Traktorattacke in Parsberg: Kind (12) belastet den Angeklagten

Von Markus Rath · 25. Juni 2024 um 20:52

Ein trotz belastender Aussagen grinsender Angeklagter, ein Richter, der selber zugibt, dass er sich mehrfach weit aus dem Fenster lehnt, und eine Zeugin, die für den „armen Angeklagten“ Partei ergreift. Der Prozessauftakt zum Parsberger Traktorangriff brachte einige unerwartete Momente mit sich.

Rückblende: Die Tat, die am Dienstag vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth als Schwurgerichtskammer eröffnet wurde, ereignete sich am 20. August 2023. Der mutmaßliche Täter, ein inzwischen 71-jähriger Rentner und Landwirt soll, so trug es die Staatsanwaltschaft vor, seinen heute 44-jährigen Nachbarn mit einem auf dem Frontlader aufgespießten Quader-Strohballen gegen einen Container gequetscht haben.

Zuvor hatte er den Lieferwagen des Opfers – in dem der heute zwölfjährige Sohn des Geschädigten saß – mit dem Strohballen weggeschoben. Außerdem wirft die Staatsanwältin dem Landwirt vor, einen Mann, der dem Opfer helfen wollte, mit einer Eisenstange attackiert zu haben.

Sohn einziger Tatzeuge

Juristisch gewertet lautet die Anklage damit auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und einem vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie eine weitere gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung.

Während der Angeklagte darauf verzichtete, zum Tatgeschehen und zur Vorgeschichte – er soll dem Opfer mehrfach damit bedroht haben, ihn plattzumachen – Stellung zu beziehen, stützten die Aussagen des Opfers, aber vor allem seines Sohnes die Darstellung der Anklage. Der Zwölfjährige kristallisierte sich in der Beweisaufnahme am Dienstag abgesehen von den Tatbeteiligten als einzige Person heraus, die das gesamte Tatgeschehen gesehen hat.

„Papa hat Semmeln eingeladen“, erzählte der Junge dem Vorsitzenden Richter Markus Bader, der ihm angeboten hatte, man könne sich gegenseitig duzen, wenn dieser das wolle. Der Junge berichtete, er habe auf dem Beifahrersitz gesessen, als der Traktor des Angeklagten hupend näher kam. Sein Vater habe den 71-Jährigen – den der Zwölfjährige bei seinem Vornamen nannte – angesprochen. „Ich habe gehört, wie sie gestritten haben“, sagte der Junge. Dabei sei das Wort „Arschloch“ deutlich zu hören gewesen.

Richter lobt den jungen Zeugen für seine Aussage

Was den Richter bei der Schilderung des Jungen beeindruckte, war die klare Trennung der Dinge, die er wirklich selbst gesehen hatte, und der Dinge, die er im Nachhinein erzählt bekam. „Das bekommen viele Erwachsene nicht so gut hin“, lobte Bader, nachdem der Zwölfjährige auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft zu Protokoll gab, dass er den Beschuldigten während des Tatverlaufs auf dem Fahrersitz des Traktors gesehen habe.

Auch die Vorgeschichte, die dem Angeklagten 2021 ein Annäherungsverbot zu dem Jungen eingebracht hatte, schilderte das Kind präzise. „Er hat einen Stein nach mir geworfen, der rund zwei Meter an mir vorbeigeflogen ist“, sagt er, während der Angeklagte seine komplette Aussage mit einem Grinsen quittierte. Auf Baders Frage, was es da denn zu grinsen gäbe, ließ sich der dann zur einzigen Einlassung des Tages hinreißen: „Das stimmt alles nicht“, sagte der Mann, ehe er ausgerechnet in der geschiedenen Mutter des Zwölfjährigen eine Fürsprecherin fand.

Tat hat lange Vorgeschichte

Die hatte nach eigener Aussage 2021, als sie vom Gericht den Beschluss für das Annäherungsverbot wegen des Steinwurfs erfuhr, nicht die Sorge um das eigene Kind zu einem Besuch beim Angeklagten getrieben, sondern der Wunsch, den „armen Mann“, der das Pech habe, Nachbar ihres Ex-Manns zu sein, zu warnen: „Ich habe ihm gesagt, er soll aufpassen, weil der es drauf anlegt, dass er irgendwann austickt.“

Ihr Ex habe schon immer auf den Hof des 71-Jährigen geschielt. Deswegen habe sie sich bei der Polizei gemeldet, um das auszusagen, was ihr Sohn ihr gesagt haben soll. Nämlich, dass der Landwirt ihren Mann mit dem Strohballen nur am Bein getroffen habe.

Hier verwickelte sie sich vor Gericht allerdings in Widersprüche, weil sie nun aussagte, ihr Sohn hätte gesagt, der Strohballen hätte den Vater an der Brust getroffen. In diesem Zusammenhang gab der als Nebenkläger zu Protokoll, dass seine Frau zwischen der Tat und ihrer Vernehmung durch die Polizei überhaupt keinen Kontakt zu dem Sohn hatte.

Polizei schildert Ermittlungen

Bevor die Zeugenaussagen von Opfer, Sohn des Opfers und Ex-Frau vom Gericht gehört wurden, hatten fünf Polizeibeamte, teilweise unterstützt durch Fotos, dargestellt, was sie am Tattag und danach ermittelt hatten. Dabei wurden belastende Indizien gegen den Angeklagten bekannt. Die Beamten, die ihn nach der Tat in seiner Wohnung mit der Tat konfrontiert hatten, beschrieben den Mann als relativ gefasst und desinteressiert. „Er wirkte eher belustigt, amüsiert, als er nachfragte, ob das Opfer verletzt ist.“ Zudem bestätigte einer der Beamten, dass der 71-Jährige zugegeben hätte, den Mann überfahren zu haben.

Der Prozesstag schloss mit einem Hinweis von Bader an den Angeklagten: „Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster – das tue ich heute ja nicht zum ersten Mal. Sie sollten mit Ihren Anwälten überlegen, ob Ihre Verteidigungsstrategie, vor allem angesichts der Aussage des Zwölfjährigen, die richtige ist.“

Gleichzeitig wolle er angesichts der Aussage, dass das Opfer Interesse an dem Hof des 71-Jährigen habe, einen Täter-Opfer-Ausgleich ins Spiel bringen. Vielleicht liege darin ja eine Chance, die Nachbarschaft zu befrieden. Denn irgendwann werde der Angeklagte wieder auf seinen Hof zurückkehren. Bader: „Ich kann hier nur den Stein ins Wasser werfen und wir werden sehen, ob er dort seine Kreise zieht.“

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.