Mit 2,3 Promille: Angeklagter landete mit Auto im Feld und bekam ein „gnädiges Urteil“

„Keine?“, fragte die Chamer Richterin Birgit Fischer verwundert, als der Verteidiger eines 49-Jährigen zu Beginn der Verhandlung gegen seinen Mandanten wegen einer Trunkenheitsfahrt bekanntgab, dass der Angeklagte zur Sache keine Aussage machen werde. Letztlich gab es eine hohe Geldstrafe und ein Fahrverbot für den doch noch geständigen Mann.
Im Juli des vergangenen Jahres war eine Polizeistreife an einem Sonntag gegen 6 Uhr im Raum Arnschwang auf einer Ortsverbindungsstraße unterwegs, als die beiden Beamten in einem Feld neben der Straße ein auf dem Dach liegendes Auto sahen und daneben den Angeklagten. Im Auto war kein Beifahrer. Ein weiteres Fahrzeug stand auf der Straße. Dessen Fahrer, der Bruder des Angeklagten, gab an, zufällig vorbeigekommen zu sein. Man brauche keine Polizei, würde die Sache unter sich ausmachen.
Die Beamten konnten nicht zustimmen, da die Schwere des Unfalls eine private Regelung nicht zuließ. Sie nahmen die Personalien auf und veranlassten beim Angeklagten einen Alkoholtest. Die spätere Blutprobe ergab einen Wert von 2,3 Promille.
Die Beamten konfiszierten den Führerschein des Unfallfahrers und nahmen das Auto näher unter die Lupe. Wie sie darauf gekommen seien, dass der Angeklagte gefahren sei, wollte die Richterin wissen. Es war keine zweite Person da, die der Fahrer gewesen sein könnte, so der Polizist. Außerdem sei die Kleidung des Verunfallten mit Blutspritzern übersät gewesen, auch am Airbag sowie am Lenkrad sei Blut gewesen. Weiter sei die Fußmatte im Beifahrerraum so verrutscht gewesen, dass der Fahrer offenbar auf dieser Seite das Auto durchs Fenster verlassen hatte.
Ein Gutachten des Landeskriminalamtes belegte, dass die Blutspuren an Airbag und Lenkrad mit dem Blut des Angeklagten übereinstimmten. Auch Reste von Betäubungsmitteln seien gefunden worden. Ein Rechtsgespräch brachte keine Einigung, doch der Anwalt erklärte danach, dass der Angeklagte die Tatvorwürfe einräumt. Mittlerweile lebe er abstinent und weise dies mit Haarproben nach. Der Staatsanwalt hob in seinem Strafantrag die zwei Vorstrafen des Angeklagten, die letzte war vor zwei Jahren, und die Höhe des Alkoholspiegels hervor. 140 Tagessätze zu je 65 Euro Geldbuße, also 9100 Euro , und vier weitere Monate Führerscheinentzug hielt er für angemessen. Der Verteidiger wollte den geänderten Lebenswandel mehr berücksichtigt wissen und erachtete 120 Tagessätze für ausreichend.
Richterin Birgit Fischer folgte in ihrem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Bei zwei Vorstrafen mit Geldbußen sei eigentlich eine Freiheitsstrafe die Folge. Daher sei der Antrag des Staatsanwalts mit 140 Tagessätzen „ein gnädiges Angebot“.