Grundsteuer-Reform soll für die Bürger so fair wie möglich ausfallen: Rodinger Stadtrat senkt Hebesätze

Von Oliver Hausladen · 28. Oktober 2024 um 11:00

Ein heiß diskutiertes Thema, das viele Bürger betrifft, ist derzeit die Grundsteuer-Reform und damit verbunden die Hebesätze, welche die Kommunen verlangen. In Roding habe man versucht, eine möglichst faire Lösung zu finden, wie Kämmerer Josef Zwicknagl und Bürgermeisterin Alexandra Riedl im Stadtrat erläuterten, aber: „Es wird nicht immer gerecht sein können“, betonte die Rathaus-Chefin – dies sei aber nicht die Schuld der Kommune. Der Hebesatz wurde von 390 auf 260 Prozent gesenkt. „Die Stadt will keinen Reibach machen, aber wir sind auch aufgrund der Stabilisierungshilfen verpflichtet, nicht draufzuzahlen“, sagte Zwicknagl.

Der Kämmerer blickte in der Sitzung zurück und erläuterte, wieso die Gesetzesänderung nötig wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine Reform gefordert. Die Bundesregierung verabschiedete daraufhin im November 2019 ein neues Grundsteuer-Gesetz, das ab 2025 gilt. Das neue Bundesmodell berechnet die Grundsteuer unter anderem auf Basis des Bodenrichtwerts, der statistisch ermittelten Netto-Kaltmiete, der Grundstücksgröße und -nutzung oder auch dem Wert des Gebäudes.

Eigenes Modell in Bayern

Den Ländern wurde eine Abweichungsmöglichkeit eingeräumt. Von dieser hat der Freistaat Bayern für den Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend Gebrauch gemacht. Für den Bereich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wurden nur punktuelle Änderungen vorgenommen.

Kernstück des Grundsteuergesetzes in Bayern ist ein Flächenmaßstab für die Grundsteuer B im Gegensatz zum wertorientieren Modell des Bundes. Dies habe höhere Kosten für große Gebäude und Grundstücke auf dem Land zur Folge, während es etwa für Eigentumswohnungen in Städten günstiger werden könnte. In München rechne man etwa mit einer Steigerung des Hebesatzes von 525 auf etwa 820 Prozent, damit die Stadt auf die gleichen Einnahmen wie zuvor komme, sagte Zwicknagl. Roding könne aufgrund des vorhandenen innerstädtischen Anteils den Hebesatz nicht so stark senken wie andere Kommunen im Landkreis, wo der ländlichere Teil ein größeres Gewicht einnehme, erklärte der Kämmerer.

Finanzamt setzt Messbeträge fest, nicht die Stadt

Alle Grundstückseigentümer waren aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Die Festsetzung der Messbeträge erfolgt durch das Finanzamt auf Basis dieser Meldungen. Sollte auch nach erfolgter Mahnung keine Steuererklärung eingereicht worden sein, werden die Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt geschätzt. Zwicknagl betonte, dass die Stadt an die durch das Finanzamt festgesetzten Messbeträge gebunden sei. Eine Änderung der Messbeträge sei daher nur durch das Finanzamt möglich.

Die Grundsteuer setzt sich nach der Formel Messbetrag mal Hebesatz zusammen. Bei der Stadt Roding waren zum 1. Oktober für 83,8 Prozent der Grundsteuerfälle neue Messbetragsdaten vorhanden, informierte der Kämmerer. Unabhängig von den noch ausstehenden Daten bestehe ein nicht zu unterschätzender Unsicherheitsfaktor in weiteren zu erwartenden Korrekturen bei den Besteuerungsgrundlagen. Zum einen erfolgen aktuell laufend Korrekturen der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt, zum anderen sei mit Korrekturen seitens der Bürger selbst zu rechnen, so Zwicknagl.

Normalerweise erfolge die Festsetzung der Hebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung, nachdem diese aber erst im Dezember oder Januar erlassen werde, sei es wichtig, für eine frühzeitige Rechtssicherheit zu sorgen und eine separate Satzung für die Hebesätze sei nötig, erläuterte der Kämmerer. Es werde dabei der gleiche Hebesatz bei den Grundsteuern A und B angewandt.

Der Erlass der Grundsteuerbescheide ist für November vorgesehen. Dabei sei zu beachten, dass nur die Messbetragsdaten, die vorliegen, veranlagt werden können, die restlichen Bescheide folgten Anfang 2025, informierte Zwicknagl. Die Hebesatzhöhe sei von den Kommunen aufkommensneutral festzusetzen, was bedeute, dass genauso viel Grundsteuer eingenommen werde wie zuvor.

„Keine Spielräume“

Aufgrund der generellen finanziellen Situation im kommunalen Bereich (insbesondere der zu erwartenden extremen Steigungen im Bereich der Bezirks- und Kreisumlagen sowie der zu erwartenden Einbrüche im steuerlichen Bereich) bestünde auch grundsätzlich kein Spielraum für Steuersenkungen. Die Finanzverwaltung schlug daher unter Berücksichtigung der Vorberatung im Haushaltsausschuss eine Senkung des Hebesatzes von 390 auf 260 Prozent vor, dem der Stadtrat auch folgte. Im kommenden Jahr sollen die Werte noch einmal angeschaut werden, kündigte der Kämmerer an.