„Ich will dich erlösen“: Angeklagter gesteht Messerattacke auf Ehefrau bei Neumarkt

„Ich liebe sie immer noch“, sagte der Angeklagte, nachdem er ausführlich geschildert hatte, wie er am 26. Februar seine Frau am Waldrand bei Pelchenhofen bei Neumarkt niedergestochen und dabei fast getötet hat − eine Aussage, die das ganze Spannungsfeld ausbreitet, in dem sich diese Ehe bewegt hat. Am Montag begann der Prozess gegen den 31-Jährigen am Landgericht Nürnberg-Fürth.
„Hochproblematisch und konfliktbelastet“ nannte Verteidiger Franz Heinz die Beziehung der beiden, ehe sich sein Mandant selbst eloquent und gestenreich äußerte. Er habe sich in der Beziehung regelrecht verloren. Ihre Angststörung mit Panikattacken, gepaart mit starker Eifersucht, seien derart stark gewesen, dass er manchmal nicht einmal den Raum habe wechseln dürfen, ohne sich erklären zu müssen.
Psychische Probleme belasteten Beziehung
Die beiden wohnten erst seit Herbst zusammen in Neumarkt. Kurz zuvor war der Angeklagte aus dem Gefängnis entlassen worden. Die neue Wohnsituation barg noch mehr Zündstoff für die ohnehin schon so konfliktträchtige Beziehung und war auch der Grund, warum sich das Paar überhaupt am Waldrand bei Pelchenhofen befand.
Das Übereinkommen: Die heute 30-Jährige pflegte den Opa und durfte dafür mietfrei im Haus von ihm und ihrem Bruder in Neumarkt wohnen. Auch ihr Mann durfte mit einziehen – unter der Bedingung, dass beide arbeiten. Lange aber ging das nicht gut.
Schuld daran waren offenbar die massiven psychischen Probleme der Frau. Immer wieder ereilen sie Panikattacken, die ihr regelmäßige Arbeit unmöglich machten, wie sie selbst berichtete. Ihren Job verlor sie dadurch und auch ihr Mann bekam die Kündigung, nach seiner Aussage, weil er immer wieder zu spät gekommen war, nachdem er seine Frau ins Krankenhaus gebracht hatte oder sie wegen ihrer Erkrankung nicht allein lassen konnte.
Um zu vertuschen, dass beide ihre Jobs wieder los waren, fuhren sie trotzdem wie zuvor jeden Abend mit dem Auto los, denn „sonst wären wir auch aus der Wohnung geflogen“, erklärte der Angeklagte. An unterschiedlichen Orten parkten sie, um die Nacht zu verbringen – mal am Volksfestplatz, mal an der Ruine Wolfstein und am Abend der Tat eben an diesem einsamen Schotterweg.
Erst essen im Auto, dann Sex auf der Rückbank
Eigentlich sei alles wie immer gelaufen, berichtete das Paar übereinstimmend. Man habe das mitgebrachte Essen verspeist, sei bei TikTok live gegangen, wo die beiden über ihren Umgang mit den Angststörungen berichteten, wie sie es häufiger taten. Danach habe man sich zusammen auf die Rückbank zurückgezogen, um zu kuscheln. Und wie schon in anderen Nächten im Auto wollte man später noch Sex haben.
Bevor es ernst wurde, verließ die Frau das Auto, ging neben dem Fahrzeug in die Hocke, um zu pinkeln. Dann gingen die Versionen von Angeklagtem und Opfer auseinander. Der 31-Jährige erklärte, er sei ebenfalls ausgestiegen, um einen Karton aus dem Kofferraum zu holen. Den habe er mit einem Taschenmesser so zurechtschneiden wollen, dass er hinter die Windschutzscheibe passt. Das sollte verhindern, dass die später anläuft.
Als er gerade das Messer ausgeklappt hatte und die Pappe aus dem Kofferraum holen wollte, habe ihn seine Frau, schon am Boden hockend, berührt. Daraufhin habe er zugestochen – warum, könne er sich selbst nicht erklären.
An die Details der folgenden Stiche könne er sich nicht mehr erinnern, gab er an. Er sei sich erst seiner Tat bewusst geworden, als er sich nach dem letzten Stich über seiner Frau befand. Er sei über sich selbst erschrocken: „Das ist ein Alptraum: Es ist alles voller Blut und es ist nicht mein eigenes.“
Wollte er seine Frau erlösen?
Aus Sicht der Frau kam der erste Stich in den Nacken wie aus dem Nichts. Sie verlor kurz das Bewusstsein, fand sich danach auf dem Rücken liegend wieder, während ihr Mann auf sie einstach. Zwei weitere Stiche trafen sie seitlich am Hals, noch zwei an der Luftröhre. Zwischen den Stichen habe er immer wieder Pausen gemacht, sogar eine Zigarette geraucht. Sie habe auf ihn eingeredet. „Nach langem Betteln“ habe er dann endlich einen Notruf abgesetzt.
Damit er das tut, habe die verletzte Frau ihm versprochen, einen Unbekannten der Tat zu bezichtigen. Nachdem die beiden von der Polizei gefunden worden waren – es waren ein zweiter Notruf und sogar eine Handyortung nötig – kam die Frau ins Krankenhaus, noch in der Nacht mit dem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik nach Nürnberg.
Rechtsmediziner Gunter Raffelsbacher aus Erlangen bestätigte, dass solche Verletzungen jederzeit akut lebensgefährlich sein können.
Doch war das auch das Ziel des Angeklagten? „Ich will dich erlösen“ und „Ich bring dich um“ soll er während der Stiche gesagt haben, berichtete die 30-Jährige. Und genau davon geht auch die Staatsanwaltschaft nach wie vor aus. Angeklagt war nur deshalb keine versuchte Tötung, sondern eine gefährliche Körperverletzung, weil der Mann nach der Tat einen Notruf abgesetzt hatte. Das wertet der Gesetzgeber als Rücktritt vom Versuch der Tötung und belohnt, wenn ein Täter sich entschließt, sein Opfer doch noch zu retten. Dennoch kann die Frau bleibende Schäden davontragen. Bei einem Stich wurden Nerven geschädigt, die die Bewegung eines Arms stark einschränken.
Angeklagter soll schon früher gewalttätig gewesen sein
Das weggeworfene Messer fand die Polizei später im Wald. Nach der Tat wurde der 31-Jährige sofort festgenommen. Der Polizei gegenüber beteuerte er zunächst seine Unschuld und sprach von einem Fremden. Als sich am nächsten Tag die Kripo Amberg eingeschaltet hatte und einer der Ermittler zum Angeklagten sagte „Wir sind uns sehr sicher, dass wir den richtigen Täter haben“, knickte dieser ein. „Es sprudelte aus ihm heraus“, sagte der Kripobeamte vor Gericht. Als Motiv habe der Mann damals angegeben, er sei mit der psychischen Erkrankung seiner Frau überfordert gewesen.
Diese war es auch, die das Gericht intensiv beschäftigt hat. Die Frage war: Wie massiv haben die Ängste und Panikattacken das Leben der beiden beeinträchtigt? Der Angeklagte erklärte, er habe nicht einmal in der Wohnung einen Schritt ohne seine Frau tun dürfen. „Händchenhalten beim Computer-Zocken war Standard.“ Manchmal habe sie es nicht einmal geschafft, alleine aufs Klo zu gehen.
So fürsorglich sich der Angeklagte vor Gericht selbst schilderte, war er in der Vergangenheit doch kein Unschuldslamm. Er kam schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt, berichtete von unkontrollierbaren Gewaltausbrüchen gegenüber seiner Familie in der Jugend und seine Frau hatte mehrfach die Polizei gerufen. Der Vorwurf: häusliche Gewalt. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.