Strittiges Objekt: Debatte über Stellplätze in Bad Gögging geht weiter

Die Debatte über die Stellplätze für ein Gebäude im Flurweg im Neustädter Ortsteil Bad Gögging (Landkreis Kelheim) geht weiter. Gefordert sind fast drei Mal so viele, als es derzeit gibt. Die Gebäudeeigentümer halten diese Forderung für überzogen und fordern einen flexiblen Stellplatzschüssel.
Bei der jüngsten Bauausschuss-Sitzung gab es kein gemeindliches Einvernehmen für die notwendige Nutzungsänderung des Gebäudes, in dem sich 40 Mietswohnungen befinden. Der Grund ist, dass wie berichtet laut Stellplatzsatzung 38 Parkplätze fehlen. Die derzeitige Beschlusslage ist nun Folgende: Entweder werden die noch nachgewiesen oder man einige sich darauf, Fehlende abzulösen.
Laut eines Sprechers der Eigentümergemeinschaft gehe es um einen Nutzungsänderung von einem Kurgästeappartementhaus in ein klassisches Wohnhaus. In den Sitzungsunterlagen zur jüngsten Bauausschuss-Sitzung ist von einem Seniorenwohnheim die Rede. Ein solches habe aber nie existiert.
Unabhängig davon – die Krux dabei ist: In beiden Fällen würden die vorhandenen 22 Stellplätze reichen, bei einem Mietswohnhaus verlangt die Stellplatzsatzung eine ganz andere Zahl. Pro Wohnung werden 1,5 Stellplätze verlangt, so dass am Ende 60 vorgeschrieben sind.
Flächen wurden geschaffen
Die Eigentümer wollen das nicht verstehen. Der Sprecher räumt ein, dass es in der Vergangenheit Probleme mit Nachbarn gab, da Fahrzeuge auf der Straße abgestellt wurden. Mittlerweile habe man aber zusätzliche Stellplätze geschaffen, so dass jetzt eben 22 existieren.
Es habe Vorschläge seitens der Stadt gegeben, auf welche Weise Weitere gebaut werden könnten. Das sei für die Eigentümer aber nicht umzusetzen, weil sie dadurch wirtschaftlich überfordert würden. Etwa ein Parkhaus zu errichten, sei finanziell schlichtweg nicht darstellbar. Die notwendigen Kosten könne man mit dem Gebäude nicht erwirtschaften.
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In den Augen der Eigentümer sei eine so große Zahl an Parkflächen auch gar nicht notwendig. Im Gebäude befänden sich in erster Linie Appartements mit einer Größe von um die 20 Quadratmeter. Es sei nicht zu verstehen, dass laut Stellplatzsatzung für solche Wohnungen ebenso viele Parkplätze vorgehalten werden müssen wie für deutlich größere.
Hier sollten Unterschiede gemacht und die Stellplatzregeln entsprechend angepasst werden. Das würde auch der Realität im Gebäude entsprechen. Vor allem wohnen demnach Einzelpersonen im Gebäude.
Derzeit keine Probleme
Derzeit würden die vorhandenen Stellplätze völlig ausreichen. Die Satzung in Neustadt a. d. Donau verlange 1,5 Stellplätze pro Wohnung, in den Augen der Eigentümer des Mehrparteienbaus würden in ihrem Fall 0,5 auch ausreichen.
Weshalb nicht schon vor Jahren, als die Wohnsituation in dem Gebäude keine andere war als jetzt, kein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt wurde, ist nicht klar. Die Eigentümer verweisen hier auf die frühere Hausverwaltung, die das nicht gemacht habe und von der man sich mittlerweile getrennt hat. Fest stehe, dass die Situation beispielsweise unter dem Vorgänger des jetzigen Bürgermeisters bekannt war und die Kommune damals noch nicht auf die Stellplatzsatzung gepocht habe. Die Aussage damals sei gewesen, dass man die Situation erst einmal beobachten wolle.
Aus der Stellplatzsatzung von Neustadt a. d. Donau
In der Neustädter Stellplatzsatzung ist auch der Fall geregelt, dass eigentlich geforderte Stellplätze nicht nachgewiesen werden können. Dann muss der Antragsteller eine sogenannte Ablösezahlung leisten. In Neustadt a. d. Donau richtet sich die Höhe je Stellplatz nach der Lage des Grundstücks. Im Bereich Stadtkern einschließlich Bahnhofstraße bis Abzweigung Alter Friedhof, Herzog-Ludwig-Straße und Bad Gögging sind es 12500 Euro. Für den Rest der Kernstadt sind es 10.000 Euro. Bei allen anderen Grundstücken werden 7500 Euro verlangt.
An der Höhe dieser Summen gibt es vonseiten der Eigentümergemeinschaft Kritik, man spricht von Verhältnissen wie in München. Grundsätzlich ist der Grund für solche Zahlungen der, dass die Kommunen für solche Fälle im Zweifel öffentlichen Parkraum schaffen muss.