Drei Hunde attackieren Polizisten bei Hohenfels: Halter soll sie gehetzt haben

Von Petra Schlierf · 22. Oktober 2024 um 15:45

Die eigentlichen Angreifer mussten nicht im Neumarkter Amtsgericht auftauchen, dafür aber ihr Halter. Siegessicher gab sich der 48-Jährige aus Hohenfels. Er sah sich völlig zu Unrecht des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung bezichtigt. Videos sollten seine Unschuld beweisen. Doch der Hundehalter kam nicht ungestraft davon.

Erst einmal trug er aber dick auf: „Ich finde es traurig, dass ich hier sitze.“ Die Anklage und die Aussagen der Polizisten seien schlicht gelogen. Beweisen sollten das Videoschnipsel von Kameras, die der Grund für den Polizeieinsatz waren. Rund um sein Haus hatte der Mann nämlich Kameras angebracht, die aber auch öffentlichen Grund mitfilmte.

Das ist verboten. Deshalb habe es bereits eine Diskussion zwischen dem Angeklagten und dem Bürgermeister gegeben. Der sei derart eskaliert, dass der Politiker Anzeige wegen Beleidigung erstattete und sich die Polizei der Kameras annahm, berichtete eine Polizistin.

Kameras filmten verbotene Bereiche

Bei der ersten Visite im Juli am Wohnhaus des 48-Jährigen gab es wieder Stress. Die Polizisten forderten den Mann auf, die Kameras zu entfernen, die öffentlichen Grund filmen – und schickten gleich noch eine Gefährderansprache hinterher, weil er wieder aggressiv wurde. Zwei Tage später schauten – wie angekündigt – drei Polizisten vorbei, um zu prüfen, ob die Anweisungen umgesetzt wurden.

Nach dem ersten Klingeln sprang die Tür einen Spalt auf, begleitet vom Gebell der drei großen Hunde. Die Polizisten warteten. Nachdem es wieder ruhig geworden war, riefen und klingelten sie erneut. Daraufhin öffnete sich die Tür dieses Mal so weit, dass die drei Hunde herausrannten und auf die Polizisten zustürmten.

Hunde ließen sofort von Polizisten ab

Die traten sofort den Rückzug an, flüchteten in den Streifenwagen an der Straße und konnten sich mit einigen Blessuren retten: eine 26-Jährige wurde zwei Mal in den Arm gebissen, ihr Kollege wurde von einem Hund umgerannt und zog sich Schürfwunden zu.

Ein Pfiff des Herrchens genügt dann, um die Vierbeiner sofort ins Haus zurückzurufen, berichtete eine Polizistin. Dazu aber musste sie den Mann auffordern. Ob die Hunde ausgebüxt sind oder auf die Polizisten gehetzt wurden, konnten laut Richter Würth auch die Videoaufnahmen nicht beweisen, denn sie zeigten nur, was vor der Tür passierte.

Der Angeklagte betonte: „Ich schicke doch nicht meine Hunde raus, damit die erschossen werden. Die sind unser Kinderersatz.“ Er selbst habe am späten Vormittag nach seiner Nachtschicht geschlafen und sei erst aufgewacht, als die Tür schon offen war. Die Hunde hätten die Tür offenbar selbst aufbekommen. Das hätten sie vorher noch nie geschafft. Noch dazu habe er extra die Türklinke senkrecht montiert.

Doch das reicht bei Hunden dieser Größe eben nicht, begründete Richter Rainer Würth am Ende die Geldstrafe von 3000 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen. Nicht, weil der 48-Jährige die Hunde auf die Polizisten gehetzt hat, sondern weil er nicht sorgfältiger verhindert hat, dass sie sich selbstständig machen können.