Männer waren schon vor 13 Jahren aneinandergeraten: Beim Wiedersehen gab es die Faust aufs Auge

An einen Zeitsprung in die Vergangenheit dürfte sich ein 50-jähriger Chamer versetzt gefühlt haben, als er im März in einem Lokal die Faust seines Kontrahenten auf seinem Auge verspürte. Schon vor 13 Jahren waren die beiden Männer aneinandergeraten – Ursache und Wirkung waren nahezu wieder gleich: Auch diesmal landete die Auseinandersetzung vor dem Chamer Amtsgericht.
Der 43 Jahre alte Angeklagte war von Anfang an geständig und reuig. Er sei er mit seiner Mutter und seinem Opa in einem Konzert in der Chamer Stadthalle gewesen. In einem Lokal wollte er den Abend ausklingen zu lassen. Doch akkurat an diesem Tag war auch jener Mann in der Kneipe, mit dem er im Jahr 2010 schon einmal in Konflikt geraten war.
Damals war der Angeklagte mit seiner Freundin – später wurde sie seine Lebensgefährtin und Mutter der gemeinsamen Tochter – auf dem Heimweg von einem Discobesuch. Auf der anderen Seite der Straße seien damals zwei Männer gestanden, die sich laut unterhielten und mindestens zweimal das Wort „Hure“ in Richtung der jungen Frau gerufen haben sollen. Das brachte ihren Begleiter auf die Palme und er versetzte einem der beiden einen Fausthieb ins Gesicht. Er wurde zu sechs Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Da hatte er noch Glück, denn es war schon seine zehnte Verurteilung gewesen.
2010 hatte er offenbar seine wilden Jugendjahre hinter sich gelassen, hatte sich ein kleines Unternehmen aufgebaut und war strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten. An jenem Abend im März erkannte der Angeklagte in dem Mann an der Theke das damalige Opfer seines Faustschlags und sprach ihn an. Zunächst hätten sie sich ganz entspannt unterhalten, doch dann strich der 50-Jährige dem Angeklagten mit der Hand dessen Käppi leicht nach hinten. Der empfand das als Provokation, sein Gesprächspartner eher als ironische Geste. Die Stimmung kippte schlagartig, noch dazu soll der 50-Jährige zu der Lebensgefährtin des anderen mehrmals „Schlampe“ gesagt haben.
Und so kam es, wie es eigentlich nicht wieder hätte kommen sollen: Der 43-Jährige versetzte wieder dem vermeintlichen Provokateur mit der Faust einen Schlag aufs Auge. Zunächst seien die Folgen des nicht gravierend gewesen, so der Geschädigte. Doch nach zwei Tagen ging er zum Augenarzt, weil sein Sehvermögen gelitten hatte. Eine Operation war letztlich nicht notwendig, aber wochenlang musste der Mann mehrmals am Medikamente nehmen und die Augen kontrollieren lassen.
Dass er seine Tat bereute, zeigte der Angeklagte darin, dass er kurz nach dem Vorfall den Geschädigten anrief, sich bei ihm entschuldigte und Schmerzensgeld anbot. Der nahm das Geld vorerst nicht an, da er erst abwarten wollte, wie sich die Sache mit seinem Auge entwickelt. Kurz vor der Verhandlung haben sich die beiden Parteien dann doch geeinigt, und der Angeklagte überwies dem Verletzten 7000 Euro Schmerzensgeld, auch zur Kompensation des Verdienstausfalls.
Mit ihrem Urteil blieb Richterin Fischer leicht unter dem Antrag der Staatsanwältin. Wegen Körperverletzung verhängte sie eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und 2000 Euro Geldbuße zugunsten des Bundesverbands Kinderhospiz. Trotz der meist einschlägigen Vorstrafen und der Schwere der Verletzung sehe sie, dass sich der Angeklagte grundsätzlich verändert habe. Sein Verhalten zeige, dass er seinen Fehler eingesehen habe. Auch das Schmerzensgeld liege nicht gerade im „unteren Bereich“ des Üblichen.