Förderschäden in Burglengenfeld: BWG fordert erneut Bürgermeister Gesches Rücktritt

Manche hat es verblüfft, andere überhaupt nicht: Die Landesanwaltschaft (LAB) legt Bürgermeister Thomas Gesche hinsichtlich der Förderschäden ein schweres Dienstvergehen zur Last. Daher wurde vor dem Verwaltungsgericht Disziplinarklage erhoben. Was sind die Reaktionen von Gesches politischen Widersachern? Und was bedeutet der LAB-Entscheid im weiteren Ringen um die entgangenen Millionen?
2. Bürgermeister Josef Gruber (CSU), der das Stadtoberhaupt in dem Ausschuss vertritt, der sich mit der Causa auseinanderzusetzen hat, zeigte sich zunächst einmal überrascht, wie hart die LAB mit Gesche ins Gericht gegangen ist. Damit habe er nicht gerechnet, sagte er.
Grob fahrlässig gehandelt?
Wie berichtet, wirft die Behörde dem „kommunalen Wahlbeamten“ Gesche bezüglich des vorzeitigen Baubeginns für einen Kindergarten und eine -krippe „grob fahrlässiges Handeln“ vor. Der Bürgermeister habe beim Unterzeichnen der Unterlagen offenbar nicht genau genug hingeschaut, hätte sie aber detailliert prüfen müssen. Weil er das nicht getan habe, sollen ihm für den Zeitraum von fünf Jahren die Bezüge um zehn Prozent gekürzt werden.
Gruber wird daraus für sich persönlich Konsequenzen ziehen und, immer wenn er den ersten Bürgermeister dienstlich zu vertreten hat, bei Unterzeichnungen noch behutsamer sein als bisher. Man dürfe offenbar keinesfalls auf das, was einem von engsten Mitarbeitern vorgelegt wird, zu hundert Prozent vertrauen.
Drängende Fragen: Ausschuss setzt auf Fachanwalt
Unabhängig davon hoffen die Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses laut Gruber für das weitere Vorgehen auf externe Hilfe. Es gebe nämlich eine Reihe drängender Fragen, mit denen sich das Gros der ehrenamtlichen Räte überfordert sehe: Reicht der Entscheid der LAB aus, um die Kassenversicherung zur Schadensregulierung zu drängen? Oder muss auch die Rolle weiterer Personen genauer, als bisher geschehen, untersucht werden, und zwar durch eine Klage? Laut Gruber wurde ein Fachanwalt um eine rechtliche Würdigung der Situation gebeten. Ende Oktober/Anfang November sollte sie am Tisch liegen.
Wie geht es weiter? Welche Konsequenzen könnten dem Bürgermeister (und möglicherweise anderen Personen) noch drohen? Auch MZ-Redakteur Thomas Rieke hat sich dazu Gedanken gemacht – und stellt eine Forderung.
Egal wie die Stellungnahme ausfallen wird, Gruber beteuert, das große Ziel der Stadtväter sei es unverändert, den Schaden für Burglengenfeld zu minimieren. Darauf habe man schließlich einen Eid abgelegt. Die Angst, dadurch eventuell bestimmte Personen in die Regresspflicht zu stürzen, dürfe dabei kein Maßstab sein.
SPD und BWG sehen sich bestätigt
Unterdessen sehen sich Vertreter der Fraktionen von SPD und BWG in ihrer bisherigen Einschätzung des Sachverhalts in vollem Umfang bestätigt. Gesche trage für das Desaster uneingeschränkt die politische und organisatorische Verantwortung, erklärte Sebastian Bösl (SPD) auf Anfrage. Ob dies auch in juristischer Hinsicht der Fall sei, gelte es abzuwarten, da wolle die SPD dem Gericht nicht vorgreifen.
Als Nächstes, so betont Bösl, gelte es, die Kassenversicherung zum vollständigen Ausgleich der Forderung, die der Stadt nach den Versicherungsbedingungen zusteht, zu bewegen. Ziel sei es, dass die Kommune am Ende keinen Schaden davon trage. Mit einer Teilzahlung, wie sie nach MZ-Informationen vor einigen Monaten schon angeboten worden sein soll, will sich die SPD nicht zufrieden geben. Wörtlich schreibt Bösl: „Wir werden einen Verzicht auf Geld, das der Allgemeinheit zusteht, nicht mittragen.“
Glötzl: Pflicht, finanziellen Schaden einzugrenzen
Auch Gregor Glötzl, Sprecher der BWG, findet im Ergebnis der LAB-Ermittlungen die Annahmen und auch die Kritik der BWG am Bürgermeister wieder. Für Gesche sei es nun Zeit, die Realität anzuerkennen. „Abwiegeln und Bagatellisieren funktionierten nicht mehr. Er muss sich der politischen Verantwortung stellen und seinen Hut nehmen“, fordert Glötzl.
Ähnlich wie Bösl sieht er nun auch die Versicherung in der Pflicht. Für den Anteil der Schadensumme, der nicht von ihr gedeckt werde, gelte es wiederum den Bürgermeister in Regress zu nehmen. Dieser Schritt sei unumgänglich, „egal wie man persönlich oder politisch zu so einem Vorgehen steht“. Der Stadtrat habe die Pflicht, den finanziellen Schaden für die Stadt soweit wie möglich einzugrenzen – und eine weitere Beschädigung des Ansehens der Kommune und der Verwaltung zu verhindern.
Gesche hofft auf gesamtheitliche Prüfung des Gerichts
Bürgermeister Gesche hatte bereits mit Bekanntwerden des Ermittlungsergebnisses vor voreiligen Schlüssen gewarnt. Gestern wiederholte er dies. Dass seine Widersacher dennoch zur Vorverurteilung neigten, sei für ihn keine Neuigkeit. „Klarheit und Wahrheit“ werde aber erst ein Urteil des Gerichts bringen, da dieses „im Gegensatz zu LAB“ die Situation gesamtheitlich prüfen werde. Er, Gesche, sei nach wie vor überzeugt, dass der Vorwurf der „groben Fahrlässigkeit“ nicht zu halten sei.