Mordprozess gegen Pflegerin: Ankläger fordern lebenslang, Verteidigung plädiert auf Freispruch

Ist diese zierliche Frau eine Mörderin? Einer 37-jährigen Krankenschwester von den Philippinen wird vorgeworfen, mehrere Patienten im Regensburger Josefskrankhaus mit Midazolam betäubt und beraubt zu haben. Eine 56-Jährige starb infolgedessen – so zumindest der Vorwurf in der Anklage. Die Verteidigung sieht das anders, wie die Plädoyers am Freitag zeigten.
Staatsanwalt Wolfgang Schirmbeck zeigte sich in seinem Schlussvortrag davon überzeugt, dass die Angeklagte die Taten begangen habe. Die 37-Jährige sei bei allen Vorfällen im Dienst gewesen, man könne ihr außerdem nachweisen, mit allen mutmaßlichen Opfern Kontakt gehabt zu haben. Darüber hinaus sei im Tatzeitraum zwischen Januar und Februar exorbitant viel Midazolam verbraucht worden – seither nicht mehr. Zudem sei es seit der Festnahme der Ex-Pflegerin nicht mehr zu solchen Vorfällen gekommen. Daneben habe sich das Wesen der Frau im Tatzeitraum völlig verändert. Sie habe zudem entsprechende Begriffe gegoogelt und im Tatzeitraum Schmuck verkauft. „Das ist mit Zufall nicht zu erklären.“ Schirmbeck beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Staatsanwalt sah zudem eine besondere Schwere der Schuld.
Mordprozess gegen Regensburger Krankenschwester: Eindeutige Indizien?
Rechtsanwalt Michael Haizmann, der die Hinterbliebenen der toten 65-Jährigen vertritt, schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Freilich gebe es keine Zeugen, die gesehen hätten, wie die Angeklagte das Medikament tatsächlich verabreichte, so Haizmann. Aber: „Die Indizienlage ist erdrückend.“ Der Rechtsanwalt kritisierte in seinem Schlusswort auch das Krankenhaus St. Josef. Es könne doch nicht sein, dass sich Mitarbeiter der Klinik an einem Medikamentenschrank bedienen könnten, ohne dass Buch geführt werde. „Das ist ein Unding!“ Haizmann stellte in diesem Zusammenhang eine mögliche Zivilklage gegen das Krankenhaus in den Raum.
Thomas Grabner, der ein weiteres mutmaßliches Opfer vertritt, schloss sich der Staatsanwaltschaft ebenfalls an. Die Indizienlage sei eindeutig, so der Anwalt.
Die Verteidigung sah das völlig anders. In ihrem rund einstündigen Plädoyer ging Rechtsanwältin Anna Schwarz noch einmal detailliert auf alle Vorfälle ein. Dabei führte sie aus, dass ihre Mandantin zum Teil nur wenige Sekunden gehabt hätte, um den Schmuck zu stehlen. Darüber hinaus sei den Vorfällen eines gemein: Es gebe keine konkreten Beweise, die für eine Täterschaft ihrer Mandantin sprächen. Sie habe den Eindruck, dass die Ermittler früh geglaubt hätten, ein Muster erkannt zu haben, in das ihre Mandantin perfekt als Täterin gepasst habe. Entlastendes sei daher bisweilen unter den Tisch gefallen. Schwarz sprach von Mutmaßungen, die gut ins Bild passten. In diesem Zusammenhang kritisierte die Anwältin, dass nur etwa fünf Prozent der Klinikbelegschaft nach der angeblichen Serie überprüft worden seien.
Schwarz betonte mehrfach, dass bei ihrer Mandantin nie Schmuck gefunden worden sei. Ja, sie habe Wertgegenstände im Tatzeitraum verkauft, dabei habe es sich allerdings um Erbstücke gehandelt. Ihre Mandantin habe im Tatzeitraum auch nach dem Medikament gegoogelt, allerdings nur, weil es in der Kollegenschaft Thema gewesen sei. Im Tatzeitraum seien 80 Einheiten Midazolam verbraucht worden. Das sei allerdings weit mehr als das, was ihre Mandantin für die angeblichen Taten gebraucht hätte. Auch für die Wesensveränderung der 37-Jährigen hatte Schwarz eine Erklärung. Ihre Mandantin war im Januar kurzzeitig in Polizeigewahrsam, weil sie eine Frau beraubt haben soll. Die Ermittlungen in dem etwas bizarr anmutenden Fall seien jedoch schnell wieder eingestellt worden. Allerdings bekamen damals ihre Kollegen davon Wind. Da sei es doch verständlich, sich etwas zu isolieren, so Schwarz. Überhaupt sei es logisch, dass die Tatserie abrupt endete. Sollte ein Anderer dahinterstecken, sei dieser ab diesem Moment schließlich gewarnt gewesen. Schwarz beantragte einen Freispruch für ihre Mandantin.
„Ich habe damit nichts zu tun“
Ihr Kollege Andreas Hoyer pflichtete Schwarz bei. Auch er übte Kritik an der Klinik. Er frage sich, warum nach dem Tod der 65-Jährigen Mitte Januar nicht nachgehakt worden sei. Er sei von der Unschuld seiner Mandantin überzeugt. In Anspielung auf einen MZ-Artikel vom Dienstag sagte der Anwalt: „Bei einem Krimi weiß man am Ende, wer der Täter ist. Ich bin mir nicht so sicher, dass das hier am Ende so sein wird.“
Die Angeklagte hatte während der Plädoyers immer wieder geweint. Ihr letztes Wort hielt sie kurz. „Ich habe damit nichts zu tun.“
Ob das auch das Gericht so sieht, wird sich am Montag zeigen. Dann verkündet die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Polnik ihr Urteil.