ nach Mord-Urteil in Regensburg: Gericht hat keine Zweifel an Schuld der Ex-Krankenschwester

Von Philip Hell · 28. Oktober 2024 um 19:00

Die Spannung war im voll besetzten Gerichtssaal förmlich mit Händen zu greifen. Ist jene zierliche 37-jährige Ex-Krankenschwester aus Regensburg, die den Blick in die zahlreichen Kameras meidet, eine Mörderin? Für das Schwurgericht ist die Antwort klar.

Der Philippinerin wurde vorgeworfen, mehrere Patienten im Krankenhaus St. Josef betäubt und beraubt zu haben. Eine 65-Jährige verstarb infolge der Medikation. Die Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Richter Thomas Polnik verurteilte die Angeklagte daher unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Philippinerin nahm den Schuldspruch mehr oder minder regungslos hin. Leise sprach sie mehrfach mit der Dolmetscherin, während Polnik das Urteil begründete.

Mord-Urteil gegen Regensburger Ex-Krankenschwester: Keine Zweifel an der Schuld

Der Richter rekapitulierte in seiner Urteilsbegründung noch einmal die Taten. Die Krankenschwester ging ihm zufolge stets mit einem ähnlichen Muster vor. Die 36-Jährige gab vor, Zugänge spülen zu müssen, und verabreichte dabei das Beruhigungsmittel Midazolam. Die Patienten fielen daraufhin in einen tiefen Schlaf, den die Angeklagte nutzte, um ihnen Wertgegenstände zu stehlen.

Polnik ging auch nochmals auf die Ermittlungen ein. Die Klinik hatte intern nachgeforscht, nachdem sich die Fälle gehäuft hatten. Das Krankenhaus erstattete Ende Februar Anzeige gegen die 37-Jährige.

Polnik betonte in der Urteilsbegründung drei Aspekte, die die Schuld der Angeklagten belegen. Erstens seien die Taten stets mit Midazolam begangen worden. Dafür sprächen Rückstände des Mittels in einer Blutprobe einer Betroffenen. Und auch in den anderen Fällen passe auch der plötzliche und tiefe Schlaf der Patienten exakt zur Wirkungsweise des Medikaments. Zweitens gebe es keinen vernünftigen Zweifel daran, dass die Angeklagte die Taten begangen hat. Eine Betroffene habe sie eindeutig als jene Krankenschwester identifiziert, die ihr den Zugang „gespült“ hat, bevor sie in einen tiefen Schlaf verfiel. Auch andere Betroffene beschrieben die Krankenschwester zum Beispiel als „asiatisch aussehend“. Polnik ging darüber hinaus noch auf den Fall der Verstorbenen ein. Da tauche der Name der Angeklagten in der Dokumentation auf. Sie hatte der Patientin zunächst ein Opioid, also ein starkes Schmerzmittel, verabreicht. Dieses habe gemeinsam mit dem Midazolam zu einem Herzstillstand und später zum Tod geführt. Drittens habe die Angeklagte aufgrund ihrer Ausbildung um das Risiko ihres Handelns gewusst. Midazolam berge insbesondere bei älteren Menschen und Vorerkrankten die Gefahr massiver Nebenwirkungen.

Mordmerkmale: Heimtücke und Habgier

Das Verteidigungs-Duo Anna Schwarz und Andreas Hoyer hatte bestimmte Indizien im Prozess immer wieder in Zweifel gezogen, um so die Unschuld ihrer Mandantin zu unterstreichen. Die Kammer sah die Indizien in einem anderen Licht. Sie stützten die Beweise zwar, man wäre aber auch ohne sie zur Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte schuldig ist.

Die Krankenschwester sei schuldig des Mordes, führte Richter Polnik aus. Im Falle der verstorbenen Patientin seien die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier erfüllt. Die übrigen Taten wertete das Gericht als Mordversuche in Tateinheit mit Raub und gefährlicher Körperverletzung. Unter dem Strich sei die Krankenschwester daher zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das hätte zur Folge, dass die Krankenschwester wohl mehr als 15 Jahre im Gefängnis bleiben muss. Die Kammer sah allerdings von der Feststellung ab. Zwar liege der Ex-Krankenschwester zur Last, auch nach dem Tod der 65-Jährigen „völlig unbeeindruckt“ weitergemacht zu haben. Allerdings habe sie den Tod der Patienten nicht bezweckt. Das Ableben der 65-Jährigen sei vielmehr eine ungewollte Nebenfolge gewesen. Außerdem hätten die Taten für die anderen Patienten keine gravierenden körperlichen Folgen gehabt. Die Kammer verhängte darüber hinaus kein Berufsverbot. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Philippinerin jemals wieder in Deutschland als Krankenschwester arbeiten könne.

„Schock“ für Mandantin

Rechtsanwalt Andreas Hoyer bezeichnete das Urteil als „Schock“ für seine Mandantin. Die 37-Jährige hatte stets beteuert, unschuldig zu sein. Hoyer kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Gemeinsam mit seiner Kollegin Anna Schwarz werde er den Eingang des schriftlichen Urteils abwarten. Im Rahmen einer Revision werden nicht erneut Beweise erhoben. In dieser Instanz geht es nur noch um etwaige Rechtsfehler.

Das Krankenhaus St. Josef äußerte sich am Montag nur wenige Minuten nach dem Urteil in einer Pressemitteilung. Mit großer Betroffenheit habe die Klinik zur Kenntnis genommen, dass eine ehemalige Mitarbeiterin für Straftaten zum Nachteil von Patienten verurteilt wurde. „Unsere Gedanken sind bei den Opfern und Angehörigen.“ Die Ex-Mitarbeiterin habe sich mit „unvorstellbarer krimineller Energie“ über klare Anweisungen des Hauses hinweggesetzt. Das Krankenhaus habe alles getan, um die Behörden bei der Aufklärung der Fälle zu unterstützen. Man werde weiterhin alles daran setzen, die Patientensicherheit zu gewährleisten.

Das Krankenhaus St. Josef sprach in einer Stellungnahme von „unvorstellbarer krimineller Energie“.