Kommentar zu Förderschäden in Burglengenfeld: Gnade vor Recht – ähnlich wie beim Bulmare!

Die Landesanwaltschaft hat gegen Burglengenfelds Bürgermeister Thomas Gesche Disziplinarklage erhoben. Widersacher des CSU-Politikers sehen sich bestätigt: Gesche trage für den Förderschaden in Millionenhöhe die Hauptverantwortung. Dafür solle er, wenn die Versicherung nicht zahlt, bluten. Doch MZ-Redakteur Thomas Rieke warnt vor Überreaktionen. Hier lesen Sie seinen Kommentar:
Seit kurzem also gibt es klare Hinweise dafür, dass es für Bürgermeister Thomas Gesche schwierig werden dürfte, aus dem Förderschaden-Debakel nur mit einer Rüge davonzukommen. Auch wenn ein Gerichtsurteil in weiter Ferne ist, eine Kürzung seiner Bezüge für einen Zeitraum von fünf Jahren wäre fast nichts im Vergleich zu dem, was ihm sonst noch alles drohen könnte.
Denn: Gelingt es nicht, die Versicherung zur Begleichung des Schadens von mindestens 3,7 Millionen Euro zu bewegen, sieht sich das Gros des Stadtrats in der Pflicht, das verloren gegangene Geld von jenen einzuklagen, die als Verantwortliche gelten. Und für einen Teil der Mandatsträger steht schon seit Bekanntwerden des Skandals fest, dass vor allem einer seinen Kopf wird hinhalten müssen: der Rathauschef.
Das ist in gewisser Weise nachvollziehbar. Und trotzdem ist es zu einfach gedacht. In die Vorgänge verstrickt dürfte mindestens noch eine weitere Person sein, die allerdings bislang von einer öffentlichen Debatte verschont geblieben ist.
Davon abgesehen: Es fällt auf, mit welcher Beharrlichkeit und Vehemenz gewisse Kräfte betonen, sie würden, ungeachtet der Stellung oder des Ansehens einer Person, alles daran setzen, dass „Burglengenfeld zu seinem Geld kommt“. Ja, man dürfe gar nicht anders, als auf Schadenausgleich zu dringen. Diese Leute seien daran erinnert, dass sie sich, als es um einen viel größeren Schaden ging, nämlich den, der aus dem Fremdwährungskredit für das Bulmare resultiert, völlig anders verhalten haben. Da wurden die Verluste bis zuletzt negiert oder wenigstens relativiert. Bestimmten Personen wollte man sie schon gar nicht ankreiden.
Im Nachhinein ist festzustellen: Das war gut so. Denn gewiss hatten die Protagonisten damals in bester Absicht gehandelt. Dasselbe gilt aber auch jetzt. Daher wäre es erneut angesagt, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Niemand hat was davon, wenn die Existenz einzelner Personen vernichtet wird. Das bisherige Prozedere ist Belastung genug.
Dieser Kommentar gehört zu folgendem Text: Förderschäden in Burglengenfeld: BWG fordert erneut Bürgermeister Gesches Rücktritt