Im AfD-Verband Schwandorf-Cham kracht es: Vor Gericht werden verhärtete Fronten deutlich

Von Isolde Stöcker-Gietl · 3. Oktober 2024 um 05:00

Es ist eigentlich nur eine simple Frage, die das Landgericht Regensburg am Mittwoch beantwortet haben will. Wer wurde wann zu einer bestimmten Versammlung des AfD-Kreisverbandes Schwandorf/Cham im Februar 2024 geladen. Für Richter Gerhard Lindner wird die Zeugenbefragung dennoch zu einer nervenstrapazierenden Angelegenheit.

Es geht um 10.000 Euro

Vor Gericht treffen sich der ehemalige AfD-Kreisvorsitzende Wolfgang Pöschl aus Cham und der Schwandorfer AfD-Politiker Reinhard Mixl, der inzwischen den Parteivorsitz auf Kreisebene inne hat. Streitgegenstand sind 10.000 Euro, die Pöschl, gegen den kürzlich das AfD-Landesschiedsgericht den Parteiausschluss bestätigt hat, auf einer Art Treuhandkonto verwahrt. Eine Reaktion auch auf Streitigkeiten innerhalb des Kreisverbandes. Auf dieses Geld kann Pöschl nach Ansicht des inzwischen neu formierten Kreisvorstandes aber keinerlei Anspruch erheben und pocht auf Herausgabe.

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Der Richter wagt zu Beginn noch einen Güteversuch. Doch die Fronten sind verhärtet, das zeichnete sich bereits vor dem Gerichtssaal ab, vor dem Pöschl eine Reihe von Mitstreitern um sich versammelt hatte. Mixl folgt der 45 Minuten dauernden Verhandlung wortkarg und wird von einem ehemaligen AfD-Funktionär im Zeugenstand als „Elefant im Porzellanladen, der viel Geschirr zerschlagen habe“, diskreditiert.

Neunte gerichtliche Auseinandersetzung

Der beklagte Pöschl ist der Meinung, dass die Klage so gar nicht hätte zugelassen werden dürfen. Allein in der vergangenen Woche, so der Richter, habe er fünf neue Schriftsätze dazu eingereicht. Darin macht Pöschl auch Schadenersatzansprüche wegen der Beschädigung von Wahlplakaten geltend. Ein Zeuge sagt, dass dies bereits die neunte gerichtlich ausgetragene Auseinandersetzung zwischen Pöschl und Mixl sei.

Im Kreisverband gebe es offenkundig tieferliegende Probleme, konstatiert Lindner. Und mahnt: „Wir dürfen nicht aus dem Auge verlieren, was eigentlich Gegenstand der Verhandlung ist!“ Den verfeindeten Parteien gibt er mit auf den Weg, die Missverständnisse zu klären. „Das liegt nicht im Aufgabenbereich des Gerichts.“

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Von den Zeugen, beide aus den Reihen der AfD Cham, will er wissen, ob sie an einer bestimmten Sitzung auf Kreisebene teilgenommen haben bzw. ob sie geladen wurden. Beide sind nicht in der Lage, diese Frage einfach mit ja oder nein zu beantworten, sondern ergehen sich in langatmigen Ausführungen. Dass sie mit falschen Parteiämtern geladen wurden, dass sie ihre Mails nicht gelesen haben, dass die Einladung zur Versammlung rechtswidrig war. Beide bestätigen am Ende jedoch, dass sie nicht bei dem Termin anwesend waren. Erkennbar genervt beendet der Richter die Verhandlung daraufhin zügig, indem er Pöschl das Wort abschneidet. Am 6. November soll das Urteil fallen.