Zweirad-Fachgeschäft Kellner in Mitterdorf: Insolvenzverfahren läuft, Zukunft scheint offen

Von Oliver Hausladen · 24. Oktober 2024 um 19:00

Seit 30 Jahren wurden im Fachgeschäft Kellner in Mitterdorf (Stadt Roding, Landkreis Cham) Zweiräder aller Ort angeboten. Die Zukunft des Ladens scheint aber nun ungewiss, da ein Insolvenzverfahren läuft.

Gegen Markus Kellner, Inhaber des bekannten Zweiradfachgeschäfts an der Hauptstraße in Mitterdorf , ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dies wurde öffentlich bekannt gemacht und auch von Rechtsanwalt Andreas Mühlbauer aus Bernhardswald, der als Insolvenzverwalter eingesetzt ist, bestätigt. Er wird nun prüfen, ob der Betrieb weitergeführt werden kann oder eine Schließung der einzige Ausweg ist.

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens ist in Deutschland klar festgelegt. Nach einem Insolvenzantrag beginnt zunächst ein Eröffnungsverfahren, das primär dem Schutz der künftigen Insolvenzmasse dient.

Forderungen nachkommen

Während dieser Phase werden die Verfahrensvoraussetzungen geprüft. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird der Insolvenzantrag entweder abgelehnt oder das Insolvenzverfahren wird durch gerichtlichen Beschluss eröffnet.

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, übernimmt der Insolvenzverwalter die Geschäfte. Sein Hauptziel liegt darin, die Forderungen der Gläubiger möglichst weitgehend zu befriedigen. Dazu nutzt er alle Mittel: Er kann den Betrieb sanieren, Teile des Unternehmens verkaufen oder den Betrieb komplett zerschlagen.

Das Insolvenzverfahren gegen Markus Kellner ist am 17. September wegen Zahlungsunfähigkeit am Amtsgericht in Regensburg eröffnet worden.

Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Zu weiteren Details zum Verfahren konnte sich Rechtsanwalt Mühlbauer aus Verschwiegenheitsgründen nicht äußern.

Versteigerung im Internet

Vor zwei Wochen gab es beim Zweiradfachgeschäft Kellner noch einen dreitägigen Räumungsverkauf mit einem Auktionator. Markus Kellner hatte dazu auf Nachfrage unserer Zeitung angegeben, es handle sich beim Räumungsverkauf nicht um eine Geschäftsaufgabe, es solle mit dem Laden später weitergehen. Mittlerweile läuft eine Insolvenz-Versteigerung im Internet.

Verkauft wurden im großen Geschäft an der Mitterdorfer Hauptstraße seit August 1994, also rund 30 Jahre lang, Zweiräder aller Art verschiedener Marken. Fahrräder, Motorräder, Roller, Quads oder auch Rasenmäher standen zum Verkauf. Das Fachgeschäft galt als Spezialist für Fahrräder und Motorräder, dazu waren auch Gartengeräte von Marken wie Stihl, Sabo oder Viking im Sortiment. Zudem gab es einen einen Rundumservice für alles, was Räder hat. Wie es nun weitergeht, wird Insolvenzverwalter Mühlbauer prüfen.

Infos zu Insolvenzverfahren

Was ist eine Insolvenz? Die Betriebsinsolvenz steht für den Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Betriebs. Das Unternehmen kann die Forderungen der Gläubiger nicht mehr befriedigen und somit seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird geprüft, ob der Betrieb zu retten ist, oder ob eine Schließung als einziger Ausweg bleibt.

Ziel eines Insolvenzverfahrens: Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger in ihrer Gesamtheit bestmöglich und gleichmäßig zu befriedigen. Zu diesem Zweck erfolgt entweder eine Zerschlagung des insolventen Unternehmens, indem das vorhandene Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird, oder es wird eine Sanierung durchgeführt, aus deren Erträgen die Gläubiger befriedigt werden können.

Wo wird der Insolvenzantrag gestellt? Der Insolvenzantrag ist bei den zuständigen Amtsgerichten zu stellen. Örtlich zuständig ist in der Regel das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk das Schuldnerunternehmen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das ist in der Regel der Geschäftssitz.

Wann wird ein Insolvenzverfahren eröffnet? Ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn der Unternehmer die fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann oder wenn für den Unternehmer schon absehbar ist, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann (so genannte drohende Zahlungsunfähigkeit).

Betriebsinsolvenz: Eine Betriebsinsolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das Aus für den Betrieb. Reichen die finanziellen Mittel nicht mehr aus, um die Verpflichtungen zu erfüllen, stellt der Unternehmer einen Insolvenzantrag bei Gericht. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Das Gericht eröffnet ein vorläufiges Insolvenzverfahren und bestimmt einen Insolvenzverwalter. Der Unternehmer darf sein Unternehmen nicht mehr leiten und keine Geschäfte mehr führen. Bis zur Entscheidung des Gerichts, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen fort. Dieser hat nun Zeit zu überprüfen, ob das Vermögen des Unternehmens ausreicht, die Kosten des anstehenden Insolvenzverfahrens zu decken. Während dieser Zeit sind Zahlungsverpflichtungen eingefroren. Gerichtsvollzieher können in dieser Zeit nicht vollstrecken. Reichen die Mittel aus, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen und liegt ein Insolvenzgrund vor, eröffnet das Gericht das ordentliche Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter erhält alle Rechte des Betriebs und die Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Der Insolvenzverwalter versucht, das Unternehmen zu sanieren oder das Vermögen zu verwerten und die Schulden bei den Gläubigern abzuzahlen.