Nach Tötungsversuch an Ehefrau bei Neumarkt: So lautet das Urteil gegen den Ehemann (31)

Von Petra Schlierf · 25. September 2024 um 19:00

Zwei Messerstiche in den Nacken, vier in den Hals – so wollte ein 31-Jähriger aus Neumarkt Ende Februar am Waldrand bei Pelchenhofen seine Frau töten. Davon ist die zweite Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth überzeugt. Am Mittwoch wurde das Urteil gefällt.

Sechs Jahre und zehn Monate Haft lautet es – nicht jedoch wegen eines versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Damit honorierte das Gericht die nachträgliche Hilfe des Neumarkters, denn ohne die Notrufe und die Erste-Hilfe-Maßnahmen des Täters wäre die Frau wohl gestorben.

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstags hatte ein psychiatrischer Sachverständiger das Wort. Er konnte keinerlei Hinweise auf eine krankhaften Persönlichkeitsstörung ausmachen. Dass es Aggressionen in der Kindheit gab, die spätestens bei der Tat wieder aufgetaucht sind, sei stattdessen ein Hinweis darauf, dass man ihn „nicht nur einsperren, sondern ihm auch eine Sozialtherapie anbieten“ sollte.

Richter Claas Werner wollte insbesondere wissen, ob es tatsächlich sein könne, dass sich der Angeklagte nicht an die Stiche selbst erinnern könne. Möglich sei das, bestätigte der Sachverständige. Jedoch geht er nicht davon aus, dass gar keine Erinnerung gespeichert wurde. „Es ist denkbar, dass er es verdrängt hat“. Als Affekttat könne man die Tat aber nicht bezeichnen, dafür seien die Handlungen davor und danach zu kontrolliert gewesen.

Erinnerung hat Hauptgeschehen könnte verdrängt sein

Diesen Eindruck erweckten auch die Notrufe, die in der Verhandlung verlesen wurden. Während der Angeklagte kontrolliert versuchte, die Fragen der Rettungsleitstelle zu beantworten, sich gar artig bedankte, rief seine Frau im Hintergrund: „Bitte schnell, ich verblute“.

Als rund 15 Minuten nach dem ersten Notruf die erste Polizeistreife eintraf, fand sie den Angeklagten kniend neben der Verletzten vor. Ein Polizist der PI Neumarkt schilderte, er habe ihr offenbar eine Wunde am Hals abgedrückt. Dennoch habe man ihn unter vorgehaltener Waffe aufgefordert, von der Frau wegzugehen. Dem sei er zunächst nicht nachgekommen, weil er wollte, dass seiner Frau geholfen wird. Diese hatte behauptet, ihr Mann sei nie bei ihr gewesen, ihr nicht geholfen.

Fast symbiotische Beziehung zwischen Täter und Opfer

Deutlicher wurde am zweiten Verhandlungstag, wie extrem eng die Beziehung war, wohl geschuldet der Borderline-Störung der Frau, gepaart mich wechselseitiger, extremer Eifersucht. Aus WhatsApp-Chats ging hervor, dass die junge Frau bisweilen sogar auf den Computer eifersüchtig war, wenn ihr Mann lieber zockte, als Zeit mit ihr zu verbringen. Die nächste Krise war stets nur einen Wimpernschlag entfernt.

„Ich habe dich vor allem und jedem beschützt, nur vor mir selbst habe ich dich nicht beschützen können“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort, das er für eine Entschuldigung bei seiner Noch-Ehefrau nutzte. „Es ist mir egal, wie das hier ausgeht. Was da passiert ist, werde ich mir nie verzeihen“, hatte der Neumarkter gesagt, nachdem er am Mittwochnachmittag die Plädoyers gehört hatte.

Staatsanwältin: „Zehn Jahre reichen eigentlich nicht“

Die Staatsanwältin hatte dabei keinen Hehl aus ihrer Bestürzung gemacht: „Zehn Jahre reichen hier eigentlich nicht aus.“ Mehr aber sieht der Strafrahmen nicht vor. Für sie war die Tat ein versuchter, heimtückischer Mord. Doch weil der Mann einen Notruf abgesetzt hatte und die Frau deshalb gerettet werden konnte, belohnt ihn das Gesetz mit Straffreiheit für die versuchte Tötung. Einen freiwilligen Rücktritt nennen Juristen das. Die Regelung soll Tätern einen Anreiz verschaffen, ihren Opfern auch dann noch zu helfen, wenn schon etwas passiert ist, statt sie sterben zu lassen.

Statt wegen des Tötungsversuchs musste sich der Mann daher wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Und da drohen höchstens zehn Jahre. Weil der Angeklagte immerhin ein Teilgeständnis abgelegt hatte, forderte die Anklägerin neun Jahre Haft.

„Der Angeklagte hat grausam und heimtückisch versucht, die Nebenklägerin zu töten“, pflichtete deren Rechtsanwalt Dieter Pöhlmann der Staatsanwältin bei. „Man kann hier durchaus von einem Blutrausch sprechen“. Ob der Notruf wirklich für einen strafbefreienden Rücktritt reicht, fand er zweifelhaft. Immerhin habe der Ehemann aus seiner Sicht die eintreffende Polizei und den Rettungsdienst zunächst daran gehindert, seiner Frau zügig zu helfen, indem er in ihrer Nähe blieb und sich gegen die Festnahme sperrte. Pöhlmann forderte, den Strafrahmen voll auszuschöpfen, denn: „Wenn die zehn Jahre berechtigt sind, dann in diesem Fall“.

Verteidiger: Angeklagter hat nach der Tat Erste Hilfe geleistet

Wenngleich das Geschehene furchtbar sei, sah Verteidiger Franz Heinz keineswegs eine von langer Hand geplante Tat. Dafür habe es gar keinen Grund gegeben. Zwar sei die Situation in der Beziehung fordernd, wenn nicht überfordernd gewesen, doch hätte sich der Angeklagte auch ganz normal trennen können, wie er es schon mehrfach zuvor getan habe.

Den Rücktritt von Versuch der Tötung sah Heinz gleich doppelt erfüllt. Nicht nur habe sein Mandant gleich zwei Mal den Notruf gewählt, er leistete auch bis zum Eintreffen der Polizei Erste Hilfe. Das hatte einer der Polizisten bestätigt, der als erster am Tatort eingetroffen war. Die Legende vom unbekannten Dritten als Täter hätten beide zunächst eine Zeit lang aufrecht erhalten. Deswegen könne man das seinem Mandanten nicht alleine anlasten. Entscheidend sei, dass er jetzt ohne Umschweife gestanden habe, wenn auch mit Erinnerungslücken. Vier Jahre Haft hielt er letztlich für angemessen.

Richter sprach von gezielten Stichen, keine Affekttat

„Die Motivation bleibt rätselhaft“, stellte Richter Claas Werner am Ende fest. Der Angeklagte hatte Überforderung durch die schwere psychische Erkrankung seiner Frau angeführt. Das ließ Werner freilich nicht gelten: „Warum hat er sich nicht schlicht davongemacht?“ Trennungen des Paars habe es schließlich schon früher gegeben. Auch eine Affekttat ließ er dem Angeklagten nicht durchgehen: „Das war kein wildes Geschehen, dafür waren die Stiche viel zu gezielt auf den Hals.“ Er glaubte aber auch, dass der 31-Jährige das Messer nicht zufällig mitgenommen hatte, aber die Tat auch nicht konkret so geplant hatte, denn „dazu ist es auch zu dämlich“. Es habe sich eben die Gelegenheit ergeben.